Betreff
Förderung freier Träger entsprechend der Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienbildung und –Erholung in der Stadt Eisenach im Jahr 2018
Vorlage
1083-JHA/2018
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die nachfolgend aufgeführten Angebote der Jugendarbeit werden in der angegebenen Höhe gefördert:

1.                  Das Katholische Pfarramt St.Elisabeth Eisenach für die Kinderfreizeit „Komm, freu Dich mit uns“ im Jugend- und Erwachsenenbildungshaus Marcel Callo in Heiligenstadt vom 02. bis 06.07.2018 in Höhe von 350,00 €.

2.                  Das Katholische Pfarramt St.Elisabeth Eisenach für das Vater-Kind-Zelten vom 31.08 bis zum 02.09.2018 in Mihla in Höhe von 150,00 €.

3.                  Das Katholische Pfarramt St.Elisabeth Eisenach für das Theaterprobenwochenende in Zella-Mehlis vom 07. bis 09.12.2018 in Höhe von 150,00 €.


II. Begründung

 

Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 11-14,16, 74 in Verbindung mit § 71 SGB VIII, und die §§ 16 und 17 ThürKJHAG.

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.12.2017 wurden die Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienbildung und –Erholung in der Stadt Eisenach hinsichtlich der festgeschriebenen Beträge, folglich der möglichen Höhe der Förderung für das Jahr 2018 ausgesetzt.

Über die Förderung freier Träger, insbesondere die Höhe der Förderung, entscheidet damit ausschließlich der Jugendhilfeausschuss. Mit dem gleichen Beschluss wurde festgelegt, dass die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss nach Ablauf der Antragsfrist (31.03. des lfd.Haushaltsjahres) eine Liste der beantragten Förderungen zur Beschlussfassung vorlegt. Zum Stichtag waren 3 Anträge eingegangen.

 

Die Liste der beantragten Förderungen sowie die eingereichten Maßnahmebeschreibungen befinden sich in der Anlage.

 

Zu 1.

Die Kinderfreizeit „Komm, freu Dich mit uns“ im Jugend- und Erwachsenenbildungshaus Marcel Callo in Heiligenstadt vom 02. bis 06.07.2018 wurde vom Antragsteller entsprechend Richtlinie 1 - Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung – für 25 Kinder zzgl. Betreuung aus Eisenach beantragt. Die geplanten anteiligen Kosten für die Eisenacher Kinder bei der 5-tägigen Freizeit betragen 4.155,00 €.

 

Zu 2.

Die Förderung des Angebotes „Vater-Kind-Zelten“ vom 31.08 bis zum 02.09.2018 wird vom Träger aus der Richtlinie 1 -Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung- beantragt. Die geplanten anteiligen Kosten für 25 Kinder und Jugendliche aus Eisenach betragen 965,72 €.

 

Zu 3.

Die Förderung des Theaterprobenwochenendes in Zella-Mehlis vom 07.bis zum 09.12.18 wurde vom Antragsteller entsprechend Richtlinie 1 - Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung – für 22 Kinder und Jugendliche zzgl. 3 ehrenamtliche BetreuerInnen beantragt. Die geplanten Kosten für die 3-tägige Veranstaltung betragen 750,00 €.

 

Nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss werden den Antragstellern durch die Verwaltung unverzüglich die Bescheide zugesandt. Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der städtischen Richtlinien.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:             Aufstellung der Antragsstellungen für die Förderung nach Richtlinien im Jahr 2018

Anlage 2:             Maßnahmebeschreibungen