Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Zukunftsvertrag der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises
Vorlage
1133-StR/2018
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

1.      Der in der Anlage beigefügte „Zukunftsvertrag“ wird als gegenwärtiger Verhandlungsstand zwischen der kreisfreien Stadt Eisenach und dem Landkreis Wartburgkreis zur Kenntnis genommen.

2.      Der Stadtrat nimmt gleichfalls zur Kenntnis, dass der gegenwärtige Verhandlungsstand zum „Zukunftsvertrag“ unter Ziff. 1. allein nicht geeignet ist, die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit wiederherzustellen, wie es der Stadtratsbeschluss zum Haushaltssicherungskonzept vom 26.09.12 impliziert.

3.      Der „Zukunftsvertrag“ wird zur Beratung in alle Ausschüsse des Stadtrates verwiesen.

4.      Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den „Zukunftsvertrag“ mit den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Eisenach zu beraten.

5.      Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, schnellst möglich mit dem Land Verhandlungen darüber zu führen, mit welchen geeigneten Maßnahmen die Wiederherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit erreicht und nachhaltig gesichert werden kann. Sofern infolge dieser Verhandlungen erkennbar ist, dass die Wiederherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit dem „Zukunftsvertrag“ möglich ist, unterrichtet die Oberbürgermeisterin den Stadtrat und bereitet eine Beschlussvorlage zur abschließenden Entscheidung über den „Zukunftsvertrag“ vor.

6.      Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den Haupt- und Finanzausschuss über den Fortgang der Verhandlungen gemäß Ziff. 5 dieses Beschlusses in jeder Sitzung zu unterrichten. Die Unterrichtung soll ständiger Tagesordnungspunkt der Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses bis zur Erledigung der Sache sein.

 


II. Begründung:

 

Mit Amtsantritt der Oberbürgermeisterin am 01.07.12 befand sich die Stadt Eisenach in einer prekären Situation. Altschulden aus den Vorjahren summierten sich in einer Größenordnung, dass die Gefahr bestand, dass die Stadt zum Jahresende 2012 den „finanzielle Bankrott“ erklären müsste. Der Antrag auf so genannte Überbrückungshilfen beim Land war bereit formuliert, weil Eisenach nicht mehr in der Lage gewesen ist, selbst die eignen Mitarbeiter sowie Strom- und Gasrechnungen zu bezahlen.

 

Vor diesem Hintergrund hatte sich die Oberbürgermeisterin entschlossen, ein konsequentes Konsolidierungsprogramm zu erarbeiten. Hierzu wurde auch die Unterstützung des Landes eingeholt. Am Ende des Prozesses wurde festgestellt, dass sämtliche Sparbemühungen allein nicht ausreichen, Eisenach aus eigener Kraft wirtschaften lassen zu können. Es wurde deshalb angeregt, auch darüber nachzudenken, die Kreisfreiheit aufzugeben. Damit wäre Eisenach bundesweit die erste und einzige Stadt, die gezwungener Maßen „freiwillig“ die Kreisfreiheit an das Land zurückgibt. Dieses Ansinnen hatte also Niederschlag im Haushaltssicherungskonzept der Stadt Eisenach gefunden. Der Stadtrat hat dieses Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Das Haushaltssicherungskonzept inklusiver aller Fortschreibungen, welche immer die „Rückkreisung“ zum Inhalt hatten, wurden vom Land genehmigt. Damit haben die Oberbürgermeisterin und der Stadtrat stets zum Ausdruck gebracht, dass die „Rückkreisung“ aus finanzieller Hinsicht das notwendige Übel ist, um die finanzielle Souveränität von Eisenach mittel- und langfristig wiederherstellen zu können. Der gegenwärtige Verhandlungsstand zwischen Eisenach, Wartburgkreis und Land lässt jedoch erkennen, dass selbst unter größter Anstrengung der Stadt die dauerhafte Leistungsfähigkeit nicht gesichert ist. Jedes Jahr würden Eisenach auch künftig rd. zwei Millionen Euro fehlen, um einen Haushalt aufstellen und aus der „Zwangsverwaltung“ des Landes entlassen werden zu können.

 

Es macht sich deshalb erforderlich, dass nunmehr in konkrete Verhandlungsgespräche mit dem Land eingetreten wird. Bisher hatte Eisenach nur mit dem Wartburgkreis konkrete Verhandlungen darüber geführt, welche Aufgaben auf den Wartburgkreis übergehen und welche Aufgaben bei Eisenach verbleiben. Das Land hat diese Verhandlungen ab Herbst 2017 begleitend moderiert.

 

Die Frage zur Sicherung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit ist kein Sachverhalt, der mit dem Wartburgkreis zu verhandeln ist, weil hierbei ausschließlich finanzielle und rechtliche Konstruktionen zwischen Stadt und Land betroffen sind.

 

Eine bevorstehende Verhandlungsrunde mit dem Land bedeutet deshalb nicht, dass am vorliegenden Entwurf der vertraglichen Beziehungen zwischen Eisenach und Wartburgkreis grundsätzlich zu rütteln ist. Allerdings kann dem Vertragsentwurf nicht abschließend zugestimmt werden, so lange im Verhältnis mit dem Land nicht sichergestellt ist, dass  Eisenach nach der Kreisfreiheit tatsächlich aus eigener Kraft wirtschaften kann und nicht länger auf Bedarfszuweisungen angewiesen ist.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Zukunftsvertrag

Zukunftsvertrag Anlage 1 Organisation

Zukunftsvertrag Anlage 2 Zweckvereinbarungen