Betreff
Entscheidung des Stadtrates zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur freiwilligen Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis
Vorlage
1157-StR/2018
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.    Dem „Zukunftsvertrag“ zur Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Landesgesetzgeber gebeten wird, auf Grundlage des Vertrages das erforderliche Gesetzgebungsverfahren einzuleiten.

2.    Diese Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass vor der abschließenden Entscheidung des Landtages ausreichend abgesichert ist, dass die in der Anlage formulierten Ziele für Neugliederungen im Falle der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis erreicht werden. Die künftige Große Kreisstadt Eisenach wird kommunalaufsichtlich weiterhin direkt dem Thüringer Landesverwaltungsamt unterstellt.

3.    Als Bestandteil einer ausreichenden Absicherung einer gelingenden Fusion wird durch Landesregelung ein geeigneter Umsetzungsbeirat gebildet, der im Rahmen eines Monitoring-Prozesses bis mindestens 2030 die Zielerreichung aus Punkt 2 überwacht. Bei festgestellten Abweichungen kann der Umsetzungsbeirat Vorschläge an die Prozessbeteiligten machen, wie eine Zielerreichung auch weiterhin gesichert werden kann. Mindestens einmal jährlich legt dieses Gremium einen Bericht zur Umsetzung des Fusionsprozesses vor. Dabei wird insbesondere dargelegt, welche Abweichungen vom erwarteten Verlauf eingetreten sind und worin die Ursachen gesehen werden.

4.    Ebenfalls als essentieller Bestandteil einer ausreichenden Absicherung eines gelingenden Fusionsprozesses wird erwartet, dass der Landesgesetzgeber an geeigneter Stelle im Gesetzgebungsverfahren für die Fusion deutlich macht,

a.   dass er die in der Anlage aufgeführten Ziele für den konkreten Zusammenführungsprozess zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis übernimmt,

b.  dass damit ein dauerhaftes Ausscheiden der Stadt Eisenach aus dem Bedarfszuweisungssystem in Thüringen unverzichtbar ist und

c.   dass der Freistaat Thüringen bei Anlass und zu gegebener Zeit alle rechtlich möglichen Schritte ergreifen wird, um einen neuerlichen Zustand der Notwendigkeit von Bedarfszuweisungen für die Stadt Eisenach zu vermeiden. Hierzu sind insbesondere die Instrumente einer bedarfsgerechten Finanzausstattung der künftigen Großen Kreisstadt Eisenach im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches zu nutzen.

5.    Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die schnellstmögliche Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens und der ergänzenden Maßnahmen zu erreichen. Sie informiert laufend den Stadtrat über den Stand des Verfahrens.

6.    Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, abzusichern, dass der Stadtrat noch vor dem Beschluss über die Fusion im Landtag abschließend über die erreichten Ergebnisse zu den Punkten 2 bis 4 befindet und damit feststellen kann, ob dem oben formulierten Vorbehalt abgeholfen wurde.


II. Begründung:

 

Dem Stadtrat wurde der „Zukunftsvertrag“ zur Stadtratssitzung am 23.08.18 vorgelegt. Der Stadtrat hat beschlossen, den Vertrag in die Ausschüsse zur weiteren Beratung zu verweisen.

 

Die Oberbürgermeisterin und der Präsident des Landesverwaltungsamtes haben in der Stadtratssitzung am 23.08.18 die Zeitschiene für das erforderliche Gesetzgebungsverfahren dargelegt. Um das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.19 zu ermöglichen, muss das Gesetzgebungsverfahren im Landtag im September eröffnet werden. Der Landesgesetzgeber wird dieses Verfahren nur dann beginnen, wenn der Stadtrat deutlich macht, dass auf Grundlage des Zukunftsvertrages die Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis begehrt wird.

 

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass der Stadtrat zumindest einen Beschluss darüber fasst, sich zu der Zielstellung der Fusion auf Grundlage des Zukunftsvertrages zu bekennen.

 

Der vorliegende Beschluss wird unter Vorbehalt gefasst.

 

Die Vorbehalte sichern dem Stadtrat die Möglichkeit, das Verfahren jederzeit anzuhalten oder abzubrechen, sollten die im Beschluss genannten Bedingungen nicht eintreten. Zu den Vorbehalten gehört insbesondere eine gesetzliche Absicherung für die Stadt Eisenach, dass zukünftig ein Rückfall in das System der Bedarfszuweisungen verhindert wird. Hierzu wird mit dem Umsetzungsbeirat ein neues Gremium geschaffen, der die Zielerreichung laufend überwacht und Abweichungen analysiert. Der Beirat kann Vorschläge unterbreiten, wie das Ziel zur Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit erreicht werden kann. Darüber hinaus soll im Gesetz geregelt werden, dass Eisenach als künftige Große Kreisstadt im System des Kommunalen Finanzausgleichs besonders berücksichtigt wird.

 

Der Gesetzentwurf wird dem Stadtrat zur Prüfung, ob und inwieweit die genannten Vorbehalte berücksichtigt sind, zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Beratungen in den Ausschüssen kann der Stadtrat umfassend feststellen, ob die Bedingungen erfüllt sind und eine entsprechende Empfehlung an den Stadtrat aussprechen.

 

Um ein rechtzeitiges Inkrafttreten des Gesetzes zu ermöglichen, müsste der Landtag spätestens in seiner Dezembersitzung das Gesetz verabschieden.


Anlagenverzeichnis:

 

Auszug aus dem Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“