Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Museumskonzept
Vorlage
AF-0400/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.    In wie weit hat sich die Stadt Eisenach an diesem Förderprogramm beteiligt, wenn nicht, welche Begründung gibt es dafür?

 

2.    Gibt es seitens der Stadt, Intentionen für eine Neubewerbung ab 2020?

 

3.    In wie weit teilt die Oberbürgermeisterin die Auffassung, dass Kulturaufgaben einer höheren Förderung bedürfen, vor allem für Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden?

 

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Die Stad Eisenach hat sich aus folgenden Gründen nicht an diesem Förderprogramm beteiligt.

Ein Volontariat benötigt zuerst eine klar umrissene Aufgabenstellung. Es ist nicht damit getan eine Stelle zu schaffen. Ein Volontär ist ein Experte auf bestimmten wissenschaftlichem Gebiet und zugleich ein „Auszubildender“- er muss also unter bestimmten Gesichtspunkten angeworben und ebenso betreut und begleitet werden, was wiederum entsprechenden Einsatz durch die Museumsmitarbeiter bedarf. Im Interesse dieses Ansatzes ist es erforderlich dies genau zu bedenken.

Das Volontärsprogramm ist nicht kostenlos. Die Stadt müsste bis zu 50 % der entstehenden Personalkosten selbst aufbringen. Da wir uns in Haushaltssicherung befinden, war es bisher nicht möglich, die erforderlichen 50 % Eigenbeteiligung über den Stellenplan zu generieren.

 

Zu 2:

Im Zuge der aktiven Umsetzung des Museumskonzepts wird dringend mehr Personal benötigt. Daher wird  die Stadt Eisenach eine Neubewerbung avisieren, sofern zu diesem Zeitpunkt Mittel aus dem Stellenplan verfügbar sind.

 

Zu 3:

Natürlich bedarf die Kulturförderung, wie jede städtische Förderung und jede Erfüllung von städtischen Aufgaben, einer stetig anwachsenden Fördersumme, um zumindest den Inflationsausgleich mitzugehen.

 

Ein Einfrieren der städtischen Förderung, egal in welchem Bereich, ist eine verdeckte Sparmaßnahme. Dadurch gefährden wir bestehende Institutionen in ihrer Planungssicherheit und schmelzen das so wichtige bürgerschaftliche Engagement und über das Ehrenamt erfüllte Aufgaben auf ein Minimum ein.  Das muss unbedingt vermieden werden. Teilhabegerechtigkeit heißt auch, dass die Stadt aus der Bürgerschaft erwachsene Initiativen, die dem Gemeinwohl dienen, unterstützt und damit fördert.

 

Die Verknüpfung der Förderfrage der Kulturaufgaben mit der Tatsache der Haushaltssicherung ist nicht zielführend. In Zeiten der Haushaltssicherung müssen wir alle überlegen, durch welche verschobenen Investitionen wir den Haushalt sichern können. Das ist immer schmerzlich und bedeutet zuletzt einfach, dass wir die Zukunft nicht vernünftig gestalten können.

 

Deshalb ist die Frage der kulturellen Förderung in Zeiten der Haushaltssicherung nicht richtig gestellt. Auch wenn die kulturellen Aufgaben nach Kommunalrecht zu den sogenannten freiwilligen Aufgaben gehören, ist uns allen in Eisenach längst klar, dass Kulturförderung auch Wirtschaftsförderung ist. Das belegen eindeutig die Rechnungen der Umwegrentabilität bei Kulurinvestitionen, selbst bei solchen gigantischen Projekten wie der Elbphilharmonie.  

 

Ja, wir müssen sparen, das heißt aber auch, wir alle müssen es – und das in einem wirklich verträglichen Rahmen.

 

Gerade wir Eisenacher würden am eigenen Ast sägen, wenn wir schildbürgerhaft die Kulturförderung als ersten Sparbereich, weil freiwillige Aufgabe, schmälern würden.