Betreff
20. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eisenach
hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
1169-StR/2018
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      die 20. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach.

2.      die Aufhebung des Punktes 2 c) des Beschlusses vom 06.11.2018 (Beschluss-Nr. StR/0760/2018)

 


II. Begründung:

 

Zu Punkt 1:

 

Es wird auf die Begründung zur Einbringung der Änderungssatzung (Vorlage: 1139-StR/2018) verwiesen.

 

Folgende Änderungen zur eingebrachten Änderungssatzung haben sich ergeben:

 

zu § 1 Ziffer 2 – Änderungen § 7

 

Nach der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 29. November 2018 werden die geplanten Änderungen im Rahmen des Vergabeverfahrens, mit Ausnahme der Anpassung der Wertgrenzen, zurückgezogen.

 

 

Weiterhin wurde die Änderungssatzung dem Thüringer Landesverwaltungsamt zur Vorabprüfung vorgelegt. Aus der Vorabprüfung haben sich folgende Änderungen ergeben:

 

zu § 1 Ziffer 3 – Änderungen § 12

 

Die eingebrachte Anpassung der Aufwandsentschädigung an die geplante Entschädigungsverordnung, die ab 2019 in Kraft treten soll, verstößt gegen die (noch) geltende Thüringer Entschädigungsverordnung. Nach der derzeit geltenden Verordnung darf höchstens ein Sitzungsgeld von 16 € pro Sitzung gezahlt werden und der Vorsitzende des Stadtrates bzw. sein Stellvertreter können maximal 26 € pro Sitzungsführung erhalten. Diese Werte wurden in der Änderungssatzung angepasst. Sobald die geplante Entschädigungsverordnung in Kraft tritt, wird dem Stadtrat eine erneute Erhöhung entsprechend der vorgesehenen Werte vorgeschlagen.

 

zu § 1 Ziffer 4 – Änderung § 13

 

In § 13 Abs. 3 war ursprünglich vorgesehen, dass die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Eisenach am Folgetag der Abstimmung keine Aufwandsentschädigung erhalten und diese Zeit als Arbeitszeit gilt. Nach Aussage der Rechtsaufsichtsbehörde ist diese Aufwandsentschädigung auch an die Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu zahlen.

 

Weiterhin wurde im Absatz 4 das Wort „Abstimmungstag“ aus redaktionellen Gründen gestrichen.

 

Zu Punkt 2:

 

Am 06.11.2018 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Mit Punkt 2 c) dieses Beschluss wurden die Regelungen zum Wahlverfahren der Mitglieder der Ortsteilräte aus der Hauptsatzung gestrichen. Dementsprechend beinhaltet die Hauptsatzung keine Regelungen mehr zum Wahlverfahren. Gemäß § 45 Abs. 3 S. 6 ThürKO ist das Wahlverfahren der Ortsteilratsmitglieder jedoch zwingend in der Hauptsatzung näher zu regeln. Somit ist die Aufhebung des Punktes 2 c) des Beschlusses vom 06.11.2018 (Beschluss-Nr.: StR/0760/2018) erforderlich.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf der 20. Änderungssatzung

Anlage 2 – Entwurf der 20. Änderungssatzung – Fließtextversion

Anlage 3 – Entwurf der 20. Änderungssatzung – Änderungsverlauf zum vorhergehenden          Entwurf

Anlage 4 – Beschlussausfertigung vom 06.11.2018

 

Die Anlage 2 kann im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates eingesehen werden.