Betreff
Einwohneranfrage - Thüringer Sportfördergesetz
Vorlage
EAF-0148/2018
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Nach unserer Rechtsauffassung muss die Vergabe bzw. die Nutzungsverträge durch die Stadt Eisenach erfolgen, warum geschieht dies nicht?

2.       Wurde das bisherige Vorgehen mit der Kommunalaufsicht abgestimmt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die Beantwortung der beiden Fragen erfolgt zusammenhängend in einem Komplex.

 

Gemäß § 11 Abs. 1 Thüringer Sportfördergesetz erfolgen Errichtung, Betrieb und Unterhaltung (Trägerschaft) öffentlicher Sport- und Spielanlagen durch die Gemeinden unabhängig von ihrer Rechtsform.

 

Die Sportbad Eisenach GmbH ist  als 100-%iges Tochterunternehmen zuständig für die Betreibung und Bewirtschaftung des Bades und übernimmt somit diese Trägerschaft der Kommune für die öffentliche Sportanlage. Die Vergabe von Trainingszeiten an Sportvereine ist Teil dieser Aufgabe und steht daher im Einklang mit dem Thüringer Sportfördergesetz.