Betreff
Einwohneranfrage - Elefantenrutsche im Ernst-Thälmann Viertel
Vorlage
EAF-0162/2018
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wurde die Sanierung und Erhaltung der Elefantenrutsche schon vor den Protesten aus der Bevölkerung in Betracht gezogen und mit welchen Kosten wurde damals kalkuliert?

2.      Was sollte generell für die 14.000,00 €, die ja die Stadt für den Spielplatz bereit stellt, auf dem zur Elefantenrutsche gehörenden Spielplatz saniert oder erneuert werden?

3.      Liegen zum derzeitigen Zeitpunkt schon konkrete Leistungsverzeichnisse und Angebote für die Sanierung der Rutsche vor?

4.      Lt. Dr. Möller gab es bereits im Juli 2018 schon ein Spendenkonto für die Elefantenrutsche, was auch von der Pressestelle schriftlich bestätigt wurde.

Den vorliegenden Unterlagen zufolge hat dieses Spendenkonto vom Juli allerdings eine andere Kontonummer, als das Spendenkonto, welches jetzt von der Stadt angeben wurde. Wie erklärt sich das und was passierte mit den Spendengeldern, wenn denn welche eingegangen waren?

5.      Soll die Sanierung der Elefantenrutsche ausschließlich über Spendengelder erfolgen oder beteiligt sich auch die Stadt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Eine Sanierung wurde ursprünglich nicht in Betracht gezogen. Die Elefantenrutsche entspricht nicht den Bestimmungen der gültigen DIN-Norm für die Spielgerätesicherheit. Ein Umbau entsprechend den geforderten Vorgaben verändert die Ursprungsform erheblich. Von den inzwischen bekannten Sanierungen der Rutschentiere in Leipzig und Neubrandenburg gab es keine Kenntnis. Eine Kostenkalkulation zur Sanierung und sicherheitstechnischem Umbau wurde daher damals nicht durchgeführt.

 

Zu 2.

Als Ersatz für den Beton-Elefanten sollte ein Spielgerät mit mehreren Spielfunktionen und Rutsche aufgebaut werden. Um den Namen Elefantenspielplatz gerecht zu werden, wurde ein Gerät, das stilistische Elemente eines Elefanten aufweist, favorisiert. Die Anschaffungskosten für das Spielgerät und den notwendigen Fallschutz sollten ca. 14.000,00 € betragen.

 

Zu 3.

Nein, zurzeit wird das Leistungsverzeichnis erarbeitet und die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen werden vorbereitet. Eine Ausschreibung kann erst nach der Sicherstellung der Finanzierung erfolgen.

 

Zu 4.

Der Spendenaufruf erfolgte auf Initiative der Bürger. Die Stadt begrüßte diesen Schritt, hatte aber noch kein entsprechendes Konto eingerichtet. Auf dem von Ihnen erwähnten Konto sind definitiv keine Spenden eingegangen. Zur eindeutigen Zuordnung der Spenden ist immer ein Spendenkonto einzurichten. Bei Spenden ist immer auch der entsprechende Verwendungszweck anzugeben. Auf dem jetzt eingerichteten Konto sind bereits Spenden eingegangen, entsprechende Spendenquittungen wurden ebenfalls bereits versandt.

 

Zu 5.

Die Stadt ist für die finanzielle Sicherstellung der Gesamtmaßnahme verantwortlich. Die Mittel sind im Haushalt für das Jahr 2019 eingeplant. Die Spendengelder entlasten den Stadthaushalt bei der Durchführung der Sanierung. Die durch die Spenden freiwerdenden Mittel können dann auf anderen Spielplätzen der Kernstadt und in den Ortsteilen eingesetzt werden.