Betreff
Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH (FPG)
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2017
Vorlage
1115-StR/2018
Aktenzeichen
81 13 04
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Flugplatzgesellschaft Eisenach – Kindel (FPG) wird angewiesen,

  1. der Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und
  2. dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 41.858,57 EUR auf neue Rechnung

zuzustimmen.

 


II. Begründung:

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Geschäftsjahres 2017 dargestellt:

 

Vermögenslage:

Das Gesamtvermögen der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr um 38 TEUR bzw. 5,7 % auf 630 TEUR verringert.

 

Diese Entwicklung wird auf der Aktivseite im Wesentlichen durch die Verringerung des Anlagevermögens (- 27 TEUR) und des Umlaufvermögens (- 9 TEUR) hervorgerufen. Beim Anlagevermögen waren sämtliche Positionen (Grundstücke… - 17 TEUR; Technische Anlagen u. Maschinen – 6 TEUR; Andere Anlagen, BGA – 3 TEUR) rückläufig. Beim Umlaufvermögen war folgende Entwicklung: Vorräte + 12 TEUR; Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände – 1 TEUR; Kassenbestand – 19 TEUR.

 

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind um 1,1 TEUR auf 4,3 TEUR gesunken.

 

Die Passivseite hat sich wie folgt entwickelt:

 

Das Eigenkapital der Gesellschaft ist ggü. dem Vorjahr marginal um 3,6 TEUR bzw. 1,6 % auf 226,3 TEUR gesunken. Ursächlich waren hierfür der Jahresfehlbetrag (- 42 TEUR) und die Einlagen der Gesellschafter (38 TEUR; Differenz Kapitalrücklage 2017 minus 2016).

 

Die Eigenkapitalquote hat sich bei verringerter Bilanzsumme von 34,4 % auf 35,9 % erhöht. Finanzierungsprobleme aufgrund der Eigenkapitalausstattung bestanden vor dem Hintergrund der bestehenden Nachschussverpflichtung nicht.

 

Die sonstigen Rückstellungen haben sich um rd. 4,7 TEUR bzw. 19,2 % auf 28,6 TEUR erhöht. So wurden überwiegend Rückstellungen für Reparaturen und Instandhaltung (8,9 TEUR), für Prozesskosten und Rechtstreitigkeiten (6,2 TEUR), Archivierungsrückstellungen (4,9 TEUR), Rückstellungen für Jahresabschluss und Prüfung (6,0 TEUR) und Urlaubsrückstellungen (2,4 TEUR) gebildet.

 

Der Rückgang der Verbindlichkeiten um rd. 38 TEUR auf 332,1 TEUR beruht vorrangig auf der Reduzierung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten infolge planmäßiger Tilgungen   (- 45 TEUR). Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen sind marginal um 0,1 TEUR auf 2,0 TEUR rückläufig. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind ggü. dem Vorjahr um 4,5 TEUR auf 13,3 TEUR gestiegen, ebenfalls die sonstigen Verbindlichkeiten um 2 TEUR auf 6,0 TEUR.

 

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen mit 43,2 TEUR geringfügig unter dem Vorjahresniveau (- 0,1 TEUR).

 

 

Ertragslage:

Die Umsatzerlöse sind im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 58,8 TEUR bzw. 16,8 % auf 408,6 TEUR gestiegen.

 

Die Umsatzsteigerung hat dabei im Wesentlichen folgende Ursachen:

-       Erlöse aus der alle zwei Jahre stattfindenden Freilandmesse „demopark“ (+ 51 TEUR),

-       Sonstige Erlöse (+ 17,9 TEUR).

 

Rückläufig waren ggü. dem Vorjahr Umsätze aus Lande- und Parkgebühren (- 1,6 TEUR) sowie Umsätze aus Kraftstoffverbrauch (- 12,1 TEUR; aufgrund niedrigerem Verkaufspreis in 2017).

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind ggü. dem Vorjahr um 14 TEUR auf 51,1 TEUR gesunken, dies resultiert vor allem aus dem Rückgang der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (- 13 TEUR).

 

Der Materialaufwand ist insgesamt marginal um 5,9 TEUR bzw. 4 % auf 153,7 TEUR gestiegen.

 

In Relation zu den gestiegenen Umsatzerlösen („demopark“) hat sich der Roherlös um 4,6 % verbessert.

 

Der Personalaufwand ist ggü. 2016 marginal um rd. 2,7 TEUR bzw. 1,6 % auf 171,2 TEUR gestiegen. Die FPG beschäftigte im Jahr 2017 durchschnittlich 5 Mitarbeiter incl. Geschäftsführer.

