I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die nachfolgend aufgeführten
Maßnahmeträger von Schuljugendarbeit werden in der angegebenen Höhe gefördert:
1.
AWO-
Landesverband Thüringen e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der
Thüringer Gemeinschaftsschule „Oststadtschule“ für den Zeitraum 01.01. -
31.12.2018 in Höhe von 4.750,00 €
2.
Förderverein
Goetheschule e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 4.
Staatlichen Regelschule „Johann Wolfgang v. Goethe“ für den Zeitraum 01.01. -
31.12.2018 in Höhe von 2.050,00 €
3.
Verein
der Freunde und Förderer des Elisabeth- Gymnasiums e.V. für die Durchführung
von Schuljugendarbeit am Elisabeth- Gymnasium für den Zeitraum 01.01. -
31.12.2018 in Höhe von 7.060,00 €
4.
Kreissportbund
Eisenach e.V. – Kreissportjugend - für die Durchführung von Schuljugendarbeit
an der 6. Staatlichen Regelschule „Wartburgschule“ für den Zeitraum 01.01. -
31.12.2018 in Höhe von 2.700,00 €.
5.
Förderverein
des Martin-Luther-Gymnasiums für die Durchführung von Schuljugendarbeit am
Martin-Luther-Gymnasium für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2018 in Höhe von
5.040,00 €.
6.
Stadtjugendring
Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 5. Staatlichen
Regelschule „Geschwister- Scholl“ für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2018 in Höhe
von 3.000,00 €
7. Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit am Ernst- Abbe - Gymnasium für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2018 in Höhe von 3.400,00 €
II. Begründung
Rechtsgrundlage
für die Förderung bilden die §§ 11-14, 74 in Verbindung mit § 71 SGB VIII, die
§§ 16 und 17 ThürKJHAG, die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“ und die
städtische Richtlinie 12 (Förderung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit und
schulbezogenen Jugendsozialarbeit).
Die Anträge der Maßnahmeträger (siehe Anlage) wurden fristgerecht bis
zum 31.12.2017 für das gesamte Kalenderjahr 2018 gestellt und nach Maßgabe der Richtlinie „Örtliche
Jugendförderung“ und der Richtlinie 12 von der Verwaltung auf Vollständigkeit
und auf Korrektheit geprüft. Aus formellen Gründen
wurde mit der Eingangsbestätigung für die Anträge auch der vorzeitige
Maßnahmebeginn für die beantragten
Maßnahmen der Schuljugendarbeit ab dem 01.01.2018 genehmigt. Die Genehmigung erfolgte mit dem Hinweis, dass
damit kein Rechtsanspruch auf die
beantragte Zuwendung begründet wird.
Für die
Durchführung der Maßnahmen wurde das Benehmen mit dem Staatlichen Schulamt
hergestellt.
Für das
Haushaltsjahr 2018 wurden Mittel in Höhe von 37.185,00
€ für Angebote der Schuljugendarbeit an den 3 Regelschulen, der
Thüringer Gemeinschaftsschule, den 2 staatlichen Gymnasien und dem
Martin-Luther-Gymnasium beantragt. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung
stehenden finanziellen Mittel in Höhe von 28.000,00 € hätten die jeweiligen
Antragssummen pauschal gekürzt werden müssen. Von
der pauschalen Kürzung wurde bei den vorliegenden Vorschlägen zur Förderung
abgewichen, weil Träger, die nur geringe Fördermittel beantragt haben, bei der
Förderung besonders benachteiligt würden und damit nicht mehr in der Lage
wären, seit Jahren bewährte Angebote der Schuljugendarbeit weiterzuführen. Eine pauschale Kürzung würde weder den qualitativen noch
den quantitativen Differenzierungen der Angebote in den jeweiligen Schulen
gerecht werden.
Auch mit einer
Aufteilung entsprechend einer Pauschale pro Schüler wäre die seit Jahren
geleistete gute Arbeit mit und für die Schülerinnen und Schüler insbesondere
der Schulen mit weniger Schülern in den förderfähigen Klassenstufen nicht mehr
zu realisieren- von 6-10 bewährten und für 2018 weiterhin geplanten AG`s
könnten teilweise nur noch 2-3 durchgeführt werden.
