Betreff
Beauftragung der Oberbürgermeisterin zur Fortführung der Verhandlungen mit dem Landrat des Wartburgkreises über eine mögliche Fusion der kreisfreien Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis
Vorlage
1281-StR/2019
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Die Stadt Eisenach bekräftigt die Zielstellung, die volle finanzpolitische Souveränität mittel- und langfristig wiederherzustellen. Die Fusion mit dem Wartburgkreis ist hierfür eine geeignete Maßnahme.

2.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit dem Landrat des Wartburgkreises weitere Gespräche darüber zu führen, die das weitere Zusammenwachsen der Wartburgregion befördern. Hierzu soll sie insbesondere prüfen, wie durch eine gemeinsame Aufgabenerledigung im Rahmen der Kommunalen Gemeinschaftsarbeit gegenseitig Synergieeffekte erschlossen werden können.

3.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Zusammenarbeit mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Gemeinden und Städte im nördlichen Wartburgkreis weiter auszubauen. Dabei ist vor allem zu prüfen, wie durch gemeinsame Aufgabenerledigungen auch im Rahmen der Kommunalen Gemeinschaftsarbeit weitere Synergieeffekte für die gesamte Region gewonnen werden können.

4.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, sich mit den Oberbürgermeistern der anderen kreisfreien Städte Thüringens auf Arbeitsebene darüber auszutauschen, wie die Verwaltungseffizienz der kreisfreien Städte auch durch Kooperationsbeziehungen mit den umgebenden Landkreisen gesteigert werden kann. Dabei sind insbesondere die laufenden Gespräche zwischen der kreisfreien Stadt Suhl und dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen zu beachten.

5.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, sich gegenüber dem Land kontinuierlich für eine Verbesserung der Finanzausstattung der Städte und eine Neuausrichtung der landespolitischen Stadt-Umland-Beziehungen einzusetzen.

6.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, sich für eine stärkere Entlastung der Kommunen durch den Bund, insbesondere im Bereich der Sozialkosten, einzusetzen.


II. Begründung:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.12.18 den Entwurf eines Zukunftsvertrages zur freiwilligen Fusion der kreisfreien Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis abgelehnt. Das zu diesem Zeitpunkt bereits eingeleitete Gesetzgebungsverfahren im Thüringer Landtag wurde daraufhin beendet.

 

Die weitere Bearbeitung des Themas zeigt, dass derzeit nicht davon ausgegangen werden kann, dass unter den gegenwärtigen Voraussetzungen einer Fusion mit dem Wartburgkreis die finanzielle Situation der Stadt grundsätzlich anders ausgestaltet werden kann. Zwar könnte mit dem Übergang der kreislichen Aufgaben auf den Wartburgkreis die Finanzierungslücke im laufenden Betrieb deutlich reduziert werden. Allerdings würde diese Verbesserung nicht dazu führen, dass Eisenach aus eigener Kraft über einen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt verfügen kann, der ausreichend hohe Überschüsse enthält, um Investitionen im Vermögenshaushalt finanzieren zu können. Vielmehr besteht die Gefahr, dass Eisenach mittelfristig in das System der Bedarfszuweisungen zurückfällt.

 

Die Zusammenarbeit der kreisfreien Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis hat sich bewährt. Die Zusammenarbeit in der Wartburgregion funktioniert in vielen Fällen reibungslos. Auch mit umliegenden Gemeinden bestehen Zweckvereinbarungen zur gemeinsamen Aufgabenerledigung. Diese Zusammenarbeit noch breiter aufzustellen, muss zunächst das erklärte Ziel sein.

 

Letztlich ist auch davon auszugehen, dass mit einer fortschreitenden Entwicklung der freiwilligen Gemeindeneugliederungsmaßnahmen weiterer Handlungsdruck besteht, die Strukturen der Landkreise mittelfristig neu zu ordnen, nachdem auch das Land erste Schritte zur Verwaltungsmodernisierung unternommen hat. Die Neustrukturierung der Landkreise schließt die Zukunft der kreisfreien Städte ausdrücklich mit ein. Zur Vorbereitung dieser landespolitischen Entscheidung sind die kreisfreien Städte gut beraten, schon jetzt ihre Kräfte zu bündeln.

 

Hierzu gehört auch, dass die größeren und großen Städte in Thüringen und im übrigen Bundesgebiet finanziell deutlich besser ausgestattet werden, sofern Bundes- und Landesaufgaben kommunalisiert sind.