 

Die Abschreibungen liegen mit 40,7 TEUR um 2,3 TEUR unter Vorjahresniveau.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind ggü. dem Vorjahr um rd. 10 TEUR (+ 8,9 %) auf 122,3 TEUR gestiegen. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Instandhaltungskosten (+ 14 TEUR) sowie Werbe- und Reisekosten (+ 4 TEUR). Rückläufig waren u. a. Fahrzeugkosten (- 3,7 TEUR), Rechts- u. Beratungskosten (- 2 TEUR) und Übrige (- 3,1 TEUR).

 

Das Finanzergebnis hat sich bedingt durch die reduzierten Zinsaufwendungen aus Finanzkrediten im Vergleich zum Vorjahr um 2 TEUR auf - 10 TEUR verbessert.

 

Die sonstigen Steuern liegen mit 3,5 TEUR auf Vorjahresniveau.

 

Es ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr ein um 29,9 TEUR niedrigerer Jahresfehlbetrag i. H. v. 41,858,57 EUR (Vj.: - 71,8 TEUR).

 

 

Finanzlage:

Der Kassenbestand hat sich um 19,9 TEUR auf 50,6 TEUR reduziert.

 

Im Berichtsjahr wurde ein positiver Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit i. H. v. 1,2 TEUR (Vj.: - 42,9 TEUR) erzielt. Demgegenüber stehen negative Cashflows aus der Investitionstätigkeit i. H. v. – 14,5 TEUR (Vj.: - 6,7 TEUR) und Finanzierungstätigkeit i. H. v. – 6,5 TEUR (Vj.: 49,3 TEUR). Im Ergebnis ist der Finanzmittelbestand im Vergleich zum Vorjahr um 19,9 TEUR auf 50,6 TEUR gesunken. (Lagebericht S. 4)

 

 

Lagebericht der GF (Anlage 2):

 

Die Zahl der Flugbewegungen nahm im Vergleich zu den Vorjahren wieder zu. Im Geschäftsjahr 2017 wurden insgesamt 12.638 Flugbewegungen gegenüber 11.994 im Vorjahr realisiert. Dies entspricht einem Anstieg um rd. 5 %.

 

Dieser Anstieg hat seine Ursache in der Erhöhung der Ultraleicht (UL)-Flugbewegungen um 33 %. Die Zahl der Motorflugbewegungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 16 % zurückgegangen.

 

Ende des Jahres 2015 wurde die ehemalige Immobilie der Helipark GmbH durch den Insolvenzverwalter zur Ansiedlung konkreter luftfahrtaffiner Gewerbe an zwei regionale Investoren veräußert. Einer der Investoren hat inzwischen weitere Luftfahrtbetriebe angesiedelt. Die Projekte wurden begonnen und es konnten bereits über 30 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

 

Aufgrund der Spezifik und Komplexität der Umsetzung konnten die Vorhaben noch nicht im erwarteten Umfang entwickelt werden. Insofern sind die für den Flugplatzbetrieb erwarteten positiven Effekte noch nicht in dem erwarteten Umfang eingetreten. Dennoch werden für die kommenden Jahre aus diesen Ansiedlungen deutliche Verbesserungen der Bewegungs- und Umsatzentwicklung für die FPG erwartet.

 

Gegen den am 12.07.2010 durch das Thür. Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV) erteilten 1. Nachtrag zur Flugplatzgenehmigung vom 29.09.2009 haben 2 Privatpersonen aus den umliegenden Ortschaften Klage mit der Begründung eingereicht, dieser erste Nachtrag wäre nicht rechtmäßig erteilt worden. Die FPG wurde dem streitgegenständlichen Verfahren beigeladen, da sie nach Auffassung des Gerichts derart am streitigen Rechtsverhältnis beteiligt ist, das seine Entscheidung nur einheitlich ergehen könnte. Die FPG wird anwaltlich vertreten. Da das Verfahren immer noch nicht abgeschlossen ist, wurde hierfür eine Rückstellung i. H. v. 6,2 TEUR gebildet.

 

Zur Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses der FPG und der damit verbundenen Reduzierung des Gesellschafternachschüsse sind die ausgeprägten Geschäftsfelder zu erhalten bzw. weiter zu optimieren, neue Geschäftsfelder sind möglichst zu akquirieren. Die Etablierung zusätzlicher Veranstaltungen (Messen, Open-Air…) ist auch weiterhin auf ihre Realisierbarkeit im Einklang mit dem genehmigten Flugbetrieb, unter Rücksichtnahme auf die angesiedelten Luftfahrtbetriebe zu prüfen.

