Betreff
Jugendhilfeplanung - Konzeption Integrierende Kinder- und Jugendsozialarbeit
Vorlage
1073-JHA/2018
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

das von der Verwaltung vorgelegte Konzept für die Integrierende Kinder- und Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach vom 14.05.2018 wird als Bestandteil der Jugendhilfeplanung für die Stadt Eisenach bestätigt. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um das Konzept zum 01.07.2018 umzusetzen. Die Finanzierung erfolgt mit kommunalen Mitteln und Landesmitteln aus der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ in der Fassung vom 01.01.2017.

 


II. Begründung

 

Das Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit ist eine Leistung der Jugendhilfe und in den §§ 1, 8, 9, 11, 13 und 14 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) verankert. Insbesondere § 13 Absatz 1 SGB VIII formuliert das erforderliche Vorhalten entsprechender Angebote: „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern“.

 

Die Integrierende Kinder- und Jugendsozialarbeit soll Kinder und Jugendliche im Alter von 6 Jahren bis 18 Jahren und ihre Familien bzw. Familien mit Klein- und Kindern im Kindergartenalter ohne und mit Migrationshintergrund erreichen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen sowie bei der Förderung ihrer sozialen Integration auf Unterstützung und/oder Begleitung angewiesen sind.

Sie richtet sich u.a. an Kinder und Jugendliche, für die der öffentliche Raum aus Notwendigkeit und/ oder aus eigener Entscheidung heraus zentraler Sozialisations- und Aufenthaltsraum ist. Daher wird das Betätigungsfeld der Sozialarbeiterinnen der Integrierenden Kinder- und Jugendsozialarbeit vorrangig in der Öffentlichkeit, d.h. auf Spielplätzen, in Einkaufmärkten, auf Plätzen, in Wohngebieten, etc. sein und sich u.a. auf Kinder  und Jugendliche konzentrieren, die sich während der regulären Unterrichtszeiten dort aufhalten, die mehrfach wegen kinderdeliktischer Handlungen oder begangener Straftaten in Erscheinung getreten sind und/oder aufgrund ihres Migrationshintergrundes Probleme bei der Integration in ein altersentsprechendes soziales Umfeld haben. Das Aufgabenfeld der Integrierenden Kinder- und Jugendsozialarbeit wird sich aus nicht nur an Kinder und Jugendliche richten, die Probleme haben sondern auch an die, die Probleme machen.

 

Integrierende Kinder- und Jugendsozialarbeit orientiert sich an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und versucht diese mit ihnen gemeinsam lebenswert zu gestalten.

 

Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Integrierende Kinder- und Jugendsozialarbeit werden 2 Sozialarbeiterinnen mit insgesamt 1,875 Vollbeschäftigungseinheiten tätig sein.

Beide verfügen über die entsprechende Qualifikation als Bachelor of Arts Gesundheits- und Sozialwesen bzw. Bachelor of Arts Soziale Arbeit.

Die Personalkosten umfassen für das Jahr 2018 ca. 60.000,00€ und für 2019 ca. 105.000,00€.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Konzeption Integrierende Kinder- und Jugendsozialarbeit vom 14.05.2018