Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Sauberkeit und Müllbehälter in Eisenach
Vorlage
AF-0396/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie oft werden die Müllbehälter auf städtischen Spielplätzen geleert und werden die an stark frequentierten Spielplätzen (Bsp. Heinrichstraße) öfter geleert als andernorts? Wenn Ja, wie oft? Wenn Nein, warum?

2.       Weshalb beabsichtigt die Oberbürgermeisterin nach wie vor nicht, in der Stadt ein engmaschiges Netz aus Müllbehältern einzurichten um die Sauberkeit auch in entlegeneren Stadtteilen oder entlang von Gassirouten, wie der Weststadt oder dem Hörselbereich, zu verbessern?

3.       Wie oft wird durch städtische Mitarbeit der Bereich entlang der Hörsel von Müll gereinigt und mit welchen Kosten ist das verbunden?

4.       Wie bewertet die Oberbürgermeisterin das in Leipzig diskutierte Modell von werbefinanzierten Müllbehältern als Modell für Eisenach?

5.       Wo, auch im Zuständigkeitsbereich von Wartburgmobil (VUW) und der SWG, wurden seit dem 1. Januar 2017 Müllbehälter ersatzlos zurückgebaut und wo wurden neue aufgestellt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1.:       

Alle Spielplätze werden zweimal wöchentlich geleert, montags und freitags

 

Zu Frage 2.:       

Im Stadtgebiet von Eisenach gibt es 280 Papierkörbe an Straßen und Plätzen, welche in

unterschiedlichem Turnus geleert werden. Etwa die gleiche Anzahl von Behältern befindet

sich nochmal in den städtischen Grünanlagen und Spielplätzen. Der Innenstadtbereich wird

von Montag bis Samstag zweimal täglich und am Sonntag einmal täglich geleert. Hierbei

müssen im Durchschnitt 0,8 Tonnen Müll entsorgt werden.

 

Die Netzdichte wird regelmäßig überprüft. Außerdem wird hier auf die Aktivitäten der

Stadtverwaltung, wie zum Beispiel den Runden Tisch “Sauberes Eisenach“ verwiesen, in

welchem die Stadt mit verschiedenen Partnern Lösungsansätze für mehr Sauberkeit sucht.

 

Zu Frage 3.:       

Durch die Stadt Eisenach wird im Zuge der Hörsel keine Müllbereinigung vorgenommen. Hier

handelt es sich um ein Gewässer I. Ordnung und dies fällt in die Zuständigkeit des Freistaates

Thüringen.

 

Zu Frage 4.:       

Laut Vertrag ist der Dienstleister, welcher die Leerung und Entsorgung übernimmt, auch für

die Bereitstellung der Behälter zuständig. Diese Frage wird an diesen weiter geleitet.

 

Zu Frage 5.:       

Im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Eisenach sind seit dem 01.Januar 2017 keine

Behälter ersatzlos rückgebaut worden. Neue Behälter wurden im Zuge von Baumaßnahmen

auf dem Parkplatz Phantasie und dem ZOB aufgestellt.