Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Radfahren im sogenannten Areal "Bombenlöcher"
Vorlage
AF-0419/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Aus welchen Gründen ist die Nutzung des dortigen Areals nunmehr untersagt?

 

2.       Wie bewertet die Stadt die Sperrung?

 

3.       Wäre es möglich, dass der Eisenacher Radsportverein das Areal von der Stadt Eisenach pachtet oder anderweitig auf eigene Gefahr betreibt, um eine Nutzung wieder möglich zu machen? Wenn ja, wie und wann wird sich die Stadtverwaltung Eisenach mit dem Radsportverein darüber ins Benehmen setzen? Wenn nein, warum nicht?

 

4.       Für den Fall, dass die Stadtverwaltung Eisenach ein alternatives Areal ausweisen sollte, wäre es wünschenswert, wenn dies in räumlicher Nähe zu den „Bombenlöchern“ ausgewiesen werden könnte, welche Areale zieht die Stadtverwaltung Eisenach hierfür in Betracht?

 

5.       In welcher zeitlichen Abfolge ist mit der Lösung des Problems, insbesondere der Wiedereröffnung der Nutzung des Areals, zu rechnen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. Und 2.

 

Eigentümer des Areals ist die Stadt Eisenach. Es ist bewaldet – gehört also zum Kommunalwald. Es ist außerdem auch Teil des Stadtparks, der unter Denkmalschutz steht.

 

Darüber hinaus wurden dort nach Archiv-Recherchen und Augenzeugenberichten Munitionsreste im Boden vermutet, nicht umsonst wird das Gebiet seit Kriegsende 1945 „Bombenlöcher“ genannt. Das Thema „Bombenlöcher“ beschäftigt neben der zuständigen Abteilung für den Kommunalwald und Umweltschutz, auch die Denkmalschutzbehörde, das Ordnungsamt und das Forstamt.

 

2009 und 2017 wurden in dem Areal Kampfmittelsondierungen im Auftrag der Stadt vorgenommen. Ergebnis 2017 war, dass die Wahrscheinlichkeit von Munitionsfunden nicht vollständig auszuschließen ist, aber doch eher als gering eingeschätzt wird.

 

Grundsätzlich stellt die Dirt-Jump-Strecke keine „waldtypische Nutzung“ im Sinne des Thüringer Waldgesetzes dar. Ein Waldgebiet wird allgemein als mit höheren Gefahren behaftet eingestuft (sog. Waldgefahr).

 

Am 19. Juni 2018 wurde eine Begehung des Areals mit den beteiligten Fachämtern durchgeführt. Dabei wurden an zahlreichen Bäumen Schäden durch erhebliche Aufschüttungen und / oder Abgrabungen festgestellt (freigelegten Wurzelballen, hohe Anschüttungen an Stämmen etc.). Daraufhin beauftragte die Stadt einen Baumgutachter, dessen Gutachten am 10. Juli vorlag und für die diverse Bäume eine akute Baumfallgefahr und damit eine Gefahr für Leib und Leben feststellte.

Zum Schutz der Bürger und insbesondere auch der Sportler musste die Verwaltung handeln und ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und daher die Nutzung untersagen.

 

Zu 3.

 

Ein Pachtvertrag, mit welchem der Waldeigentümer (Stadt Eisenach) seine Haftung und Verkehrssicherungsplicht bei einer gleichzeitig nicht waldtypischen Nutzung der Pachtsache vollumfänglich auf den Pächter (Radsportler) überleitet wird juristisch als kritisch, wahrscheinlich sogar in diesem Punkt als unwirksam angesehen. Daher besteht aus Sicht der Stadtverwaltung diese Option zumindest dauerhaft nicht. Ob eine Interimslösung bis zur Fertigstellung einer Alternativstrecke möglich ist wird aktuell geprüft. Auch eine solche Zwischenlösung dürfte aber monetär nicht unerheblich zu Buche schlagen, da auch hierfür erst die temporäre Verkehrssicherheit mit entsprechender Begutachtung, Fällungen und Pflegearbeiten hergestellt werden muss.

 

Zu 4. Und 5.

 

Aktuell werden mehrere Alternativstandorte geprüft. Die Abstimmung zwischen den Fachämtern ist aber noch nicht abgeschlossen, so dass es verfrüht wäre, diese bereits jetzt zur Diskussion zu stellen.

 

Die behördeninterne Abstimmung (einschließlich Forstamt) wird Anfang November 2018 abgeschlossen sein. Unmittelbar danach werden die Radsportler, welche mit der Stadtverwaltung in Kontakt stehen, informiert und einbezogen. Sobald Konsens zwischen allen Beteiligten besteht wird eine entsprechende Berichtsvorlage dem Stadtrat vorgelegt werden.