Sachverhalt:

 

Gemäß § 80 Abs. 2 ThürKO ist die Jahresrechnung innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussbuchungen zur Jahresrechnung 2017 wurden fristgerecht vorgenommen. Mit der heutigen Vorlage wird die Jahresrechnung 2017 übergeben.

 

Der Stadtrat beschließt über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Oberbürgermeisterin sowie der Beigeordneten (§ 80 Abs. 3 ThürKO).

 

Die festgestellte Jahresrechnung ist mit ihren Anlagen sowie dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Sämtliche Unterlagen zur Jahresrechnung inklusive EDV-Ausdrucke können von allen Mitgliedern des Stadtrates nach terminlicher Absprache mit dem Leiter der Finanzverwaltung in der Kämmerei eingesehen werden. Diesem Bericht liegen sämtliche Bestandteile und Anlagen zur Jahresrechnung 2017 bei.

 

Ergebnis der Haushaltsrechnung 2017

 

 

Das entsprechend § 79 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) endgültig festgestellte Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Jahr 2017 stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamthaushalt

Soll-Einnahmen

111.019.434,43

24.151.972,94

135.171.407,37

Soll-Ausgaben

111.019.434,43

24.151.972,94

135.171.407,37

Fehlbetrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

 

Im Folgenden werden verschiedene Eckdaten der Jahresrechnung dargestellt, weitergehende Ausführungen zu diesen Punkten sind dem Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung zu entnehmen (Anlage 3.10).

 

 

Eckdaten

Haushalt

2017

in €

Jahres-RE

2017

in €

Erläuterungsbericht

I.     Haushaltsvolumen

 

 

 

Gesamthaushalt

 

 

Gliederungspunkt III.

Einnahmen

149.237.313

135.171.407,37

 

Ausgaben

149.237.313

135.171.407,37

 

einheitlicher Fehlbetrag

0,00

0,00

 

 

 

 

 

II.   Schuldendienst

 

 

Gliederungspunkt V.a)

Kreditaufnahme lt. HH-Satzung

0,00

0,00

 

ordentliche Tilgung

(Pflichtzuführung)

1.474.130

1.455.845,17

 

Verschuldung am 31.12. (Ist)

24.357.372

24.392.822,26

 

Pro-Kopf-Verschuldung 31.12.

574

575,07

 

 

 

 

 

III.  Zuführungen zwischen den Teilhaushalten

 

 

Gliederungspunkt IV.

Zuführung an den VermögensHH

8.183.994

10.343.853,46

 

davon Pflichtzuführung

1.474.130

1.455.845,17

 

davon weitere Zuführungen/

„freie Spitze“

6.709.864

8.888.008,29

 

 

 

 

 

IV.  Rücklagen

 

 

Gliederungspunkt V.c)

Entnahme aus Rücklage

0

0,00

 

Zuführung an Rücklage

0

0,00

 

Stand am 31.12.

0

0,00

 

Vorzuhaltende Mindestrücklage

2.025.070

2.005.378

 

 

 

 

 

In den Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ist die für das Haushaltsjahr 2017 bewilligte Bedarfszuweisung in Höhe von 7.229.656,00 € enthalten.

 

Darüber hinaus enthalten die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes nachfolgende Positionen, welche sich auf das Jahresergebnis 2017 unmittelbar auswirkten:

 

 

VerwaltungsHH

2017

VermögensHH

2016

Erläuterungsbericht

pauschale Restebereinigung

3.382.259,29

0,00 €

Gliederungspunkt III.b)

 

 

 

 

neue Haushaltsausgabereste (HHAR)

0,00

11.014.561,83

Gliederungspunkt VI.

Abgänge auf bestehende HHAR

128.559,91

750.267,69

 

 

 

 

 

neue Haushaltseinnahmereste (HHER)

0,00

5.475.593,20

Gliederungspunkt VI.

Abgänge auf bestehende HHER

0,00

372.624,17

 

 

 

Die Jahresrechnung 2017 schließt damit im 5. Jahr in Folge ausgeglichen ab.

 

Neben der Pflichtzuführung in Höhe von rd. 1,4 Mio. € konnten im Rahmen der Abschlussbuchungen weitere rd. 8,9 Mio. € dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Hiervon erfolgte zum einen die Finanzierung zwingend notwendiger, unabweisbarer Investitionen, des Weiteren konnte der Bestand der Altfehlbeträge um einen Betrag von 5.549.064,01 € auf jetzt 2.424.889,03 € reduziert werden.

 

Wie bereits erwähnt, liegen dieser Berichtsvorlage sämtliche Bestandteile und Anlagen der Jahresrechnung 2017 bei.

 


Anlagenverzeichnis

 

0.       Deckblatt und Inhaltsverzeichnis

II. JR 2017 1. Kassenmäßiger Abschluss

II. JR 2017 2. Haushaltsrechnung

II. JR 2017 3. Anlagen 3.1 bis 3.9

II. JR 2017 3. Anlage 3.10

 

 

Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und nach terminlicher Absprache mit dem Leiter der Finanzverwaltung in der Kämmerei einsehen.