hier: Anpassung der Stellungnahme im Rahmen der Anhörung
I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
Die Oberbürgermeisterin wird
beauftragt, die als Anlage beigefügte Stellungnahme als erweiterte
Stellungnahme der Stadt Eisenach im Rahmen der Anhörung zum Entwurf
eines Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und
der kreisfreien Stadt Eisenach, zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und
zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes – EisenachNGG (DS 6/6170 –
Neufassung) an das Landesverwaltungsamt in Weimar abzugeben.
II. Begründung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06.11.18 einen Beschluss gefasst, mit dem die Oberbürgermeisterin beauftragt wurde, eine erste Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben. Bereits bei Beschlussfassung war durch die Oberbürgermeisterin signalisiert worden, dass im Ergebnis einer externen juristischen Beratung eine ergänzende Stellungnahme vor allem zu den Regelungen der „gesplitteten Kreisumlage“ und dem Monitoring erforderlich werden würde. Daraufhin hat der Stadtrat beschlossen, dass in Kenntnis dieser juristischen Beratung eine erweiterte Stellungnahme mit dem Haupt- und Finanzausschuss am 13.11.18 abzustimmen und dem Landesverwaltungsamt zu übermitteln ist.