Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Rexrodt - Baugenehmigung Tor zur Stadt
Vorlage
AF-0415/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Geht die Oberbürgermeisterin davon aus, dass vor Ablauf der Frist (22.09.2019) durch den Bauherrn eine Fristverlängerung der Genehmigung (§ 72 Abs. 2 ThürBO) beantragt bzw. ein neuer Bauantrag gestellt wird, um auch den vom Stadtrat beschlossenen Bau des Hotels und der Veranstaltungshalle zu realisieren?

2.       Welche konkreten Gründe liegen vor, falls die Beschlussfassung nicht zu dem von der Oberbürgermeisterin bereits zum zweiten Mal verschobenen Zeitpunkt erfolgt?

3.       Wann wird der Stadtrat (voraussichtlich) über den auslegungsreifen Planentwurf beschließen, da erst die unbeanstandete Einarbeitung der genannten Änderungen / Gutachten Baurecht schafft?

4.       Um welches Vorhaben der Diako handelt es sich, so dass es zu einer Änderung kommen muss?

5.       Gab es bereits eine Zusammenkunft der AG? (Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, wann wird dies geschehen?)


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

1.       Die Oberbürgermeisterin ist bekannt, dass vor Ablauf der Frist durch den Bauherrn die Fristverlängerung einer Baugenehmigung beantragt werden kann. Der Vorhabenträger beabsichtigt den vom Stadtrat beschlossenen Bau des Hotels und der Veranstaltungshalle zu realisieren. Eine Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung ist ein Vorgang im übertragenen Wirkungskreis und damit nicht Angelegenheit des Stadtrates.

 

2.       An dem bereits im Juli mit fertigem Zahlenwerk vorgelegten Verkehrsbegleitplan gibt es weiteren Nachbesserungsbedarf in Bezug auf dessen Gliederung und inhaltliche Plausibilisierung. Insbesondere die Festlegung des Straßenbauamtes Südwestthüringen für die Erschließungsanlagen eine vom Bebauungsplan unabhängige Planfeststellung durchzuführen, verzögerte die Bearbeitung enorm, weil es nunmehr einer abgestimmten Systematisierung und deckungsgleicher fachlicher Aussagen der beiden Verkehrsplanungen bedarf, um die Planfeststellung in den Bebauungsplan vollinhaltlich nachrichtlich übernehmen zu können. Hierbei handelt es sich um einen bei der Fachverwaltung bauplanungsrechtlich bislang unbeschrittenen Verfahrensweg, dessen fehlerfreier Verlauf unbedingt sichergestellt werden muss.

 

3.       Die Aussagen zum Artenschutz liegen nunmehr vollständig zur Einarbeitung in den Umweltbericht vor. Beide Lärmgutachten befanden sich in der 40. KW noch in Bearbeitung und gegenseitiger Abstimmung. Die Einarbeitung der Unterlagen in Umweltbericht und Begründung des Bebauungsplanes kann nach Vorliegen aller Unterlagen unmittelbar beginnen und muss nachher final abgestimmt werden. Derzeit besteht über die genaue Dauer des Prozesses keine abschließende Sicherheit.

 

Der Plan wird schnellstmöglich vorgelegt, wobei die gebotene Gründlichkeit Vorrang behalten muss. Der Stadtrat beschließt sodann den Bebauungsplanentwurf bzw. die vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes einschließlich der zulässigen Nutzungsarten. Derzeit ist aus der Sicht der Fachabteilung mit einem Vorlagetermin nach dem Jahreswechsel zu rechnen. Hinsichtlich der Schaffung von verbindlichem Baurecht ist zu bemerken, dass im Rahmen der vorliegenden schriftlichen Anerkenntnis der zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes durch den Vorhabenträger bereits alle verfahrensseitigen Voraussetzungen vorliegen.

 

4.       Die Diako prüft den Bau eines Parkhauses für den Eigenbedarf in der Schillerstraße. Auswirkungen auf die Lärmkulisse des Planes werden überprüft.

 

5.       Es gab bereits eine Zusammenkunft der Projektgruppe „Tor zur Stadt“ am 24.09.18. Dabei wurde der Projektstand des Fachmarktzentrums vom Vorhabenträger vorgestellt und mit dem Bearbeitungsstand des Bebauungsplanes abgeglichen. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass Projekt und Bebauungsplan auf der Grundlage des letzten Abstimmungsstandes der Projektgruppe von Anfang 2016 gleichermaßen erfolgreich überarbeitet wurden und nunmehr mit dem Abwägungsergebnis des Stadtrates kompatibel sind. Weitere Ergebnisse:

 

  • Hinsichtlich von Baudetails und Materialität wurden die Abstimmungen zu den Fassaden von Bahnhofstraße und Nikolaiplatz aktualisiert.
  • Es wurde die optionale Aufstockung des östlichen (flachen) Gebäudeteils erörtert. Ideen wurden skizziert.
  • Die Baumstandorte aus Bebauungsplan, Planfeststellung und Projekt wurden abgeglichen und hinsichtlich der Pflanzenauswahl und der vorzusehenden Baumscheiben besprochen.
  • Eine weitere vereinbarte Projektgruppensitzung in 2019 wird die Themen Fußwegeführung zur Sandgasse, Gebäudewerbung und Projektstand Hotel/ Tagungshalle aufgreifen sowie die mögliche Flächenbegrünung angesichts der  in den Bebauungsplan übernommenen Auflagen der Bodenschutzbehörde thematisieren.