Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 41500.781001 - Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen - in Höhe von 150.000,00 €.
Vorlage
1188-StR/2018
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0020 - Offene Hilfen, Grundsicherung -, in der Haushaltsstelle 41500.781001 – Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen, in Höhe von 150.000,00 €.

Die Deckung erfolgt durch entsprechende Minderausgaben im Deckungskreis 0075 -Offene Hilfen, Grundsicherung SGB II -, aus der Haushaltsstelle 48200.691000 – Leistungsbeteiligung § 22 (1) SGB II – Unterkunft und Heizung.

 


II. Begründung:

 

Die Fallzahlen für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4.Kapitel des SGB XII unterliegen stetig Veränderungen, so dass die Planung der Aus-gaben schwierig ist. Im laufenden Jahr stiegen die Fallzahlen sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich und damit die Ausgaben im Bereich der Grundsicherung nach dem SGB XII aus mehreren Gründen an.

Zum einen reichen durch erhöhte Kosten der Unterkunft und Erhöhung der Regelsätze die Renten der Betroffenen allein oft nicht mehr aus, um ihre Kosten in einer Einrichtung (Heim) bzw. ihren Lebensunterhalt im häuslichen Bereich eigenständig finanzieren zu können. Es kann jedoch nicht prognostiziert werden, wie viele betroffene Personen dann tatsächlich einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII stellen.

Zum anderen wechseln immer wieder aufgrund rückwirkender Einstufungen der Deutschen Rentenversicherung bisher befristet erwerbsunfähige Menschen aus der Hilfe zum Lebens-unterhalt nach Feststellung einer dauerhaften Erwerbsminderung in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Auch hier sind die betreffenden Fälle nicht vorhersehbar.

Im Übrigen wird per Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) ab 01.01.2019 voraussichtlich wieder eine Regelsatzerhöhung erfolgen (Regelbedarfsstufe 1 um 8 € auf 424 €; Regel-bedarfsstufe 2 um 8 € auf 382 €; Regelbedarfsstufe 3 um 7 € auf 339 €; Regelbedarfsstufe 4 um 6 € auf 322 €; Regelbedarfsstufe 5 um 6 € auf 302 €; Regelbedarfsstufe 6 um 5 € auf 245 €). Dadurch steigen die Ausgaben bereits in diesem Jahr nochmals an, da jeweils im Monat Dezember des laufenden Jahres die Leistungen für den Monat Januar des Folgejahres ausgezahlt werden.

 

Nach § 46a SGB XII werden die Kosten der Grundsicherung zu 100% durch den Bund erstattet, jedoch jeweils erst im Folgequartal, so dass für das bevorstehende 4.Quartal 2018 die Erstattung erst im Februar 2019 zu erwarten ist.

 

Im Haushaltsplan wurden im Deckungskreis 0020 Mittel in Höhe von gesamt 2.178.000,00 € eingestellt. Die Ausgaben zum Stand 04.10.2018 belaufen sich auf gesamt 1.728.490,16 €.

Eine weitere Steigerung der Fallzahlen aus o.g. Gründen sowie die Erhöhung der Regelsätze berücksichtigt, ergibt sich hochgerechnet ein gerundeter Mehrbedarf in Höhe von gesamt 150.000,00 €.

 

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über entsprechende Minderausgaben im Deckungskreis 0075 - Offene Hilfen_Grundsicherung SGB II -, aus der Haushaltsstelle 48200.691000.

 

Da es sich bei den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um unabweisbare Pflichtaufgaben nach dem SGB XII handelt, ist die Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.