Betreff
Bebauungsplan Nr. 6 "Bahnhofsvorstadt"
hier: Sachstand zum Bebauungsplanverfahren
Vorlage
1154-BR/2018
Aktenzeichen
61.1/B6
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Sachstandsbericht:

 

Im März 2018 wurde dem Stadtrat der Stadt Eisenach ein Sachstandsbericht (siehe Anlage)  vorgelegt. Dieser wird wie folgt fortgeschrieben:

 

Im Zuge des vorzeitigen Genehmigungsverfahrens für die Investvorhaben Hotel, Stadthalle und Einkaufszentrum wurde in enger Absprache mit dem Tiefbauamt und dem Straßenbauamt Südwestthüringen festgelegt, die geplante Verkehrserschließung über ein Planfeststellungsverfahren (und nicht innerhalb des Bebauungsplanverfahrens) durchzuführen. Dieses vom Straßenbaulastträger geforderte Verfahren wurde im Februar 2017 begonnen und ist im Mai 2018 mit Abwarten aller möglichen Klagefristen in Kraft getreten.

 

Der optimierte Zeitplan sah vor, dass der Stadtrat nach der Sommerpause über einen letzten (4.) Entwurf befinden könne. Voraussetzung dafür war allerdings, dass die notwendigen Zuarbeiten von Gutachtern und Fachplanern vorliegen sowie deren Gegenprüfung durch die jeweils zuständige Untere Umweltbehörde erfolgt ist.


 

Für den Bebauungsplan sind die Ergebnisse der nunmehr verbindlichen Planfeststellung als bindend anzusehen und können nicht durch Festsetzungen des Bebauungsplanes verändert werden. Das bedeutet für das Bebauungsplanverfahren im Einzelnen:

 

·         Die Verkehrsbegleitplanung muss die planfestgestellten Verkehrsbereiche als verbindliche Vorgabe in die Betrachtung der Gesamtverkehrsplanung des Bebauungsplangebietes einbeziehen. Die Überarbeitung dieser Verjkehrsplanung nahm mehr Zeit in Anspruch als noch im Februar 2018 vorauszusehen. Im Juli wurde ein Entwurf vorgelegt, welcher erheblichen Veränderungsbedarf zeigte. Die zwischenzeitlich dritte, aber noch nicht endabgestimmte Fassung ging der Stadtplanung in der 34. KW 2018 zu. Dieser wird im Moment weiter abgestimmt, es gibt weiteren Nachbesserungsbedarf.

Voraussichtliche Endfassung 37. KW 2018

 

·         Das Verkehrslärmgutachten muss - ebenso wie die Verkehrsbegleitplanung - die planfestgestellten Bereiche und deren lärmtechnische Auswirkungen als feste Größe ansetzen. Entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen für betroffene Gebiete in diesem Bereich werden nicht im Bebauungsplan abgearbeitet, sondern sind in einem gesonderten Verfahren zu behandeln. Die Überarbeitung des Verkehrslärmgutachtens ist zudem an Vorgaben des Verkehrsbegleitplanes gebunden. Das seit Juni 2018 vorliegende Gutachten muss in einzelnen Bereichen nun noch dem Verkehrsbegleitplan angepasst werden. Weiterhin sind Annahmen aus dem Anlagenlärmgutachten zu übernehmen. Die Untere Immissionsschutzbehörde (UIB) prüft hier parallel.

Voraussichtliche Endfassung 39. KW 2018

 

·         Das zu überarbeitende Gutachten über den Anlagenlärm ist von den Vorgaben des überarbeiteten Verkehrslärmgutachtens abhängig. Die mündliche Beauftragung für das Update konnte erst nach den Prämissen des Verkehrslärmgutachtens in Verbindung mit dem Vorliegen des Verkehrsbegleitplanes in der 34. KW 2018 erfolgen. Die Prüfung der UIB erfolgt parallel.

Voraussichtliche Endfassung 40.KW 2018

 

·         Der artenschutzfachliche Beitrag sowie bodenschutzfachliche Auflagen werden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) prüft hier parallel.

Voraussichtliche Endfassung 36.KW 2018

 

·         In der Schillerstraße muss für ein geplantes Vorhaben (Diako) die  Änderung in einem Teilbereich des Bebauungsplanes vorgenommen werden. Die Zuarbeit des Vorhabenträgers wird bis zur 35. KW 2018 erwartet.

 

·         Bebauungsplan: Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse ist bereits erfolgt. Der Bebauungsplan kann erst mit Vorliegen der endabgestimmten o. g. Gutachten fertiggestellt werden. Die Begründung zum Bebauungsplan sowie der Umweltbericht werden an die Ergebnisse der Fachplanungen und Gutachten angepasst. Die Einarbeitung aller Ergebnisse von Planfeststellung, Verkehrsbegleitplanung, Anlagen- und Verkehrslärmgutachten, Artenschutz und bodenrechtliche Auflagen samt  Umweltbericht und Begründung werden in Abstimmung der Planer untereinander erfolgen. Diese finale Einarbeitung wird ca. 4 Wochen dauern.

Voraussichtliche Endfassung 45. KW

 

Unter Berücksichtigung der Einhaltung aller zeitlichen Annahmen und des für eine Stadtratsvorlage erforderlichen zeitlichen Vorlaufes (einschließlich der notwendigen Befassung in den Fachausschüssen) ist eine Beschlussfassung des auslegungsreifen Planentwurfes frühestens Ende November/ Anfang Dezember 2018 möglich.

 


Anlagenverzeichnis

 

Sachstandsbericht März 2018