I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
Eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle
48100.671000 – Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes, Zuweisung an Land – in
Höhe von 12.300,00 €.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen und
Minderausgaben in folgenden Haushaltsstellen:
Mehreinnahmen:
45340.255400 - Leistungen von
Sozialleistungsträgern 3.000,00
€
45610.251000 - Kostenbeiträge
(junge Volljährige) 2.000,00
€
45650.162000 - Erstattung von
anderen Sozialleistungs-
trägern 2.300,00
€
48100.241000 -
Kostenerstattung von Jugendämtern 4.000,00
€
Minderausgaben:
45740.655000 -
Sachverständigen- und Gerichtskosten 1.000,00
€
II. Begründung
Wird Unterhaltsvorschuss geleistet, geht durch den gesetzlichen
Forderungsübergang ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den familienfernen
Elternteil bis zur Höhe des Unterhaltsvorschusses gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes
zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Vater durch
Unterhaltsvorschüsse oder –ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) auf
das Land über. Durch landesrechtliche Regelung ist festgelegt, dass das
Jugendamt mit der Durchsetzung der Rückgriffsansprüche beauftragt ist. Von den
eingezogenen Beträgen führt das Land gemäß § 8 Abs. 2 Unterhaltsvorschussgesetz
40 Prozent an den Bund (Haushaltsstelle 48100.671000) ab.
In der Zeit vom 01.01.2018 bis zum 31.08.2018 war eine Sachbearbeiterin
nur mit der Heranziehung der gesetzlich übergegangenen Unterhaltsansprüche
beschäftigt, deren Tätigkeit in den letzten Monaten vermehrt greift. Dadurch
konnten in der Haushaltsstelle 48100.243000 (Leistungen von
Unterhaltspflichtigen – übergegangene Unterhaltsanspüche) höhere Beträge als
geplant eingenommen werden.
Damit haben sich als Konsequenz die Ausgaben in der Haushaltsstelle
48100.671000 (Zuweisungen an das Land) erhöht.
Bisher wurden im
Haushaltsjahr 2018 folgende Finanzmittel benötigt:
Auszahlungsmonat |
Auszahlungsbetrag |
Januar 2018 |
4.343,64 € |
Februar 2018 |
3.192,83 € |
März 2018 |
4.847,10 € |
April 2018 |
5.188,78 € |
Mai 2018 |
4.369,28 € |
Juni 2018 |
4.551,46 € |
Juli 2018 |
7.815,32 € |
August 2018 |
4.469,44 € |
September 2018 |
6.060,37 € |
Gesamt |
44.838,82 € |
Für den Monat Oktober ist ein Betrag in Höhe von 5.448,82 € vorgemerkt.
Da sich der Trend
der Mehreinnahmen der vergangenen Monate bis zum Jahresende weiter fortsetzen
wird ist mit Ausgaben in Höhe von jeweils ca. 5.900,00 € - 6.000,00 € für
November und Dezember 2018 zu rechnen. Damit erhöhen sich die Gesamtausgaben
für das Jahr 2018 auf ca. 62.000,00 € und es wird von einem zusätzlichen Bedarf
in Höhe von 12.000,00 € ausgegangen.
Dieser Bedarf kann
durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben im Haushalt des Jugendamtes gedeckt
werden.