Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurde am 31.07.2018 eine haushaltswirschaftliche Sperre gem. § 28 ThürKO mit einer Größenordnung von 2.126.427 € erlassen. Auf die entsprechende Vorlage wird verwiesen.
Gemäß 28 ThürGemHV ist die Inanspruchnahme von Ausgabemitteln zu sperren, wenn die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben dies erfordert. Ursächlich für den Erlass der Sperre war die im Haushalt 2018 eingeplante Bedarfszuweisung in Größenordnung von 10.876.009 €, welche letztlich „nur“ über eine Größenordnung von 7.500.445 € gewährt wurde.
Mit Stand 30.09.2018 wurde eine Hochrechnung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes zum 31.12.2018 erstellt. Die Hochrechnung weist trotz der Mindereinnahmen aus der Bedarfszuweisung einen voraussichtlich positiven Saldo zum Jahresende aus:
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Bezeichnung |
Haushaltsansatz |
Hochrechnung |
mehr / |
Einnahmen |
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HGr. 0 |
Steuern, allg. Zuweisungen |
83.577.897,00 |
83.301.156,00 |
-276.741,00 |
HGr. 1 |
Einnahmen aus Verwaltung und
Betrieb |
24.848.142,00 |
23.754.494,83 |
-1.093.647,17 |
HGr. 2 |
Sonstige Finanzeinnahmen |
7.520.100,00 |
7.460.515,50 |
-59.584,50 |
Einnahmen gesamt |
115.946.139,00 |
114.516.166,33 |
-1.429.972,67 |
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Ausgaben |
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HGr. 4 |
Personalausgaben |
25.155.844,00 |
24.355.844,00 |
-800.000,00 |
HGr. 5/6 |
sächlicher Verwaltungs- |
18.182.830,00 |
17.230.764,34 |
-952.065,66 |
HGr. 7 |
Zuweisungen und Zuschüsse |
63.644.528,00 |
63.435.915,76 |
-208.612,24 |
HGR. 8 |
Sonstige Finanzausgaben |
8.962.937,00 |
9.228.264,86 |
265.327,86 |
Ausgaben gesamt |
115.946.139,00 |
114.250.788,96 |
-1.695.350,04 |
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Saldo |
|
0,00 |
265.377,37 |
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Erläuterungen zu den einzelnen Hauptgruppen:
Hauptgruppe 0: Steuern und allgemeine Zuweisungen
In Hauptgruppe 0 ist im Vergleich zum Haushaltsansatz eine Verschlechterung in Größenordnung von ca. 276 T€ zu erwarten. Der Erlass der haushaltswirtschaftlichen Sperre war vor allem hinsichtlich der Mindereinnahmen aus der Bedarfszuweisung erforderlich geworden (3.375 T€). Es haben sich unterjährig jedoch erhebliche Verbesserungen bei den Steuereinnahmen ergeben (rd. 2,5 Mio. €). Positiv schlägt sich in dieser Hauptgruppe auch die Einnahme aus dem Kulturlastenausgleich nieder (574 T€). Dieser ist seit der Neufassung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift nicht mehr der Hauptgruppe 1, sondern der Hauptgruppe 0 zuzuordnen. Es handelt sich hierbei somit nicht um eine echte Mehreinnahme, sondern um eine einnahmeseitige Verschiebung zwischen den Hauptgruppen.
Hauptgruppe 1: Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
Die kalkulierte Mindereinnahme in Höhe von 1.094 T€ resultiert vor allem aus folgenden Sachverhalten:
Mindereinnahmen in Größenordnung von rd. 650 T€ in Gruppierung 161 / Erstattungen des Landes / Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Mindereinnahmen korrespondieren mit entsprechenden Minderausgaben in diesem Bereich.
Mindereinnahmen in Gruppierung 171 / Kulturlastenausgleich in Höhe von rd. 574 T€. Dies resultiert aus der unterjährig geänderten Zuordnungsvorschrift für die Einnahmen aus dem Kulturlastenausgleich (574 T€), siehe hierzu Erläuterungen zu Hauptgruppe 0. Geplant war diese Einnahme in Hauptgruppe 1, war jedoch letztlich durch Erlass der neuen Verwaltungsvorschrift in Hauptgruppe 0 zu verbuchen.
