Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Verlust des Sitzes im Regionalbeirat Südwestthüringen
Vorlage
AF-0433/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Durch welche Strategie und Maßnahmen wird die OB diesen wichtigen Statusverlust im Regionalrat bei einer Aufgabe der Kreisfreiheit ausgleichen?

2.       Weshalb wurde der Stadtrat zum Verlust des Sitzes im Regionalbeirat nicht informiert?

3.       Wie schätzt die OB den Verlust des Sitzes im Regionalbeirat ein und wie wirkt sich dieser konkret auf das Ziel Oberzentrum zu werden aus?

4.       Wie beurteilt die OB die Interessenwahrnehmung der Stadt Eisenach durch den Landkreis, insbesondere bei voneinander abweichenden Interessenlagen?

5.       Welche konkreten Nachteile in der Entwicklung der Stadt Eisenach erwartet die OB?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Es gibt keinen Automatismus, dass mit der Fusion die Mitgliedschaft der Stadt Eisenach im Regionalbeirat Südwestthüringen erlischt. Die derzeitigen Regularien sehen ein Ausscheiden der Stadt Eisenach nicht vor.

Im Regionalbeirat sind drei so genannte „Bänke“ vertreten; die Arbeitnehmer, die Arbeitgeber und die öffentliche Hand. Jede der drei Bänke verfügt über jeweils sechs Stimmen. Die Bank der öffentlichen Hand verteilt ihre sechs Stimmen auf die kreisfreien Städte Eisenach und Suhl sowohl die Landkreise Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg und Wartburgkreis. Ein Ausscheiden der Stadt Eisenach würde dieses Stimmengleichgewicht zerstören.

Der Regionalbeirat kann entscheiden, dass im Falle der Fusion die künftige Große Kreisstadt Eisenach im Regionalbeirat verbleibt. Voraussetzung wäre ein Sonderstatus, der eine Aufgabenstruktur abweichend von übrigen kreisangehörigen Kommunen beinhaltet. Das wäre im Falle der Großen Kreisstadt erfüllt, sodass davon auszugehen ist, dass Eisenach weiterhin die Aufgaben im Regionalbeirat Südwestthüringen wahrnimmt.

Die nächste Sitzung des Regionalbeirates soll im Frühjahr 2019 stattfinden.