Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Reinigung des ZOB
Vorlage
AF-0418/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Ist diese Darstellung zutreffend und ist sie der Oberbürgermeisterin bekannt? Wenn Ja, seit wann und was wurde zur Klärung unternommen?

2.       Wer ist für die Straßenreinigung des ZOB zuständig und wie oft wird diese durchgeführt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die Straßenreinigung am ZOB ist wie nachstehend geregelt :

Die Sommerreinigung des ZOB obliegt der Stadt Eisenach und ist per Vertrag an die ABS vergeben. Diese wird jeweils Montag, Mittwoch und Freitag ausgeführt.

Die Straßenreinigung entlang des Servicegebäudes der VUW obliegt dieser entsprechend des Mietvertrages.

Derzeit ist die Stadt Eisenach damit befasst, Angebote für die Glasreinigung der Fahrplanaushänge einzuholen und diese dann zu beauftragen. Diese Reinigung soll zweimal pro Jahr erfolgen.

Der Winterdienst auf dem ZOB liegt ebenfalls in der Verantwortung der Stadt Eisenach und ist vertraglich an einen Dienstleister vergeben.