Betreff
Antrag auf Weiterführung der Planungskoordination gemäß der Armutspräventionsrichtlinie nach dem 31.07.2019
Vorlage
1276-StR/2019
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Weiterführung des  Konzeptes zur Umsetzung der Armutspräventionsrichtlinie des Freistaats Thüringen in der Stadt Eisenach und damit die Verlängerung des Projektes auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaates Thüringen zur Förderung der Kompetenz lokaler Akteure in der Armutsprävention (Armutspräventionsrichtlinie) .

2.      Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, beim TMASGFF fristgerecht zum 15.04.2019 einen Antrag auf Verlängerung des o.g. Projektes zu stellen.

 

 


II. Begründung:

 

Das geförderte Projekt „Einstellung eines Planungskoordinators zur Erarbeitung einer Armutspräventionsstrategie in der Stadt Eisenach“ endet nach 3jähriger Laufzeit am 31.07.2019. Im Rahmen des Projektes sind der Sozialmonitor, der Lebenslagenbericht zur Kinder- und Jugendarmut, die Ergebnisse aus der Jugendbefragung und die Armutspräventionsstrategie entstanden bzw. entstehen.

Im Hinblick auf die richtliniengemäße Zielstellung der Armutspräventionsrichtlinie hat sich nach Einschätzung des Freistaats Thüringen unser Projekt etabliert. Die Umsetzung verläuft unter Berücksichtigung des bisherigen Standes der Erfüllung der vereinbarten individuellen Meilensteine nach fachlicher Einschätzung des TMASGFF sehr erfolgreich. Die zum Ende des Förderzeitraumes am 31.07.2019 vorliegenden kommunalen Handlungsstrategien zur sozialen Integration von Ausgrenzung bedrohter Bevölkerungsgruppen und zum Abbau von Armut sollen nun im 2. Förderzeitraum qualifiziert umgesetzt werden.

 

Eine sich anschließende  und abschließende Projektphase umfasst die Schwerpunktsetzung und Priorisierung, in der Regel die Begleitung und Auswertung der umzusetzenden Handlungsschritte, die Verstetigung und Weiterentwicklung von Strukturen, Planungen und integrierter Berichterstattung sowie die nachhaltige Verankerung von Maßnahmen auf strategischer Ebene.

 

Dem Verlängerungsantrag wird kein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet. Bei einer nahtlosen Weiterführung des Projektes ist der Antrag bis spätestens 15.04.2019 zu stellen.

 

Die Zuwendung aus der Armutspräventionsrichtlinie erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben.

Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Eine Kofinanzierung des Landes kann laut Richtlinie bis 20% erfolgen, soweit Drittmittel nicht in ausreichender Höhe vorhanden sind. In der Vergangenheit erhielt die Stadt Eisenach eine Kofinanzierung des Landes in Höhe von 10%.

 

Der weitere Zeitplan sieht für die Stadtratssitzung am 09.April 2019 die Vorlage zur Beschlussfassung der  Eckpunkte der Armutspräventionsstrategie (Rahmenkonzept) vor. Auf Grund der bevorstehenden Kommunalwahl und der darauf folgenden Sommerpause kann die Armutspräventionsstrategie erst im September vom Stadtrat beschlossen werden. Das Verfahren wurde mit dem TMASGFF so abgestimmt.