Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Integrationsmanagement und Personalbedarf für Ausländer
Vorlage
AF-0403/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche konkreten Stellen werden mit welchen jährlichen Kosten (Bitte nach Eigen- und Förderanteilen aufschlüsseln!) im städtischen Stellenplan ausgewiesen, deren Tätigkeit zu mindestens 20% aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit ausländischen Menschen besteht? (Lotsen, Integrationsmanagement, Ausländerbehörde usw.)

2.      Welche dieser Stellen sind für welchen Zeitraum befristet und in welchen Fällen sinkt die Förderquote ab?

3.      Welche Integrationsmaßnahmen im eigenen Wirkungskreis der Stadt haben welche dieser Stellen in 2018 mit welchen Ergebnissen ergriffen und welche sind bis Jahresende und in 2019 geplant?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Vorbemerkung:

Die korrekten Bezeichnungen der im Rahmen des Integrationsmanagements betreuten Personen lauten Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge. Der Begriff „Asylant“ ist abwertend, ausgrenzend und menschenfeindlich.

 

zu 1.)

In der Stabsstelle Soziale Stadt gibt es eine Stelle Integrationsmanagement, die zu 80 % vom Freistaat Thüringen gefördert wird. Die dem Stadthaushalt in diesem Bereich zufließenden Fördermittel können dem aktuellen Haushaltsplan  unter der Haushaltsstelle 40100.171100 entnommen werden. Der Eigenanteil beläuft sich 20%.  In dem Gesamtbudget sind Personalkosten und 15 % Sach- und Verwaltungsausgaben enthalten.

Ebenfalls in der Stabsstelle Soziale Stadt wird die Stelle der Bildungskoordinatorin für Neuzugewanderte zu 100% vom Bund (BMBF) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Die Höhe der Fördermittel können dem aktuellen Haushaltsplan unter der Haushaltsstelle 40100.170000 entnommen werden und beinhalten Personalkosten und Kosten für Dienstreisen. Eigenmittel der Stadt Eisenach sind hier nicht erforderlich.

 

zu 2.)

Das Integrationsmanagement wird gefördert bis 31.12.2019. Die Förderung der Bildungskoordination für Neuzugewanderte endet am 31.12.2018. Eine Verlängerung ist möglich.

Die Förderung der beiden Stellen wird nicht abgesenkt.

 

Zu 3.)

Integrationsmaßnahmen im eigenen Wirkungskreis der Integrationsmanagerin:

 

-       Vorträge in verschiedenen Netzwerken zur Situation der Geflüchteten und Schwierigkeiten bei der Integration;

-       Fachlicher Austausch mit Beratungsstellen der Asyl-und Flüchtlingsberatung der Caritas, dem Jugendmigrationsdienst des Diakoniewerkes Gotha und der Migrationserstberatung der Diako Thüringen

-       Enge Zusammenarbeit mit der Freiwilligenagentur der Diako Thüringen, um Ehrenamtliche in die Flüchtlingshilfe zu vermitteln (ca. 50 Ehrenamtliche derzeit tätig)

-       Förderung von Projekten und Maßnahmen aus dem Engagementfonds „nebenan ankommen“ der Thüringer Ehrenamtsstiftung ( z.B. 2017 13.000 Euro und damit 13 Projekte gefördert, in 2018 11.000 Euro bewilligt bekommen)

-       Konzeptionelle Entwicklung einer Anlauf- und Beratungsstelle in Eisenach gemeinsam mit dem Träger im Rahmen des ThINKA-Projektes (2018-2019)

-       Regelmäßige Netzwerktreffen

-       Planung, Vorbereitung und Durchführung der Angebote im Rahmen der interkulturellen Woche

 

Integrationsmaßnahmen im eigenen Wirkungskreis der Bildungskoordinatorin:

 

-       Identifizierung und Einbindung relevanter Bildungsakteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung

-       Herstellung von Transparenz über vor Ort tätige Bildungsakteure und deren vorhandenen Bildungsangebote für den Personenkreis

-       Koordinierung der Angebote

-       Unterstützung und Koordination der Akteure vor allem bei Übergängen von Kita in Grundschule, Grundschule in weiterführende Schulen bzw. Schule zu Beruf

-       Kontaktstelle zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge