Betreff
Eisenach - Wartburgregion Touristik GmbH (EWT), hier: Gesellschaftereinlage 2019
Vorlage
1230-StR/2018
Aktenzeichen
20.1/ 81 10 10
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der städtische Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) wird angewiesen, dem Ausgleich des sich aus der Trennungsrechnung für das Geschäftsjahr 2019 ergebenden Fehlbetrages aus DAWI-Leistungen gemäß § 4 des Betrauungsaktes in Höhe von 386.978 EUR zuzustimmen.

Der Ausgleich erfolgt in Höhe von 300.000 EUR als Nachschuss gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages und restlich mit 86.978 EUR als Einlage in die Kapitalrücklage der EWT.

 


II. Begründung:

 

Die Aufgabe der Tourismusförderung und -information wurde aufgrund seiner herausragenden Bedeutung für die Stadt Eisenach durch Beschluss des Stadtrates vom 27.08.2010 (Beschluss Nr. StR/0218/2010) dem Kernbereich der politischen Gestaltungsentscheidungen der Stadt Eisenach zugeordnet. Die Finanzierung des Betriebs der Gesellschaft soll in dem Maße erfolgen, dass irreparable politische oder wirtschaftliche Schäden, wie zum Beispiel die Schließung der Einrichtung, vermieden werden.

 

Im Zuge der Umsetzung des europäischen Beihilferechts wurde die EWT mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der Wirtschafts- und Tourismusförderung sowie dem Betrieb der hierfür erforderlichen Infrastruktur im Gebiet der Stadt Eisenach auf der Grundlage eines Betrauungsaktes per Stadtratsbeschluss vom 8.12.2015 (StR/0300/2015) betraut.

 

Gemäß Punkt 4 Abs. 2 des Betrauungsaktes ist die Stadt Eisenach verpflichtet, der EWT den durch die Erfüllung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse („DAWI-Leistungen“) entstehenden Fehlbetrag auszugleichen.

 

Der notwendige Finanzbedarf zum Ausgleich der DAWI ergibt sich dabei explizit aus Anlage 1 zum Wirtschaftsplan der EWT (s. Anlage) für das Jahr 2019. Die Entwicklung des Finanzbedarfes wird ggü. 2018 geprägt durch den Wegfall der sonstigen betrieblichen Erträge sowie rückläufige Personalkosten und sonstige betriebliche Aufwendungen, da die Förderung für das Projekt 2017 im Jahr 2018 ausgelaufen ist und die Projektstelle beendet wurde.

 

Der in der Anlage beigefügte Erfolgsplan schließt unter Berücksichtigung der geplanten Gesellschaftereinlage der Stadt Eisenach von 386.978 EUR ausgeglichen ab. Gemäß Finanz- bzw. Liquiditätsplan 2019 kann die Liquidität unter Berücksichtigung der städtischen Zahlung im Wirtschaftsjahr 2019 durchgängig abgesichert werden.

 

Der Wirtschaftsplan 2019 sowie der notwendige Ausgleich durch die Gesellschaftereinlage wurden durch die Gesellschafterversammlung am 08.01.2019 unter Organvorbehalt beschlossen.

 

Mit dem Beschluss des Stadtrates wird der Organvorbehalt des Gesellschafterbeschlusses aufgehoben.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Wirtschaftsplan EWT 2019