Unter
Berücksichtigung, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht dem
Antragsvolumen gerecht werden können wurden neben inhaltlich- fachlichen
Gesichtspunkten folgende Kriterien für die Ermessensausübung in den Fördervorschlag
einbezogen:
- Eine möglichst geringe
Abweichung von der Vorjahresförderung an den jeweiligen Schulen unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Verwendung im Jahr 2017 als
Basisgrundlage für die Mittelverteilung.
- Die Berücksichtigung, dass an
den Schulen mit wenigen Arbeitsgemeinschaften diese auch durchgeführt
werden können (Goethe- und Wartburgschule).
- Bei mindestens gleich
bleibenden verbrauchten Budget gegenüber den Vorjahren sollte auch 2018
sichergestellt werden, dass für alle Anträge stellenden und förderfähigen
Schulen Fördermittel bereitgestellt werden können.
- Die mit den Angeboten der Schuljugendarbeit
tatsächlich im Jahresdurchschnitt erreichten Schülerinnen und Schüler
(Basis 2017)
- 2 Schulen haben in den vergangenen 2 Jahren beantragte und
bewilligte Fördermittel im größeren Umfang nicht verbraucht, die zum
Jahresende bzw. im Folgejahr ungenutzt zurückzuzahlen
sind. Diese Mittel waren gebunden und standen trotz des Bedarfes nicht für
Maßnahmen an anderen Schulen zur Verfügung. Diese nicht verbrauchten
Mittel wurden als prozentualer Anteil auf der Basis der Schülerzahl zu der
als Berechnungsbasis dienenden tatsächlich genutzten Fördersumme des
Jahres 2017 addiert.
Mit der
Bewilligung der Fördermittel ist gewährleistet, dass die Maßnahmeträger und
Schulen einen eigenen zeitlichen und finanziellen Planungsspielraum innerhalb
der 3 berührten Schulhalbjahre haben.
Insgesamt sind für die Förderung von
Schuljugendarbeit in Eisenach 28.000 € geplant. Die Finanzierung erfolgt über
die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“, über die für das Förderjahr
2018 von der Stadtverwaltung Eisenach bis zu 233.130,00 € beantragt wurden. Ein
Erhöhungsantrag entsprechend der durch das Land angekündigten Erhöhungssumme
wird gegenwärtig vorbereitet. Von diesen Landesmitteln sind einnahmeseitig in
der Haushaltsstelle 45150.17110 und ausgabeseitig in der Haushaltsstelle
45150.71830 (Deckungskreis 040) jeweils
28.000 € für die Förderung und Durchführung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit
vorgesehen.
Für das Haushaltsjahr 2018 hat die Stadt Eisenach gegenwärtig noch keine
genehmigte Haushaltssatzung. Ohne deren Rechtskraft wäre formell eine
Bewilligung der beantragten Landeszuwendung aus der Richtlinie „Örtliche
Jugendförderung“ nicht möglich.
Nach Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und
Sport ist es möglich, die Landesmittel aus dieser Richtlinie zu erhalten, wenn die zeitgleiche und gleich hohe kommunale
Gegenfinanzierung gegenüber dem Zuwendungsgeber nachgewiesen wird.
Bei den nach Nr. 2
der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ förderfähigen Maßnahmen muss die Stadt Eisenach trotz vorläufiger
Haushaltsführung gemäß § 61 Thüringer Kommunalordnung rechtliche
Verpflichtungen erfüllen, die sich aus der gesetzlichen
Aufgabenerfüllung und aus vertraglichen Bindungen ergeben sowie unaufschiebbare
Aufgaben in den städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen fortführen.
Mit der
Realisierung dieser rechtlichen Verpflichtungen ist es möglich, die
Fördervoraus-setzungen zu erfüllen und den oben genannten Nachweis zu
erbringen.
Nach der Entscheidung durch den
Jugendhilfeausschuss werden den Antragstellern durch die Verwaltung
unverzüglich die Bescheide zugesandt.
Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der
Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Richtlinie „Örtliche
Jugendförderung“ und der städtischen Richtlinie 12 (Förderung von Maßnahmen der
Schuljugendarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit).
Um den Trägern für den Einsatz der
Fördermittel einen weiteren, eigenen
Spielraum zu ermöglichen soll bei der Bewilligung auf die bisher nicht
vorgeschriebene, aber übliche Praxis der Zweckbindung für Honorare und andere
Sachmittel verzichtet werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird
durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche
Verwendungsnachweise).
Anlagenverzeichnis:
Aufstellung der Antragsstellungen für die Schuljugendarbeit 2018