Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 48100.671000 - Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes, Zuweisung an Land - in Höhe von 12.300,00 €
Vorlage
1200-HFA/2018
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

 

Eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 48100.671000 – Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes, Zuweisung an Land – in Höhe von 12.300,00 €.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in folgenden Haushaltsstellen:

 

Mehreinnahmen:

45340.255400 - Leistungen von Sozialleistungsträgern                                                3.000,00 €

45610.251000 - Kostenbeiträge (junge Volljährige)                                                       2.000,00 €

45650.162000 - Erstattung von anderen Sozialleistungs-

                          trägern                                                                                                                    2.300,00 €

48100.241000 - Kostenerstattung von Jugendämtern                                                   4.000,00 €

 

Minderausgaben:

45740.655000 - Sachverständigen- und Gerichtskosten                                                              1.000,00 €

 

 


II. Begründung

 

Wird Unterhaltsvorschuss geleistet, geht durch den gesetzlichen Forderungsübergang ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den familienfernen Elternteil bis zur Höhe des Unterhaltsvorschusses gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Vater durch Unterhaltsvorschüsse oder –ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) auf das Land über. Durch landesrechtliche Regelung ist festgelegt, dass das Jugendamt mit der Durchsetzung der Rückgriffsansprüche beauftragt ist. Von den eingezogenen Beträgen führt das Land gemäß § 8 Abs. 2 Unterhaltsvorschussgesetz 40 Prozent an den Bund (Haushaltsstelle 48100.671000) ab.

 

In der Zeit vom 01.01.2018 bis zum 31.08.2018 war eine Sachbearbeiterin nur mit der Heranziehung der gesetzlich übergegangenen Unterhaltsansprüche beschäftigt, deren Tätigkeit in den letzten Monaten vermehrt greift. Dadurch konnten in der Haushaltsstelle 48100.243000 (Leistungen von Unterhaltspflichtigen – übergegangene Unterhaltsanspüche) höhere Beträge als geplant eingenommen werden.

 

Damit haben sich als Konsequenz die Ausgaben in der Haushaltsstelle 48100.671000 (Zuweisungen an das Land) erhöht.

Bisher wurden im Haushaltsjahr 2018 folgende Finanzmittel benötigt:

Auszahlungsmonat

Auszahlungsbetrag

Januar 2018

4.343,64 €

Februar 2018

3.192,83 €

März 2018

4.847,10 €

April 2018

5.188,78 €

Mai 2018

4.369,28 €

Juni 2018

4.551,46 €

Juli 2018

7.815,32 €

August 2018

4.469,44 €

September 2018

6.060,37 €

Gesamt

44.838,82 €

 

Für den Monat Oktober ist ein Betrag in Höhe von 5.448,82 € vorgemerkt.

Da sich der Trend der Mehreinnahmen der vergangenen Monate bis zum Jahresende weiter fortsetzen wird ist mit Ausgaben in Höhe von jeweils ca. 5.900,00 € - 6.000,00 € für November und Dezember 2018 zu rechnen. Damit erhöhen sich die Gesamtausgaben für das Jahr 2018 auf ca. 62.000,00 € und es wird von einem zusätzlichen Bedarf in Höhe von 12.000,00 € ausgegangen.

Dieser Bedarf kann durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben im Haushalt des Jugendamtes gedeckt werden.