 

Zur Verbesserung des Ergebnisses sind auch die Betriebsentwicklungen und die weitere Ansiedlung von Luftfahrtgewerbe mit hoher Ausstrahlungskraft auf den Geschäftsbetrieb der FPG von maßgeblichem Interesse.

 

Durch die weitere Entwicklung des Geschäftsbetriebes und die Gesellschaftereinlagen ist die Zahlungsfähigkeit der FPG als gesichert anzusehen. Sich langfristig abzeichnende Vermögensverluste sind nicht erkennbar.

 

Unter der Annahme der weiteren positiven Entwicklung des Verkehrslandeplatzes Eisenach-Kindel, der Entwicklung vorhandener und weiterer Ansiedlungen von luftfahrt-affinen Unternehmen, der Fortsetzung einer vertretbaren Nutzung der Flugplatzteilflächen für Veranstaltungen sowie der Nutzung des Verkehrslandesplatzes durch den Luftverkehr im bisherigen Umfang kann für die Jahre 2018 und 2019 mindestens von einer mit 2017 vergleichbaren Umsatz- und Ergebnislage ausgegangen werden.

 

Weiterhin stellt die Geschäftsführung fest, dass auch in den kommenden Jahren mit negativen Ergebnissen zu rechnen ist, welche durch Gesellschaftereinlagen auszugleichen sind.

 

 

Folgende Feststellungen wurden durch den Wirtschaftsprüfer getroffen:

ü  Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

ü  Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht festgestellt.

ü  Unrichtigkeiten und Verstöße gegen sonstige gesetzliche bzw. gesellschaftsvertragliche Pflichten wurden nicht festgestellt.

ü  Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ergab keine Beanstandungen.

ü  Es wurden keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen festgestellt.

 

ü  Es wurden folgende berichtspflichtige entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen festgestellt:

a.     Die im Rahmen des Flugplatzbetriebes vereinnahmten Erträge reichen nicht aus, die laufenden Aufwendungen der Gesellschaft zu decken. Daher werden die jährlichen Unterdeckungen durch Bareinlagen in das Eigenkapital durch die Gesellschafter aufgrund der im Gesellschaftsvertrag verankerten Nachschusspflicht finanziert.

Aus haushaltspolitischen Gründen können die kommunalen Gesellschafter über das Jahr 2018 hinaus keine rechtsverbindliche Zusicherung über die Höhe der Zuzahlung geben.

b.     Gem. § 5 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag darf ein Gesellschafter erst nach der Tilgung eines bei der Wartburgsparkasse aufgenommenen Darlehens i. H. v. 1 Mio. EUR ausscheiden. Lt. Wp. valutiert dieses Darlehen per 31.12.2017 mit 200.091,85 EUR.

 

ü  In Ergebnis der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
kam es zu keinen wesentlichen Beanstandungen.

 

 

Der vollständige Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017 der FPG kann im Büro der Beteiligungsverwaltung (Kämmerei) eingesehen werden.

 

Der Jahresfehlbetrag 2017 der FPG liegt gemäß Abschnitt II (4) der Richtlinie über den Umgang mit den Jahresabschlüssen der städtischen Beteiligungen über der festgelegten Wertgrenze. Somit ergibt sich die Zuständigkeit des Stadtrates.

 

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2017 wurde durch den Aufsichtsrat der FPG in der Sitzung am 29.06.2018 behandelt. Der Gesellschafterversammlung wurden die Feststellung des Jahresabschlusses, die Fortschreibung des Jahresfehlbetrages sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 einstimmig empfohlen.

 

Die Gesellschafterversammlung der FPG ist der Empfehlung des Aufsichtsrates gefolgt und hat die erforderlichen Beschlüsse ebenfalls am 29.06.2018 einstimmig gefasst. Der Vertreter der Stadt Eisenach hat dabei unter Organvorbehalt zugestimmt. Der Vorbehalt wird durch den Beschluss des Stadtrates ausgeräumt. Die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1a – Bilanz der FPG zum 31.12.2017

Anlage 1b – Gewinn- und Verlustrechnung der FPG zum 31.12.2017

Anlage 2 – Lagebericht der FPG für das Geschäftsjahr 2017

Anlage 3 – Bestätigungsvermerk Wirtschaftsprüfer zum Jahresabschluss FPG zum 31.12.2017

 

 

Der vollständige Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017 der FPG kann bei der Beteiligungsverwaltung (Kämmerei), Zimmer 212 / 213, während der üblichen Dienststunden und zwar

montags              09.00 – 12.00 Uhr,

dienstags            09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr,

donnerstags      09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr,

freitags                09.00 – 12.00 Uhr

 

eingesehen werden.