II. Fragestellung
1. Warum ist die Stadt
Eisenach für die Erschließungsarbeiten zum Vorhaben „Tor zur Stadt“ mit überplanmäßigen
Ausgaben in Vorleistung gegangen, obwohl laut vertraglicher Vereinbarung der
Investor die Erschließungskosten zu tragen hat und der Stadt finanzielle Mittel
für dringliche Investitionen (Schulen, Kultureinrichtungen, Sportstätten) fehlen?
2. Hat sich die Stadt Eisenach zur Refinanzierung durch den Investor vertraglich abgesichert, insbesondere falls der Investor sich vom geplanten Projekt zurückzieht oder in Zahlungsunfähigkeit gerät, oder bleibt die Stadt Eisenach dann auf den Kosten für damit sinnlos gewordene Baumaßnaßnahmen sitzen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1.
Der überplanmäßigen Ausgabe stehen Einnahmen von Seiten des Investors in gleicher Höhe gegenüber. Insofern handelt es sich um einen „Durchlaufposten“, es gibt keine Belastung des städtischen Haushalts.
Zu 2.
Mit dem „Städtebaulichen Vertrag zum Bau der Erschließungsstraße zur Erschließung des Bauvorhabens Tor zur Stadt“ und der 1. Vertragsergänzung hierzu (Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarung) hat sich der Investor zur 100 % igen Rückvergütung der Kosten der Stadt für die Äußere Erschließung zur Anbindung der geplanten Gewerbebebauung verpflichtet.