Betreff
Lärmaktionsplan (Straße) 2018, hier: Stand des Entwurfsverfahrens
Vorlage
1158-BR/2018
Aktenzeichen
61/63/LAP 2018
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Eisenach hat als Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der EU Richtlinie Umgebungslärm und gemäß §§ 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz ihren Lärmaktionsplan (LAP) für Verkehrslärm bei Straßen ab  3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr (entspricht einem durchschnittlichen täglichen Verkehr - DTV - ab 8.000 Kraftfahrzeugen pro Tag) bis zum Ende des Jahres aufzustellen.

 

Zum einen sollte mit der Richtlinie ein gemeinsames Konzept erstellt werden, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen und zu mindern. Zum anderen sollte es die Grundlage für eine Einführung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Lärmminderung allgemein sein. Die Richtlinie enthält keine speziellen Zielvorgaben, sondern gibt nur den Rahmen vor, um die Zielerreichung zu erleichtern. Auch das BImSchG sieht keinen speziellen Maßnahmenkatalog für die Lärmaktionsplanung vor. Es liegt im Ermessen der Behörde, wie gegen die Lärmbelastung vorgegangen wird und welche Maßnahmen ergriffen werden.

 

Zur Aufstellung des LAP Straße 2018 wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen und ein Konzept mit Verfahrensablaufplan erstellt (siehe Berichtsvorlage März 2018). Zur fachlichen Erarbeitung wurde ein Ingenieurbüro beauftragt.

 

Mit dem nachfolgenden Bericht wird der Stadtrat der Stadt Eisenach über den bisherigen Stand des Verfahrens zum Lärmaktionsplan der Stadt Eisenach für Straßen 2018 (LAP Straße 2018) und die anstehenden Aufgaben in zeitlicher Folge informiert:

 

Zum Verfahren:

Die 1. Öffentlichkeitsbeteiligung zum LAP erfolgte am 03.07.2018 mittels Einwohnerversammlung. Hierbei wurden das Verfahren erläutert, Probleme benannt und Vorschläge diskutiert (siehe Anlage 1 – Kick-Off-Präsentation).

 

Die Auswertung der eingegangenen Anregungen von Maßnahmen und Hinweise auf Problemstraßen wurden vorgenommen (siehe Anlage 2 – Maßnahmentabelle).

 

Die Ergebnisse sind in den erarbeiteten (Vor-) Entwurf des LAP Straße 2018 (siehe Anlage 3 – Entwurf) eingegangen. Dieser Entwurf befindet sich derzeit zur stadtinternen Abstimmung in der Stadtverwaltung. Die abgestimmten Ergebnisse werden in den Entwurf einfließen.

 

Mitte September 2018 wird der Entwurf zur 2. Öffentlichkeitsbeteiligung vorliegen und für 4 Wochen öffentlich ausgelegt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Mittels Bürgerforum (40. KW 2018) wird die Öffentlichkeit nochmals direkt angesprochen.

 

Die Ergebnisse dieser Beteiligungen werden in den LAP Straße 2018 eingearbeitet und  spätestens in der 45. KW 2018 der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie übergeben, die diesen zur entsprechenden EU-Stelle weiterleitet. Der Stadtrat der Stadt Eisenach erhält hierzu einen Endbericht und den fertigen LAP Straße 2018 zur Kenntnis. Ein Beschluss des Stadtrates kann nicht vorgesehen werden, da der LAP im übertragenen Wirkungskreis erstellt wird.

 

Ein Ablaufplan wurde in Anlage 4 beigefügt.

 

Zur Finanzierung:

Ob die geplanten Maßnahmen des LAP Straße 2018 tatsächlich umgesetzt werden können, wird vom eingeplanten und dann zur Verfügung stehenden Budget der Stadt Eisenach abhängen. Für die Lärmaktionsplanung ist gesetzlich keine ausreichende Finanzierung, weder auf Bundes- noch auf Landesebene, vorgesehen. Dies erhöht den Druck auf ein politisches Tätigwerden hinsichtlich der Forderung nach einem wirksamen Lärmschutz für die Eisenacher Betroffenen bei der Landesregierung und den zuständigen Bundes- und Europabehörden.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1: Kickoff-Präsentation

Anlage 2: Maßnahmenplan

Anlage 3: Entwurf LAP Straße 2018

Anlage 4: Ablaufplan

 

Die Anlagen 1 und 3 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.