Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Rexrodt - Friedhof
Vorlage
AF-0391/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Warum werden Empfehlungen für konkrete, auf dem Friedhof tätige Gewerbetreibende ausgesprochen?

2.       Warum wurde bis heute die Anregung nicht aufgegriffen, den Kunden eine Übersicht/Liste aller auf dem Friedhof tätigen Gewerbetreibenden mit deren Leistungen auszuhändigen, um den Kunden zu ermöglichen, eine selbständige, unbeeinflusste Auswahl zu treffen?

3.       Wie viele Neubelegungen mit Einzelgrabdenkmal gab es von 2015 bis 2017?

(Bitte die Jahre einzeln auflisten.)

4.       Welche Gründe können genannt werden, dass diese Planung noch immer nicht beendet wurden bzw. wie ist der Sachstand der Planung?

5.       Wie erfolgt diesbezüglich (Ugal) die Vergabe der Arbeiten an die entsprechenden Gewerbetreibenden? (Öffentliche Ausschreibung/ beschränkte Ausschreibung/freihändige Vergabe)


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Durch Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung werden keine Empfehlungen für Gewerbetreibende gegeben.

 

Zu Frage 2:

Das Aushändigen einer Liste aller auf dem Friedhof tätigen Gewerbetreibenden mit deren Leistungen würde gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. Auf die Ausführungen in der Berichtsvorlage 1075-BR/2018 über die Möglichkeiten der innerbetrieblichen Einsparungen und zur kundenorientierten Arbeit auf dem städtischen Friedhof wird verwiesen.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Stadt Eisenach einen werbefinanzierten „Ratgeber für den Trauerfall“ herausgibt. Dieser ist einerseits auf der städtischen Internetseite veröffentlicht und dort für jedermann abrufbar.

Zum anderen liegt dieser als Broschüre in der Friedhofsverwaltung, im Bürgerbüro und in den Räumen des Bestattungsinstitutes der Stadtwirtschaft Eisenach zur Mitnahme aus und eröffnet somit allen Gewerbetreibenden die Möglichkeit, darin Werbung zu schalten.

 

Zu Frage 3:

Laut Register der Friedhofsverwaltung werden folgende Sterbefälle auf den Eisenacher Friedhöfen (Hauptfriedhof Eisenach und 9 Ortsteilfriedhöfe) geführt:

 

 

2014

2015

2016

2017

Beurkundete Sterbefälle laut Statistik

923

1.005

964

953

Anzahl Bestattungen in EA /Ortsteilen

531

585

584

571

  davon Einwohner

507

548

561

540

   prozentualer Anteil an beurkundeten Sterbefällen

55%

55%

58%

57%

  davon Auswärtige (nicht in Eisenach verstorben)

24

37

23

31

Bestattungen mit Neuvergabe einer Grabstätte (ohne Urnengemeinschaftsanlagen u. Baumgrabstätten)

104

112

108

140

 

Die oben aufgeführten Gesamt-Sterbefallzahlen entstammen der vom Standesamt jährlich herausgegebenen Statistik.

 

Dass sich die Anzahl der Bestattungen in Eisenach (einschließlich der Ortsteile) auf nur rund

56 % der Sterbefälle belaufen, hat verschiedene Ursachen:

 

Die Stadt Eisenach erfüllt im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit die standesamtlichen Aufgaben für die Hörselberggemeinde, deren Sterbefälle auch in die Statistik einfließen.

Darüber hinaus beinhalten die Sterbefallzahlen auch alle in Eisenach verstorbenen Auswärtigen, da diese Fälle vor Ort zu beurkunden sind.

Dies betrifft im Wesentlichen die im Krankenhaus, Hospiz oder in Pflegeheimen Verstorbenen, aber auch Touristen etc.   

 

 

 

Wie die Übersicht zeigt, werden bei nur etwa einem Fünftel der Bestattungen Reihen- und Wahlgrabstätten neu vergeben.

Gemäß § 22 Abs.1 S.1 der Friedhofssatzung besteht keine Verpflichtung zum Errichten eines Grabmales und zudem für das Aufstellen eine Jahresfrist (§ 25 Abs. 2), die zu Verzögerungen führt.

Folglich lässt die Anzahl der jährlich neu vergebenen Grabnutzungsrechte keinen Rückschluss auf die damit zusammenhängende Anzahl neuer Einzelgrabdenkmale zu.

 

Zu Frage 4:

Es wird davon ausgegangen, dass die Fragestellerin hier die Urnengemeinschaftsanlage (UGAL) mit namentlicher Benennung an Stelen meint.

Wie in der bereits oben genannten Berichtsvorlage ausführlich dargestellt, ist beabsichtigt, unbelegte Erdwahlgrabstätten zu kleinen Urnengemeinschaftsanlagen mit namentlicher Benennung an einem Gemeinschaftsgrabstein umzugestalten und ab 2019 inklusive Pflege anzubieten.
Derzeit werden die Ausschreibungen für die Erstbepflanzung und Grünpflege sowie die Grabsteine für die Namensnennung vorbereitet, indem  zunächst die Leistungsverzeichnisse erarbeitet werden.

 

Zu Frage 5:

Nach Feststehen der voraussichtlichen jährlichen Auftragsumfänge wird das vergaberechtlich vorgeschriebene Verfahren zu wählen sein.