Betreff
Umsetzung des Fonds aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen auf der Grundlage des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vom 22. Dezember 2011
Vorlage
1231-JHA/2018
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die Fortsetzung der Förderung von Personal- und Sachkosten für den Einsatz eines/r Netzwerkkoordinators/in und einer zusätzlichen Maßnahme zur Förderung Früher Hilfen in Eisenach auf der Grundlage des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG), Artikel 1 – Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vom 22. Dezember 2011.


II. Begründung

 

Mit Beschluss-Nr. 032/2012 hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 19.07.2012 die Förderung aus der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015“ beschlossen. Mit Ablauf dieser Befristung hat der Bund einen Fond eingerichtet, für den er jährlich 51 Millionen Euro den Bundesländern zur Verfügung stellt. Die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert dauerhaft die Netzwerke Frühe Hilfen und stellt die Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern sicher. Sie setzt damit die erfolgreiche Arbeit der Bundesinitiative Frühe Hilfen fort.

 

Seit April 2013 ist eine Mitarbeiterin als Netzwerkkoordinatorin für Frühe Hilfe im Jugendamt der Stadt Eisenach tätig. Zusätzlich hat sich das Projekt „Kleine Schritte“ (Träger Lebenshilfe e.V. Eisenach) etabliert.

Im Jahr 2019 soll die Netzwerkkoordination insbesondere um den Austausch über Interkulturalität

bei werdenden Familien und Familien mit Kindern von 0-3 Jahren in Zusammenarbeit mit Herrn Tarek Sabsaby – Sprach-, Integrations- und Kulturvermittler, Mitarbeiter des Sozialamtes der Stadt Eisenach, erweitert werden.

Einen ausführlichen Sachstandsbericht zur gesamten inhaltlichen Arbeit (Netzwerkkoordination, Projekt „Kleine Schritte“ und Interkulturalität) wird die Verwaltung des Jugendamtes bis Ende März 2019 dem Jugendhilfeausschuss vorlegen.

 

Aus dem Fond „Frühe Hilfen“ erhält die Stadt Eisenach im Haushaltsjahr 2019 28.800,00 Euro.

Die Berechnungsgrundlage der Höhe der Zuwendung an die einzelnen örtlichen Träger in Thüringen richtet sich insbesondere nach der Zahl der Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahre und die Zahl der Kinder von 0 bis unter 3 Jahre in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II.

Demgegenüber stehen Ausgaben in Höhe von ca. 41.500,00 Euro Personalkosten. Die Personalkosten in Höhe von ca. 12.700,00 Euro sowie das Projekt „Kleine Schritte“ werden aus dem Landesprogramm Kinderschutz refinanziert.

Insgesamt belaufen sich die geplanten Ausgaben der Stadt Eisenach für Frühe Hilfen auf ca. 79.000,00 €, von denen ca. 66.000,00Euro durch die Bundesstiftung und das Landesprogramm Kinderschutz refinanziert werden können. Der Eigenanteil der Stadt Eisenach beträgt 2019 ca. 12.800,00 Euro (laut der Richtlinie Kinderschutz des Landes Thüringen geforderter 30 %-iger Eigenanteil).

 

Der Bescheid des Freistaates Thüringen vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) vom 15.08.2018 – Fond Frühe Hilfen – Förderung im Haushaltsjahr 2018 – ist unter Punkt 3.3.1 mit folgender Auflage versehen:

„Die Zuwendung erfolgt unter der Auflage, dass bis 31.Dezember 2018 der Bewilligungsbehörde ein entsprechender aktueller Planungsbeschluss des zuständigen Jugendhilfeausschusses vorgelegt wird.“