Betreff
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion - Verzicht auf Erhebung von Nutzungsgebühren in städtischen Sportstätten für Eisenacher Sportvereine
Vorlage
1096-AT/2018
Art
Antrag

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Der Eisenacher Stadtrat bekräftigt ausdrücklich die in §4 Abs. 2 der Allgemeinen Gebührensatzung für die Benutzung von Sportstätten der Stadt Eisenach gewährte Gebührenfreiheit für nach dem Thüringer Sportfördergesetz anerkannte Eisenacher Sportorganisationen.

2.       Zwingende Grundlage vor jeglicher Erhebung von Kostenbeiträgen und Nutzungsgebühren gegenüber diesen anerkannten Sportorganisationen durch die Stadtverwaltung bzw. städtische Beteiligungsgesellschaften bleibt eine Änderung  der entsprechenden Regelungen in der Sportstättengebührensatzung durch den Eisenacher Stadtrat.