Sachverhalt:
Gemäß Stadtratsbeschluss 0652/2018 wird nachfolgend in Anlehnung an den eingebrachten Fragenkatalog über Möglichkeiten der innerbetrieblichen Einsparungen und zur kundenorientierten Arbeit auf dem städtischen Friedhof berichtet.
Stetig steigende Kosten, insbesondere durch die jährlichen Tarifanpassungen für eigenes Personal aber auch bei den Fremdleistungen, mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Gebührenentwicklung erfordern sowohl eine sorgfältige Planung als auch eine dauernde Kostenkontrolle und Suche nach Einsparpotenzialen.
Der interkommunale Kennzahlenvergleich der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) in 2016 ergab hinsichtlich der Gesamtkosten bezogen auf die Gesamtfriedhofsfläche eine Spanne von 4,38 € bis 6,91 € pro m² Fläche. Für die insgesamt zu bewirtschaftende Friedhofsfläche in Eisenach von 141.325 m² wurde ein Kostensatz von 6,68 €/m² ermittelt. Damit liegt der Aufwand für die Betreibung der Friedhöfe je m² mehr im oberen Bereich.
Die nachfolgende Darstellung der Kostenverteilung auf die einzelnen Kostenarten auf Basis der Planwerte 2018 zeigt, dass der entscheidende Handlungsspielraum im Bereich des eigenen Personals zu sehen ist.
Da die Ausführung der Friedhofsunterhaltungsarbeiten etwa 80 % der Gesamtarbeitszeit im manuellen Bereich ausmacht, stellt diese als wesentlichster Bestandteil der Grabnutzungsgebühren den größten Kostenfaktor dar.
Der Hauptfriedhof wurde ursprünglich mit der Zielsetzung einer schönen landschaftsgestalterischen Ansicht mit entsprechender Parkfunktion großzügig angelegt. Insbesondere die Anordnung der Gräber innerhalb der verschiedenartigen Grabfelder mit dem großzügigen Heckenbestand, auch als Abgrenzungen zwischen den Gräbern, sowie das ausgedehnte Wegenetz, der Baumbestand und darüber hinaus die Unterdenkmalschutzstellung machen die Friedhofspflege auf dem Hauptfriedhof sowohl vom Pflegeumfang als auch vom Technikeinsatz außerordentlich aufwendig.
Um langfristig eine weniger pflegeintensive gärtnerische Gestaltung des Gesamtfriedhofes zu erreichen und damit gleichzeitig einen effizienteren Technikeinsatz zu ermöglichen, sind folgende Maßnahmen geplant:
Zum einen soll über eine
bereits ausgeschriebene Untersuchung die Möglichkeiten der Optimierung der
Grünanlagenpflege auch die Friedhofspflege hinsichtlich einer Verbesserung der
Arbeitsabläufe, eines effizienteren Personal- und Technikeinsatzes sowie
Synergieeffekten betrachtet werden.
Dabei wird auch ein Vergleich der Fremdvergabe mit der Leistungserbringung
durch eigenes Personal als Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verlangt, wobei für
Trägerleistungen und z.B. Winterdienstarbeiten auch weiterhin eigenes Personal
vorzuhalten sein wird.
Zum anderen ist beabsichtigt, einen Landschaftsarchitekten mit entsprechender Erfahrung/Spezialisierung mit dem Ziel der langfristigen Optimierung der Pflegeintensität der Infrastruktur, insbesondere der Grabfelder, durch stückweise und sukzessive Neu- und Umgestaltung der Grabfelder und der sonstigen Strukturen mit einer Planung zu beauftragen. Darüber hinaus soll eine Flächenbedarfsplanung für die nächsten Jahrzehnte erarbeitet werden. Eine diesbezügliche Ausschreibung wird derzeit vorbereitet.
Festzustellen ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass gerade der Zwang nach Kostenminimierung und die strenge Konsolidierung wegen der unmittelbaren Auswirkungen auf die Gebührenhöhe bei den Grabstätten dazu geführt hat, dass dringend notwendige Unterhaltungsarbeiten, insbesondere an den Gebäuden und in den Räumlichkeiten, gar nicht, nur notdürftig oder zeitlich verzögert erfolgten. Dieser Sanierungsstau zeigt sich sehr deutlich am baulichen Allgemeinzustand.
Auch die Ausstattung, gerade des Verwaltungsbereiches, ist völlig veraltet und dem Friedhofszweck nicht mehr angemessen. An dieser Stelle wird daher ein enormer Finanzierungsbedarf statt Einsparpotenzial gesehen. Gleiches trifft auf die technische Ausstattung, wie die Arbeitsgeräte für die Friedhofsunterhaltungsarbeiten, zu.
