Betreff
Zukunftsvertrag zur freiwilligen Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis
hier: Umsetzung der Beschlüsse des Stadtrates vom 25.09.2018 (Vorlagen-Nr. 1157-StR/2018) und 30.10.2018 (Vorlagen-Nr. 1202-StR/2018)
Vorlage
1219-BR/2018
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen am 25.09.18 und 30.10.18 beschlossen, die Oberbürgermeisterin zu beauftragten, den vorliegenden Entwurf des Zukunftsvertrages zur freiwilligen Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis in mehreren Punkten nachzuverhandeln. Der Termin fand am 01.11.18 im Landratsamt Bad Salzungen statt. Die Oberbürgermeisterin hatte die Fraktionen eingeladen, am Termin teilzunehmen, wovon mit Ausnahme der Fraktionen CDU und SPD Gebrauch gemacht wurde.

 

Zum Bereich der Aufgaben des Jugendhilfeausschusses hat der Wartburgkreis deutlich gemacht, dass er kein Interesse habe, bestehende Strukturen zu zerstören. Mit den Aufgaben gehe auch das Knowhow der Mitarbeiter über, was ebenfalls als Qualitätssicherung zu verstehen sei. Allerdings könne die Verwaltung derzeit nicht den Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses des Kreises vorgreifen. Dabei sei derzeit nicht vorgesehen, die Stadt Eisenach einem der bisher drei Planungsbereiche zuzuordnen. Es wurde vereinbart, eine bedarfsgerechte Struktur als gesetzlichen Auftrag fortzuführen und die Trägervielfalt zu erhalten.

 

Hinsichtlich der Forderung des Eisenacher Stadtrates, dass nach der Fusion auch ein Angebot der kreislichen Umweltverwaltung in Eisenach vorgehalten wird, hat der Landrat deutlich gemacht, dass diesem Wunsch nicht entsprochen wird. Dem Wunsch der Oberbürgermeisterin entsprechend wurde festgestellt, dass die Umweltbehörden des Wartburgkreises künftig Termine vor Ort ermöglichen und eine zielgruppennahe Aufgabenerfüllung zugesichert wird.

 

Bei der Mitgliedschaft Eisenachs in der Trägerversammlung des Jobcenters wurden die Argumente beiderseitig umfangreich ausgetauscht. Eine einvernehmliche Lösung konnte nicht erzielt werden. Beide Seiten haben erklärt, die Frage nochmals unabhängig voneinander zu prüfen.

 

Einem Vermögensausgleich bei Übertragung der Schulträgerschaft auf den Wartburgkreis wurde vom Landkreis kategorisch abgelehnt. Die Oberbürgermeisterin wird diesen Sachverhalt einer externen juristischen Prüfung unterziehen.

 

Ebenfalls ablehnend verhielt sich die Kreisseite bei der Frage Kreisstadt. Der Landrat war nicht bereit, diese Fragestellung erneut zu thematisieren, da mit der Aufwertung Eisenachs zur Großen Kreisstadt wesentlich mehr positive Potentiale verbunden werden können, als es der Kreisstadtstatus jemals ermöglichen könne.

 

Positiv hingegen hat der Wartburgkreis den Wunsch der Stadt Eisenach aufgenommen, bei der Wirtschaftsförderung zu kooperieren. Der Wartburgkreis bereite derzeit die Gründung einer eigenen Wirtschaftsfördergesellschaft vor. Die Stadt Eisenach könne künftig jederzeit mit dem Kreis zusammenarbeiten.

 

Ebenfalls positiv aufgenommen wurde, dass sich Eisenach wieder eine Zusammenarbeit im Bereich Tourismus wünscht. Der Landrat hat darauf hingewiesen, dass der Wartburgkreis aufgrund seiner Lage in mehreren Organisationen Mitglied ist, die die Region touristisch vermarkten. Eine Gesellschafterfunktion des Wartburgkreises in der EWT GmbH sei zwar ausgeschlossen. Aber eine enge Zusammenarbeit sei jederzeit gerne gewünscht.

 

In den Fällen, in denen eine Übereinkunft gefunden wurde, wurde Einigkeit darüber erzielt, eine entsprechende Erklärung abzugeben.