Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 88000.932100 (Entschädigung für die Herstellung von Baufreiheit) in Höhe von 100.000 €
Vorlage
1094-StR/2018
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 88000.932100 (Entschädigung zur Herstellung der Baufreiheit) in Höhe von 100.000 €. Die Ausgaben sind durch die Mehreinnahmen in der HH-Stelle 88000. 340000 (Einnahmen aus Grundstücksverkauf) gedeckt.

Es erfolgt die Auszahlung der Entschädigungen an die Pächter der Kleingärten in den Kleingartenvereinen „Wiesengrund e.V.“ und „Hörselgrund e.V.“, deren Pachtverträge zum 30.11.2017 zum Zwecke der Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen beendet wurden.


II. Begründung:

 

Die Stadt Eisenach setzt gemeinsam mit der TLUG die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes Thüringen um. Dabei regelt die Stadt Eisenach in ihrem Zuständigkeitsbereich auch die dafür notwendigen Grundstücksangelegenheiten.

 

Zum Zwecke der Umsetzung der Maßnahmen werden unter anderem entlang der Adam-Opel-Straße von den dort auf städtischen Grundstücken liegenden Kleingartenvereinen Flächen benötigt. Dazu mussten Pachtflächen aufgegeben werden.

Dieses Vorgehen wird seit 2015 sehr intensiv und einvernehmlich zwischen allen Beteiligten betrieben, sodass zum 30.11.2017 die benötigten Flächen endgültig von ihren Pächtern aufgegeben werden konnten. Die Pächter sind nach Bundeskleingartengesetz dafür zu entschädigen.

Es erfolgte für jeden aufgegebenen Kleingarten die Begutachtung durch Sachverständige des Verbandes der Kleingärtner in Eisenach und im Wartburgkreis e.V.

Aufgrund der Gutachten erstellte die TLUG entsprechende Entschädigungsvereinbarungen.

Nunmehr sind die entsprechenden Auszahlungen vorzunehmen.

 

In 2017 waren bereits Mittel für die Entschädigungszahlungen in Höhe von vorerst 50.000 € geplant, jedoch noch nicht ausgezahlt worden, weil die Gutachten erst zum Ende des Jahres vollständig vorlagen.

 

Nach Vorlage der Gutachten steht nunmehr die Größenordnung der zu leistenden Entschädigungen fest und beläuft sich auf 150.000 €, die in diesem Jahr zu leisten sind.

 

Da für das Jahr 2018 erneut 50.000 € eingeplant waren, ist dieser Betrag für dieses Jahr nicht ausreichend und muss entsprechend erhöht werden, da die Zahlung vollständig in diesem  Jahr erfolgen soll. 

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll aus Mehreinnahmen in der HH-Stelle 88000.340000 (Einnahmen aus Grundstücksverkauf) erfolgen. 


Anlagenverzeichnis:

 

Beschlussausfertigung StR/0466/2016 vom 13.12.2016