I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 46.000,00 € in der Haushaltsstelle 88000.940100 – Grundstücksverkehr Sanierung Gelände ehem. Gaswerk – wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in den Haushaltsstellen 02000.935000 – Geräte und Ausstattungen EDV i.H.v. 5.000,00 €, 02000.940100 – Baumaßnahmen EDV i.H.v. 5.000,00 € und Erwerb von Grundstücken i.H.v. 19.000,00 € sowie durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 13000.345000 – Einnahmen aus der Veräußerung beweglicher Sachen i.H.v. 17.000,00 €.
II. Begründung
Für die Rückbaumaßnahme Ehem. Gaswerk Eisenach –
Sanierung Bereich Teergrube - 2. Bauabschnitt – Rückbau Teergruben, welche eine
Gesamtinvestitionssumme von 1.621.000 € aufweist, wurden durch das Thüringer
Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz mit Bescheid vom 07.09.2018
eine projektgebundene Zuwendung in Höhe von 500.000 € in 2018 und 700.000 € in
2019 gewährt.
Für das Haushaltsjahr 2018 sind Ausgabemittel i.H.v.
875.000 € in der Haushaltsstelle 88000.940100 eingestellt. Für die
Maßnahmedurchführung werden im Haushaltsjahr 2018 jedoch Mittel i.H.v. 921.000
€ benötigt. Hieraus ergibt sich die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 46.000 €.
Die
sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus dem Umstand, dass die Stadt Eisenach
Grundstückseigentümerin der Liegenschaften des ehem. Gaswerkes in der
Gaswerkstraße ist. Als Grundstückseigentümerin haftet die Stadt für das
Grundstück sowie für auf Grund der speziellen Eigenschaften des Grundstückes
resultierende Gefahren und Schäden (Verkehrssicherung, BGB). Der
Grundstückseigentümer ist seinem Grundstück verpflichtet, z.B. es
sozialverträglich zu bewirtschaften und zu unterhalten (Art. 14 GG).
Grundstücksbezogene Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit sind
durch den Grundstückseigentümer abzuwehren und entstandenen schädliche
Bodenveränderungen sowie Grundwasserverunreinigungen zu sanieren (§ 4 Abs. 2 und
3 BBodSchG).
Die zeitliche Unabweisbarkeit der überplanmäßigen Ausgabe sowie der Gesamtmaßnahme ergibt sich aus dem Grund, dass die beiden zu zurückzubauenden Teergruben einen nachgewiesenen hydraulischen Kontakt mit dem Grundwasserleiter haben. Die Schadstofffahnen haben bereits eine Länge von über 300 m erreicht und überschreiten bei weitem die Grundstücksgrenzen. Ein weiteres Auslaufen der flüssigen bis pastösen Teerreststoffe aus der früheren Gasproduktion ist zwingend zu unterbinden.
Bei der Maßnahme handelt es sich um die Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 46.000
€ erfolgt durch Minderausgaben in den Haushaltstellen 02000.935000 – Geräte und
Ausstattungen EDV i.H.v. 5.000,00 €, 02000.940100 – Baumaßnahmen EDV i.H.v.
5.000,00 € und 88000.932000 – Erwerb von Grundstücken i.H.v. 19.000,00 € sowie
durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 13000.345000 – Einnahmen aus der
Veräußerung bewegl. Sachen i.H.v. 17.000,00 €.