Hauptgruppe 2: Sonstige Finanzeinnahmen
In Gruppierung 21,22 ist bei den Einnahmen aus Konzessionen ein geringeres Ergebnis in Größenordnung von rd. 39 T€ zu erwarten.
Die Gruppierung 24,25 (Ersatz von sozialen Leistungen) weist voraussichtliche Mindereinnahmen in Größenordnung von 381 T€ aus, während bei Gruppierung 26 (weitere Finanzeinnahmen) Mehreinnahmen von rd. 361 T€ erwartet werden.
Im Ergebnis stehen kalkulierte Mindereinnahmen in Höhe von rd. 59 T€.
Hauptgruppe 4
Bei den Personalausgaben wird im Ergebnis mit einer Verbesserung von rd. 800 T€ gerechnet. Folgende Gründe sind für die Verbesserung ursächlich:
- Einsparung durch überdurchschnittlich unbesetzte Stellen aufgrund von Umsetzung, späterer Besetzung, erfolglosen Ausschreibungsverfahren (310 T€)
- geringere Personalkosten aufgrund von Langzeiterkrankungen (370 T€)
- geringere Ausgaben für ehrenamtliche Tätigkeiten (61 T€)
- geringere Beihilfeversicherungsbeiträge (40 T€)
Hauptgruppe 5/6 – sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
Die Hochrechnung zum 31.12.2018 weist Minderausgaben in einer voraussichtlichen Größenordnung von rd. 952 T€ aus.
Allein 526 T€ resultieren aus der Gruppierung 69 (aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II).
Eine weitere große Abweichung ist bei Gruppierung 64 bis 66 (Steuern, Geschäftsausgaben) in Höhe von rd. 398 T€ zu verzeichnen, resultierend aus Minderausgaben bei
- Flächennutzungs- und Bebauungsplänen (rd. 80 T€)
- Ausgaben Verkehrskonzept / Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan (rd. 65 T€)
- Dorfentwicklungsplan Ortsteile (rd. 50 T€)
- Sachverständigen- und Gerichtskosten SuedLink (rd. 19 T€)
- Kostenerstattung an Bundesdruckerei für Personalausweise und Reisepässe (rd. 30 T€)
Hauptgruppe 7 – Zuweisungen und Zuschüsse
Die kalkulierte Abweichung beläuft sich auf rd. 209 T€ (Minderausgaben) und beträgt damit rd. 0,33 % des geplanten Volumens. Zwischen den einzelnen Gruppierungen gibt es jedoch Verschiebungen:
Minderausgaben werden bei Gruppierung 79 (Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz) in Höhe von rd. 650 T€, bei Gruppierung 77 (Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen) mit rd. 172 T€ sowie Gruppierung 71 (Zuweisungen und Zuschüsse) mit rd. 96 T€ erwartet. Demgegenüber stehen kalkulierte Mehrausgaben in den Gruppierungen 76 (Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen) und 78 (sonstige soziale Leistungen) in Größenordnung von insgesamt ca. 676 T€.
Hauptgruppe 8 – sonstige Finanzausgaben
Die kalkulierten Mehrausgaben belaufen sich auf ca. 265 T€.
Bedingt durch erhebliche Verbesserungen aus der Gewerbesteuer ist mit entsprechenden Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage zu rechnen (145 T€).
Mehrausgaben sind auch bei der Verzinsung von Steuererstattungen (Gruppierung 84) angefallen (131 T€).
Kumuliert ist mit einem positiven Saldo in Höhe von rd. 265 T€ im Verwaltungshaushalt zu rechnen.
Konkret bedeutet dies, dass die Stadt trotz der Mindereinnahmen aus der
Bedarfszuweisung voraussichtlich ein positives Ergebnis erzielen wird. Eine
endgültige Aussage wird erst nach Erstellung des Jahresabschlusses möglich
sein.
Aufgrund des aktuellen Standes der Haushaltsausführung kann die
Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre vorgeschlagen werden, so dass
die im Haushalt 2018 eingeplanten Mittel für die von der Sperre betroffenen
Investitionsmaßnahmen nunmehr freigegeben werden können.
Die detaillierte Hochrechnung soll dem Stadtrat zur Sitzung am 11.12.2018 in Form einer Berichtsvorlage vorgelegt werden.