Betreff
Berichterstattung gemäß § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2017 / Übersicht der durch die Oberbürgermeisterin genehmigten sowie durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
1107-BR/2018
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss über die Haushaltssatzung 2017 legte der Stadtrat auch die Entscheidungsbefugnisse für die Genehmigung / den Beschluss notwendiger über- und außerplanmäßiger Ausgaben fest.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 werden über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von einschließlich 10.000 € von der Oberbürgermeisterin genehmigt. Über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von über 10.000 € bis einschließlich 80.000 € beschließt der Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die durch die Oberbürgermeisterin genehmigten und durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind gem. § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.

 

Mit dieser Berichtsvorlage wird dem § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung Rechnung getragen.

 

In den genannten Zuständigkeitsbereichen wurden in 2017 folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt bzw. beschlossen:

 

Verwaltungshaushalt

 

Durch die Oberbürgermeisterin wurden 69 über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 482.203,29 € genehmigt, davon eine Eilentscheidung (siehe lfd. Nr. 22).

 

Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurden 10 überplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von 308.424 € beschlossen.

 

Für alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt konnte die Deckung gewährleistet werden.

 

Vermögenshaushalt

 

Durch die Oberbürgermeisterin wurden 23 über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 161.240,62 € genehmigt, davon eine Eilentscheidung (siehe lfd. Nr. 12).

 

Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurden 12 über- und außerplanmäßige Ausgabe mit einem Volumen von 617.921,89 beschlossen.

 

Für alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben konnte eine Deckung herbeigeführt werden.

 

In der Anlage sind sämtliche betreffenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes mit einer kurzen Erläuterung zusammengestellt


Anlagenverzeichnis

 

Anlage – Übersicht gem. § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung

 

 

Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.