I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1. Dem
„Zukunftsvertrag“ zur Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis wird
unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Landesgesetzgeber gebeten wird, auf
Grundlage des Vertrages das erforderliche Gesetzgebungsverfahren einzuleiten.
2. Diese
Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass vor der abschließenden Entscheidung
des Landtages ausreichend abgesichert ist, dass die in der Anlage formulierten
Ziele für Neugliederungen im Falle der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis
erreicht werden. Die künftige Große Kreisstadt Eisenach wird
kommunalaufsichtlich weiterhin direkt dem Thüringer Landesverwaltungsamt
unterstellt.
3. Als
Bestandteil einer ausreichenden Absicherung einer gelingenden Fusion wird durch
Landesregelung ein geeigneter Umsetzungsbeirat gebildet, der im Rahmen eines
Monitoring-Prozesses bis mindestens 2030 die Zielerreichung aus Punkt 2
überwacht. Bei festgestellten Abweichungen kann der Umsetzungsbeirat Vorschläge
an die Prozessbeteiligten machen, wie eine Zielerreichung auch weiterhin
gesichert werden kann. Mindestens einmal jährlich legt dieses Gremium einen
Bericht zur Umsetzung des Fusionsprozesses vor. Dabei wird insbesondere
dargelegt, welche Abweichungen vom erwarteten Verlauf eingetreten sind und
worin die Ursachen gesehen werden.
4. Ebenfalls
als essentieller Bestandteil einer ausreichenden Absicherung eines gelingenden
Fusionsprozesses wird erwartet, dass der Landesgesetzgeber an geeigneter Stelle
im Gesetzgebungsverfahren für die Fusion deutlich macht,
a. dass
er die in der Anlage aufgeführten Ziele für den konkreten
Zusammenführungsprozess zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis
übernimmt,
b. dass
damit ein dauerhaftes Ausscheiden der Stadt Eisenach aus dem
Bedarfszuweisungssystem in Thüringen unverzichtbar ist und
c. dass
der Freistaat Thüringen bei Anlass und zu gegebener Zeit alle rechtlich
möglichen Schritte ergreifen wird, um einen neuerlichen Zustand der
Notwendigkeit von Bedarfszuweisungen für die Stadt Eisenach zu vermeiden.
Hierzu sind insbesondere die Instrumente einer bedarfsgerechten Finanzausstattung
der künftigen Großen Kreisstadt Eisenach im Rahmen des Kommunalen
Finanzausgleiches zu nutzen.
5. Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zu unternehmen,
um die schnellstmögliche Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens und der
ergänzenden Maßnahmen zu erreichen. Sie informiert laufend den Stadtrat über
den Stand des Verfahrens.
6. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, abzusichern, dass der Stadtrat noch vor dem Beschluss über die Fusion im Landtag abschließend über die erreichten Ergebnisse zu den Punkten 2 bis 4 befindet und damit feststellen kann, ob dem oben formulierten Vorbehalt abgeholfen wurde.
II. Begründung:
Dem Stadtrat wurde der „Zukunftsvertrag“ zur Stadtratssitzung am 23.08.18 vorgelegt. Der Stadtrat hat beschlossen, den Vertrag in die Ausschüsse zur weiteren Beratung zu verweisen.
Die Oberbürgermeisterin und der Präsident des Landesverwaltungsamtes haben in der Stadtratssitzung am 23.08.18 die Zeitschiene für das erforderliche Gesetzgebungsverfahren dargelegt. Um das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.19 zu ermöglichen, muss das Gesetzgebungsverfahren im Landtag im September eröffnet werden. Der Landesgesetzgeber wird dieses Verfahren nur dann beginnen, wenn der Stadtrat deutlich macht, dass auf Grundlage des Zukunftsvertrages die Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis begehrt wird.
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass der Stadtrat zumindest einen Beschluss darüber fasst, sich zu der Zielstellung der Fusion auf Grundlage des Zukunftsvertrages zu bekennen.
Der vorliegende Beschluss wird unter Vorbehalt gefasst.
Die Vorbehalte sichern dem Stadtrat die Möglichkeit, das Verfahren jederzeit anzuhalten oder abzubrechen, sollten die im Beschluss genannten Bedingungen nicht eintreten. Zu den Vorbehalten gehört insbesondere eine gesetzliche Absicherung für die Stadt Eisenach, dass zukünftig ein Rückfall in das System der Bedarfszuweisungen verhindert wird. Hierzu wird mit dem Umsetzungsbeirat ein neues Gremium geschaffen, der die Zielerreichung laufend überwacht und Abweichungen analysiert. Der Beirat kann Vorschläge unterbreiten, wie das Ziel zur Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit erreicht werden kann. Darüber hinaus soll im Gesetz geregelt werden, dass Eisenach als künftige Große Kreisstadt im System des Kommunalen Finanzausgleichs besonders berücksichtigt wird.
Der Gesetzentwurf wird dem Stadtrat zur Prüfung, ob und inwieweit die genannten Vorbehalte berücksichtigt sind, zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Beratungen in den Ausschüssen kann der Stadtrat umfassend feststellen, ob die Bedingungen erfüllt sind und eine entsprechende Empfehlung an den Stadtrat aussprechen.
Um ein rechtzeitiges Inkrafttreten des Gesetzes zu ermöglichen, müsste der Landtag spätestens in seiner Dezembersitzung das Gesetz verabschieden.
Anlagenverzeichnis:
Auszug aus dem Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“