Im Personalbereich ist durch Nichtwiederbesetzung einer Stelle nach Renteneintritt in 2017 der Personalaufwand bereits reduziert worden. Der Umfang der Fremdleistungen für den Heckenschnitt musste daraufhin erweitert werden. Allerdings konnten im Zuge der Ausschreibung Konditionen erzielt werden, die gegenüber der Eigenleistung sogar zu einer Einsparung führten.
Seit 2014 finden im
Jahresdurchschnitt weniger als 30 Erdbestattungen statt. Dies sind weniger als
5 % der Gesamtbestattungen (durchschnittlich 584). Während in den Jahren
2000-2003 der Anteil an Erdbestattungen noch bei 12 % lag, sank der Anteil
seither kontinuierlich.
Die KGSt ermittelte über den Vergleichsring Erdbestattungsquoten zwischen 29
und 37%.
Damit erklärt sich die geringe Nachfrage nach Erdreihen- und
Erdwahlgrabstätten.
Obwohl die Stadt Eisenach im Städtevergleich schon seit Datenerhebung überdurchschnittlich viele Urnenbeisetzungen zu verzeichnen hatte, sicher auch bedingt durch das seit 1902 bis 2008 in Eigenregie betriebene Krematorium, setzt sich der Wandel in der Bestattungskultur wie in anderen Städten und Gemeinden noch weiter fort.
Der Trend geht zudem weg von mehrfach belegbaren Grabstätten (Familiengräbern) wie Urnenwahlgrabstätten, da diese für Mehrfachbestattungen vorgesehen und folglich durch die lange Laufzeit (mit jedem Bestattungsfall beginnt die Ruhezeit wieder neu) vergleichsweise teuer sind. Hinzu kommt die über Jahrzehnte sicher zu stellende Grabpflege.
Dass die demografische Entwicklung wie auch die Familienstrukturen zu steigender Nachfrage nach Gräbern ohne Pflegeverpflichtung führen, zeigt die nachfolgende Übersicht über die Fallzahlen bei den Grabvergaben seit 1999 mehr als deutlich. So fielen 1999 noch 74 %, 2016 nur noch 37 % der Bestattungen auf Grabstätten mit Pflege durch die Nutzungsberechtigten.
Die Differenz zwischen den Bestattungszahlen und den Grabvergaben stellt die Beisetzungen in Wahlgrabstätten mit Mehrfachbelegung dar. Hier werden Grabstätten mit bestehendem Nutzungsrecht ggf. für die Ruhezeit verlängert.
|
1999 |
2008 |
2016 |
Anzahl Grabnutzungen |
|
|
|
Erdreihengräber |
11 |
6 |
2 |
Erdwahlgräber |
42 |
19 |
13 |
Erdrasengräber mit Pflege |
|
|
3 |
Urnenreihengräber |
37 |
12 |
1 |
Urnenwahlgräber |
103 |
72 |
35 |
Urnenrasengräber mit Pflege |
|
|
54 |
UGAL anonym |
160 |
233 |
118 |
UGAL mit Namensnennung |
|
|
188 |
Baumgrabstätten |
|
|
10 |
Summe Neuverkäufe dav. Grabstätten mit Pflege durch Friedhof |
353 160 |
342 233 |
425 373 |
Bestattungsfälle dav. Erdbestattungen |
600 66 |
553 46 |
584 29 |
Deutschlandweit steigt die
Nachfrage nach günstigen (Grabnutzungsgebühr) und wenig pflegeaufwendigen
Begräbnisstätten. Für die hiesigen Bestattungen ist festzustellen, dass die
Entscheidung über die gewünschte Grabart immer häufiger schon während der
Beratung beim Bestatter getroffen wird, so dass die Friedhofsverwaltung über
ihre Beratungsleistung nur noch bedingt Einfluss ausüben kann.
Um den mittlerweile deutlich sichtbaren Leerstand bei den Erdwahlgräbern zu beheben und gleichzeitig den Flächenbedarf auf dem Hauptfriedhof zu minimieren, ist die Einführung neuer Urnengemeinschaftsgräber anstelle der Urnengemeinschaftsanlagen mit namentlicher Nennung an der Stele mit einem hohen Flächenbedarf angedacht.
Konkret sollen diese Erdwahlgrabstätten zu kleinen Urnengemeinschaftsanlagen mit namentlicher Benennung an einem Gemeinschaftsgrabstein umgestaltet und mit entsprechender Pflege angeboten werden.
