Betreff
Konzeption zur Ausgestaltung der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege
Vorlage
1186-JHA/2018
Aktenzeichen
51.3.501
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Konzeption der Stadt Eisenach zur Ausgestaltung der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege gem. § 11 und § 26 Abs. 2 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz vom 18.12.2017 (ThürKitaG).


II. Begründung

 

Mit dem Inkrafttreten des neuen Kindertagesbetreuungsgesetzes am 01.01.2018 wurden auch die Regelungen zur Ausgestaltung der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege neu gefasst. Die bestehende Konzeption zur Ausgestaltung der Fachberatung von 2011 war daher zu überarbeiten.

Gemäß § 11 Abs. 1 ThürKitaG hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe das Angebot einer bedarfsgerechten Fachberatung zu gewährleisten. Die Aufgaben der Fachberatung werden im § 11 Abs. 2 ThürKitaG definiert (siehe dazu auch die Konkretisierung im Punkt 3 der Konzeption). Träger von Fachberatung können gem. § 11 Abs. 4 ThürKitaG neben dem Jugendamt auch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sein.

Zur Finanzierung der Fachberatung zahlt das Land Thüringen gem. § 26 Abs. 2 ThürKitaG kalenderjährlich eine Landespauschale in Höhe von 30 Euro je Kind im Alter zwischen dem vollendeten ersten Lebensjahr und vor Vollendung des 78. Lebensmonats an den jeweils örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2018 betrug der jährliche Zuschuss für Eisenach  56.868,00€.

Mit der Konzeption soll geregelt werden, wie dieser Zuschuss für die Wahrnehmung der Aufgaben der Fachberatung eingesetzt werden soll.

Grundsätzlich liegt die Gesamtverantwortung für die Fachberatung beim Jugendamt. Darüber hinaus können freie Träger von Kindertageseinrichtungen die Aufgaben der pädagogischen Beratung und Prozessbegleitung durch eigene Fachberatung oder die Fachberatung anderer freier Träger wahrnehmen lassen.

Für die Wahrnehmung der Gesamtverantwortung sollen laut § 26 Abs. 2 ThürKitaG mindestens die Mittel für eine Drittelstelle Fachberatung im Jugendamt verbleiben. Die weiteren Mittel werden entsprechend der nachfolgenden Beispielrechnung eingesetzt:

Landeszuschuss (Durchschnitt von 2014 – 2018)                                                                                     56.868,00€

Abzüglich der Kosten (des Vorjahres) für eine Drittelstelle Fachberatung im Jugendamt -17.900,00€

Restsumme:                                                                                                                                                           38.968,00€

Geteilt durch die Gesamtzahl der Plätze (einschließlich Tagespflege) lt. Bedarfsplan      :  1.917

Zuschusshöhe pro Platz                                                                                                                                    = 20,32€

 

Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe haben die Möglichkeit, aufgrund der Konzeption, einen Antrag auf Übertragung der Fachberatung für bestimmte Kindertageseinrichtungen zu stellen. Der Jugendhilfeausschuss wird dann über den Antrag entscheiden.

Der Zuschuss pro Platz wird den Trägern gezahlt, denen per Beschluss die Fachberatung über Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet übertragen wurde. Dazu wird der Kostenanteil der Drittelstelle Fachberatung des Vorjahres angelegt und der Zuschuss in jedem Jahr neu ermittelt.

Kindertageseinrichtungen, die ihre Fachberatung nicht durch einen freien Träger wahrnehmen lassen, werden weiterhin durch die Fachberatung im Jugendamt betreut, ebenso die städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Tagespflegepersonen.

In den meisten Kindertageseinrichtungen der freien Träger waren bisher schon die FachberaterInnen der Dachverbände eingebunden. Dafür wurde bisher ein jährlicher Zuschuss von 13,00€ pro Platz gezahlt. Somit wird durch die neue Konzeption eine deutliche Erhöhung des Zuschusses für die freien Träger festgelegt.

Die vorliegende Konzeption wurde in der Trägerberatung am 20.09.2018 mit den Trägern abgestimmt.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage :               Konzeption der Stadt Eisenach zur Ausgestaltung der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege gem. § 11 und § 26 Abs. 2 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz vom 18.12.2017 (ThürKitaG)