Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Neuanmietung Arbeitsagentur
Vorlage
AF-0399/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie wird die Situation vor Ort durch die Verwaltung bewertet?

 

2.      Wie begründet die Verwaltung das offensichtliche Fehlen der barrierefreien Zugänge?

 

3.      Inwieweit wird die Verwaltung Barrierefreiheit für die Kunden der Agentur für Arbeit und den Jobcenter zeitnah umsetzen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. und 2.

Wunsch der Verwaltung ist es natürlich, dass, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, Zugänge immer barrierefrei bzw. barrierearm ausgebildet werden. Diesen Grundsätzen wird hier vollumfänglich Rechnung getragen.

 

Der südliche Zugang ist auf direktem Weg barrierefrei. Der eine nördliche Zugang befindet sich zwischen zwei nah beieinander stehenden Bäumen. Suchschachtungen hatten gezeigt, dass deren Wurzeln bei den erforderlichen Abgrabungen zur Herstellung einer rechtwinklig an den Gehweg angebundenen Rampe dauerhaft geschädigt worden wären. Hier war diese Anbindung zum Gehweg nur durch Treppenstufen realisierbar. Die Barrierefreiheit wird deshalb durch einen zweiten, etwas weiter nördlich beginnenden Zugang gewährleistet. Hier wird eine parallel zum Gehweg verlaufende Rampe hergestellt. Durch diese Gestaltung ist das Grundstück aus beiden Richtungen barrierefrei erschlossen.

 

Zu 3.

Die Umsetzung der Anbindung eines privaten Grundstücks an den öffentlichen Verkehrsraum obliegt generell dem Grundstückseigentümer, nicht der Verwaltung.