Damit können einerseits Lücken in den Grabfeldern geschlossen und andererseits verfügbare Belegungsflächen für die weitere Belegung der Rasenwahlgräber und
Urnengemeinschaftsanlagen mit namentlicher Benennung als Einzelgräber erhalten werden.
Das Erdreihengrab ist die kostengünstigste Variante bei Erdbestattungen und sollte folglich auch weiterhin angeboten werden.
Bezüglich der Gestaltungsvorschriften kann auf die Neufassung der Friedhofssatzung in 2017 verwiesen werden, mit der sichergestellt wurde, dass Bereiche des Hauptfriedhofes gestaltungsfrei bleiben.
Zur Erleichterung der Grabpflege für die Grabnutzer wurden in den vergangenen
10 Jahren verschiedene Grabarten mit inkludierter Pflege bzw. pflegeleichte
Grabstätten geschaffen: Erdrasen- und Urnenrasenwahlgräber, Baumgräber,
Urnengemeinschaftsanlagen mit namentlicher Nennung an einer Stele oder als
Einzelgräber mit Namensliegeplatte.
Die Baumgrabstätten sind mit dem Alt-Baumbestand im sogenannten Urnenhain im östlichen Teil des Hauptfriedhofes eingeführt worden. Zur Sicherstellung verfügbarer Kapazitäten sind inzwischen 6 Neupflanzungen erfolgt, davon ist 1 Baum aus privaten Mitteln finanziert. Seit der Einführung der Baumgräber 2013 fanden 42 Bestattungen und 24 Vorverkäufe ohne Bestattungsfall (Stand 07.05.2018) statt.
Als Dienstleister für den Bürger verfügt der Eisenacher Hauptfriedhof damit über eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Grabvarianten mit unterschiedlicher Gestaltung und Gebührenhöhe und bietet insbesondere eine Vielfalt an pflegefreien Grabarten an. Damit wird gerade die immer weiter steigende Nachfrage nach vom Friedhof gepflegten bzw. pflegeleichten Grabstätten befriedigt. Anfragen von Friedhofsnutzern hinsichtlich mehr Gestaltungsfreiheit sind laut Friedhofsverwaltung bislang kaum zu verzeichnen.
Die Restschuld für das zur Herstellung des Krematoriums seinerzeit aufgenommene Darlehen beläuft sich auf 213,7 T€ per 31.12.2017, die jährliche Tilgungsrate auf 21,4 T€. Sowohl die Tilgungsbeträge, da diese ohnehin keine Kostenposition darstellen, als auch der Zinsaufwand (in 2018: 8,7 T€) bleiben als nicht gebührenfähiger Aufwand bei der Gebührenkalkulation außen vor. Mit Auslaufen der Zinsbindung in 2019 wird aus heutiger Sicht eine deutliche Verminderung der Zinsbelastung zu erwarten sein. Die Zinsen sind über die Erträge aus der Vermietung der Räumlichkeiten des ehemaligen Krematoriums vollständig finanziert.
Die Einrichtung eines im bzw. am Friedhof befindlichen Briefkastens wäre grundsätzlich möglich, aber wegen des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes unzweckmäßig. Die internen Regelungen der Stadt zur Behandlung der Eingangspost legen die alleinige Zuständigkeit der jeweiligen Amtsleitung fest, da der eingehende Schriftverkehr nach Entscheidung über die Zuständigkeit zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet werden muss. Es würde folglich eine zusätzliche Briefbeförderung zum Amtssitz erforderlich. Da diesbezüglich noch keine Bürgeranfragen oder –beschwerden zu verzeichnen sind bzw. waren, besteht hierfür keine Veranlassung.
Werbung ist auf Friedhöfen grundsätzlich nicht gestattet. Insoweit enthält auch die Eisenacher Friedhofssatzung die Regelung, dass das Anbieten gewerblicher Dienste untersagt ist (§ 6 Abs. 2 e). In der Rechtsprechung wird Werbung als unzumutbare Belästigung der Trauernden gesehen. So wurden beispielsweise Aufdrucke auf Fahrzeugen oder Gießkannen als wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 4 oder 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beurteilt. Eine Auflistung von Gewerbetreibenden auf dem Friedhofsgelände ist daher kritisch zu sehen. Der Hinweis auf nur ortsansässige Unternehmen wäre von vorne herein wettbewerbswidrig.
Auf Antrag wurde einzelnen Bestattungsinstituten, Steinmetzbetrieben und mit Grabpflege beauftragten Unternehmen durch Aushändigung eines Schlüssels der notwendige Zugang zum Friedhof gewährt.
Zu den Fragestellungen bezüglich der Auftragsvergaben wird auf die Beantwortung der Stadtratsanfrage AF-0387/2018 verwiesen.