Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 61500.940050 - Wandelhalle - in Höhe von 75.000 €
Vorlage
1130-HFA/2018
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 61500.940050 – Wandelhalle in Höhe von 75.000,- €.

 

Die Deckung erfolgt aus folgenden Haushaltsstellen:

61500.361050            Landeszuweisung Wandelhalle                              13.000,- €

61500.367050            Sanierungsbedingte Einnahmen Wandelhalle      57.000,- €

61500.368050            Zuschuss Dritter Wandelhalle                                  5.000,- €      


II. Begründung

 

Die Sanierung des historischen Fußbodens hatte sich durch verschiedene Faktoren verzögert. Hauptproblem war dabei zum einen die Suche nach einem geeigneten Material, d.h. dem historischen Bestand angepasste Terrazzoplatten. Zum anderen stellte auch die Einbausituation ein Problem dar, da es sich weder um ein geschlossenes, noch um ein offenes Objekt handelt.

 

Die Terrazzoböden sind Bestandteil des Einzeldenkmals Wandelhalle und sollen nach der Sanierung wieder das ursprüngliche Erscheinungsbild aufweisen. In Vorbereitung der Vergabe der Terrazzoböden wurde daher in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber ein geeigneter Materiallieferant gesucht.

 

Die Leistungen wurden ausgeschrieben und vergeben. Im laufenden Baugeschehen wurde dann durch diesen Lieferanten nach erfolgter Ausschreibung und Vergabe ein Drainestrich gefordert. Folglich war dieser gar nicht geplant und weder im Los 1 (Bodenplatte), noch im Los 2 (Steinrestaurierung) ausgeschrieben. Begründet wurde diese Forderung mit einem möglichen Wassereintritt durch Schlagregen an der offenen Gebäudeseite, welcher dann zu Frostschäden führen könnte. Dieser Argumentation wurde gefolgt, der Estrich mit berücksichtigt und die Bodenplatte entsprechend tiefer angeordnet.

 

Zwischenzeitlich musste allerdings das Vertragsverhältnis mit vorgenannter Lieferfirma auf Grund nicht akzeptabler Lieferkonditionen aufgelöst werden bzw. kam letztendlich gar nicht zustande. Durch die sehr intensiven Bemühungen der beauftragten Verlegefirma konnte zwischenzeitlich ein Ersatzmaterial gesichtet, geprüft und im Ergebnis durch die am Vorhaben beteiligten Planer und Behörden bestätigt werden. Dieses Material ist bereits weitestgehend eingebaut – das Erscheinungsbild spricht für sich.

 

Im Rahmen des Einbaus der Bodenplatten waren auch die unterschiedlichen Höhen der Anschlusspunkte (vorhandenes Mittelornament, Bankette, Stützenpostamente, Türen) erst detailliert feststellbar und mussten folglich Lösungen zur Anpassung gefunden werden. Diese Anpassungsarbeiten führten zu vorher nicht absehbaren Mehrleistungen und  Mehrkosten für die beauftragte Steinmetzfirma, welche im Verhältnis zum Gesamtauftrag jedoch relativ gering sind.

 

Auch die Planungsleistungen mussten erweitert werden. In der ursprünglichen Planung waren keine Kosten für die Statik enthalten. Somit sind hier zusätzliche Kosten für die bauaufsichtlich geforderten Schal- und Bewehrungspläne entstanden. Die Ausrichtung und Anpassung des neuen Plattenbelages bedingte genaue Aufmaßzeichnungen sowie Verlegepläne für Platten und Fugen. Daraus ergaben sich ebenfalls entsprechende Kosten. Des Weiteren musste für die neuen Platten ein Gebrauchsmusterschutz vom Erstlieferanten erworben werden, welcher ebenfalls  in den Zusatzleistungen des Steinrestaurators enthalten ist. Insgesamt betragen die Baunebenkosten nunmehr rd. 14 % der Gesamtbaukosten und sind somit für ein derartiges Vorhaben noch sehr günstig.

 

Die vorgenannten Mehraufwendungen und Zusatzleistungen ergeben sich im Einzelnen wie folgt (gerundet):

 

Drainestrich, incl. Nebenleistungen:                         46.000,- €

Zusatzarbeiten Bodenplatte (Entwässerung):           10.000,- €

Zusatzleistungen Steinmetzfirma:                               5.000,- €

Zusatzleistungen Steinrestaurator.                            10.000,- €

Zusatzleistungen Statik:                                              4.000,- €

 

 

 

 

Die zusätzlichen Ausgaben können zu 100 % durch Einnahmen in Form von Spenden und Fördermitteln gedeckt werden. Da diese Fördermittel aus drei verschiedenen Förderpro-grammen generiert werden, erfolgt auch die Einnahme in drei Haushaltsstellen:

 

61500.361050 - Landeszuweisung Wandelhalle:                                      13.000,- €

Änderung des Zuwendungsbescheides ZB-Nr. 6161-0021/16 im Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ (sanierungsbedingte Einnahmen). Die Mittel stehen im Verwahrkonto 20610 zur Verfügung, der entsprechende Antrag ist beim ThLVwA gestellt.

 

61500.367050 - Sanierungsbedingte Einnahmen Wandelhalle:              57.000,- €

Änderung des Zuwendungsbescheides im Programm Stadtumbau Aufwertung „Vorstadt“, ZB-Nr. 8161-1042/15, 8161-1702/16 wurde beantragt, die Bewilligung wird aus dem für die Stadt vorhandenen Verpflichtungsrahmen erwartet.

 

61500.368050 - Zuschuss Dritter Wandelhalle:                                         5.000,- €

Aus dem Vertrag der Stadt Eisenach mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz über 35.000 € wurde für das Vorhaben im Haushalt bisher eine Summe von 30.000 € veranschlagt. Die Veranschlagung weiterer 5.000 € ist durch den Vertrag gedeckt.

 


Anlagenverzeichnis: