I. Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0020 - Offene Hilfen,
Grundsicherung -, in der Haushaltsstelle 41500.781001 –
Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen, in Höhe von 150.000,00 €.
Die Deckung
erfolgt durch entsprechende Minderausgaben im Deckungskreis 0075 -Offene
Hilfen, Grundsicherung SGB II -, aus der Haushaltsstelle 48200.691000
– Leistungsbeteiligung § 22 (1) SGB II – Unterkunft und Heizung.
II. Begründung:
Die Fallzahlen für Leistungen der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4.Kapitel des SGB XII
unterliegen stetig Veränderungen, so dass die Planung der Aus-gaben schwierig
ist. Im laufenden Jahr stiegen die Fallzahlen sowohl im stationären als auch im
ambulanten Bereich und damit die Ausgaben im Bereich der Grundsicherung nach
dem SGB XII aus mehreren Gründen an.
Zum einen reichen durch erhöhte Kosten der Unterkunft und Erhöhung der Regelsätze die
Renten der Betroffenen allein oft nicht mehr aus, um ihre Kosten in einer Einrichtung (Heim) bzw. ihren
Lebensunterhalt im häuslichen Bereich eigenständig finanzieren zu können. Es
kann jedoch nicht prognostiziert werden, wie viele betroffene Personen dann
tatsächlich einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII stellen.
Zum anderen wechseln immer wieder
aufgrund rückwirkender Einstufungen der Deutschen
Rentenversicherung bisher befristet
erwerbsunfähige Menschen aus der Hilfe zum
Lebens-unterhalt nach Feststellung einer dauerhaften Erwerbsminderung in die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Auch hier sind die
betreffenden Fälle nicht vorhersehbar.
Im Übrigen wird per
Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) ab 01.01.2019 voraussichtlich wieder eine
Regelsatzerhöhung erfolgen (Regelbedarfsstufe 1 um 8 € auf 424 €;
Regel-bedarfsstufe 2 um 8 € auf 382 €; Regelbedarfsstufe 3 um 7 € auf 339 €;
Regelbedarfsstufe 4 um 6 € auf 322 €; Regelbedarfsstufe 5 um 6 € auf 302 €;
Regelbedarfsstufe 6 um 5 € auf 245 €). Dadurch steigen die Ausgaben bereits in
diesem Jahr nochmals an, da jeweils im Monat Dezember des laufenden Jahres die
Leistungen für den Monat Januar des Folgejahres ausgezahlt werden.
Nach § 46a SGB XII werden die Kosten der
Grundsicherung zu 100% durch den Bund erstattet, jedoch jeweils erst im
Folgequartal, so dass für das bevorstehende 4.Quartal 2018 die Erstattung erst
im Februar 2019 zu erwarten ist.
Im Haushaltsplan wurden im Deckungskreis 0020
Mittel in Höhe von gesamt 2.178.000,00 € eingestellt. Die Ausgaben zum Stand
04.10.2018 belaufen sich auf gesamt 1.728.490,16 €.
Eine weitere Steigerung der Fallzahlen aus
o.g. Gründen sowie die Erhöhung der Regelsätze berücksichtigt, ergibt sich
hochgerechnet ein gerundeter Mehrbedarf in Höhe von gesamt 150.000,00 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über
entsprechende Minderausgaben im Deckungskreis 0075 - Offene
Hilfen_Grundsicherung SGB II -, aus der Haushaltsstelle 48200.691000.
Da es sich bei den Leistungen der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um unabweisbare
Pflichtaufgaben nach dem SGB XII handelt, ist die Finanzierung der Ausgaben
sicherzustellen.