Betreff
Aufnahme von Bewerbern in die Vorschlagsliste für Jugendschöffen
Vorlage
1079-JHA/2018
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die folgenden Personen in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen für die Wahlperiode 2019- 2023 aufzunehmen:

 

Lfd. Nr.

Name, Vorname

Anschriften

Abstimmungsergebnis

 

 

jeweils 99817 Eisenach

ja

nein

Enth.

1

Beckel, Marina

 

 

 

 

2

Bücking, Sabrina

 

 

 

 

3

Dietrich, Kristina

 

 

 

 

4

Dübner, Eva- Maria

 

 

 

 

5

Eck, Martin

 

 

 

 

6

Eggers, Heike

 

 

 

 

7

Gärtner, Patricia

 

 

 

 

8

Gebhardt, Philipp

 

 

 

 

9

Göbel, Wiltraut

 

 

 

 

10

Hanel, Johannes

 

 

 

 

11

Harz, Jürgen

 

 

 

 

12

Hennig, Jeanette

 

 

 

 

13

Herrmann, Martin

 

 

 

 

14

Heuse, Ulrike

 

 

 

 

15

Jacobs, Peter

 

 

 

 

16

Jöde- Sdorra, Christine

 

 

 

 

17

Kaufmann, Daniel

 

 

 

 

18

Kirschner, Nicole

 

 

 

 

19

Kowalske, Patrick

 

 

 

 

20

Kretschmar, Manfred

 

 

 

 

21

Kruszona, Katja

 

 

 

 

22

Leschke, Jörg

 

 

 

 

23

Mähler, Uwe

 

 

 

 

24

Meißner, Ekkehard

 

 

 

 

25

Nimmrich, Jeanette

 

 

 

 

26

Nitschke, Waldimar

 

 

 

 

27

Poggensee, Sabrina

 

 

 

 

28

Rinninsland, Barbara

 

 

 

 

29

Rohrbach, Kirsten

 

 

 

 

30

Rommel, Lydia

 

 

 

 

31

Sandig, Carmen

 

 

 

 

32

Schellbach, Olaf

 

 

 

 

33

Schiffer, Diana

 

 

 

 

34

Schräder, Mechthild

 

 

 

 

35

Schulz, Alexandra

 

 

 

 

36

Schwenke, Astrid

 

 

 

 

37

Wachenschwanz, Andreas

 

 

 

 

38

Waldhelm, Andreas

 

 

 

 

39

Wagner, Hans- Jürgen

 

 

 

 

40

Wolfram, Ilka

 

 

 

 

 

 


II. Begründung

 

Am 31.12.2018 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Jugendstrafrechtspflege tätigen Jugendschöffen.

Die Jugendschöffen müssen deshalb auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses für die Dauer von fünf Geschäftsjahren von dem nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gebildeten Ausschuss neu gewählt werden.

 

Das Verfahren dazu ist im § 35 Jugendgerichtsgesetzes (JGG)  in Verbindung mit den §§ 36-

44 sowie § 77 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

 

Die  Jugendhilfeausschüsse der Landkreise und kreisfreien Städte beschließen dazu eine Vorschlagsliste. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des jeweiligen Jugendhilfeausschusses notwendig.

Mit Schreiben vom 25.01.2018 hat der Präsident des Landgerichts Meiningen die Zahl der durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen auf 30, davon 6 männliche und 6 weibliche Jugendhauptschöffen sowie 9 männliche und 9 weibliche Jugendhilfsschöffen bestimmt.

 

Die Vorgeschlagenen müssen gemäß § 31 GVG Deutsche sein, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nach § 32 GVG besitzen und am 01.01.2019 mindestens das 25. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Die Vorgeschlagenen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Ihr Wohnsitz muss sich in der Stadt Eisenach befinden, sie müssen geistig und körperlich in der Lage sein, das Amt auszuüben und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Personen, die in zwei zusammenhängende Legislaturperioden als Jugendschöffe/ Schöffe tätig sind/ waren und deren letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert, sollten bislang nicht erneut zum Schöffenamt berufen werden. Künftig können sie zum Schöffenamt berufen werden, erhalten aber ein Ablehnungsrecht im Falle der Wahl.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Die Bewerbungen für die Vorschlagsliste erfolgten auf der Grundlage von Mitteilungen in der örtlichen Presse, die über die Jugendschöffenwahl informierten und zur Einreichung von Vorschlägen aufriefen.

Darüber hinaus wurden durch die Stadtverwaltung in Eisenach ansässige Parteien und größere Organisationen angeschrieben und um Mithilfe bei der Auswahl von Bewerbern für die Vorschlagsliste gebeten. Weiterhin wurden Personen angeschrieben, die bereits im Jahr 2013 in die Vorschlagsliste der Stadt aufgenommen waren und ihren Wohnsitz in Eisenach haben. 

 

Danach gingen bis zum 22. Mai 2018 insgesamt 40 Bewerbungen, davon 23 Frauen und 17 Männer, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen ein.

 

Die Verwaltung hat nach §§ 33- 34 GVG sowie der Verwaltungsvorschrift „Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen“ in der ab 01.01.2018 gültigen Fassung geprüft, ob die Bewerber für das Jugendschöffenamt geeignet sind. Ablehnungsgründe für die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste liegen nach Kenntnis der Verwaltung aktuell nicht vor.


Anlagenverzeichnis:

 

Vorschlagsliste der Stadt Eisenach zur Wahl der Jugendschöffen für die Wahlperiode 2019-2023