Betreff
Gesetz über die freiwillige Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis
hier: Stellungnahme im Rahmen der Anhörung
Vorlage
1203-StR/2018
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die als Anlage zu diesem Beschluss beigefügte Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach, zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes – EisenachNGG (DS 6/6170 – Neufassung)“ unverzüglich an das Landesverwaltungsamt als zuständige Stelle für das Anhörungsverfahren zu übermitteln.


II. Begründung:

 

Der Thüringer Landtag hat auf Grundlage der bisherigen Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Eisenach und des Kreistages des Wartburgkreises ein Gesetzgebungsverfahren zur freiwilligen Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis eingeleitet. Elementarer Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens ist die Anhörung der Stadt Eisenach. Die Stadt ist aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben, die durch einen Stadtratsbeschluss legitimiert werden soll.

Die Stellungnahme der Stadt wird zusammen mit weiteren Stellungnahmen (Gemeinden und Städte im Wartburgkreis, Landkreis Wartburgkreis, Einwohnerinnen und Einwohner der Wartburgregion) gesichtet. Ob und inwieweit die Hinweise in den Stellungnahmen in der weiteren parlamentarischen Beratung berücksichtigt werden, entscheidet der Landtag. Nach bisher vorliegenden Information wird es im Ergebnis der Anhörung eine mündliche Anhörung der Stadt Eisenach am 30.11.18 im Landtag geben. In der Mündlichen Anhörung soll die schriftliche Stellungnahme nochmals vertieft werden.

Die abschließende Entscheidung des Stadtrates zum Zukunftsvertrag ist weiterhin für den 04.12.18 vorgesehen, also nach dem Anhörungsverfahren im Landtag und vor der abschließenden Entscheidung des Landtages am 13./14.12.18.


Anlagenverzeichnis:

 

Stellungnahme