II. Fragestellung
1. Warum werden durch den TAV (den Gebührenzahler) die Trink-und Abwasserleitungen verlegt, obgleich eine Verlegung ausschließlich durch den geplanten Bau des FMZ und der dadurch notwendigen Straßenverlegung und den Bau des Kreisels erfolgen?
2. In welcher Höhe belaufen sich die Kosten dieser Maßnahme für den TAVEE?
3. Wann wurden diese in welchem Wirtschaftsplan des TAV beschlossen?
ich
beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Stellungnahme
des TAV-EE vom 24.01.2019:
Zuerst möchte ich mich zu dem
angehängten Schreiben (TAV vom 02.09.2013) der Einwohneranfrage äußern.
Gegenüber diesem Schreiben liegen
5 Jahre, ein anderer Investor mit einer anderen Planung und eine neue
Verkehrsanbindung des Geländes.
Die Verkehrsanbindung für die
Bebauung „Tor zur Stadt“ wurde gegenüber der Planung im Jahr 2013 grundlegend
geändert. Der Standort des Kreisverkehrs wurde wesentlich weiter in östliche
Richtung verschoben. Dieser erweiterte Ausbaubereich hat auch Auswirkungen in
der Bahnhofstraße und der Waldhausstraße.
Durch diese Änderungen und
Erweiterungen des Ausbaubereichs, ist die Außerbetriebnahme der
Zubringerleitung in der Waldhausstraße möglich geworden. Die Zubringerleitung
kann jetzt direkt an die Fallleitung des Hochbehälters „Stadtpark“ angebunden
werden).
Zu 1.)
Bei der Baumaßnahme handelt es
sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme. Es gibt eine Baudurchführungsvereinbarung
zwischen der Stadt Eisenach, dem TAVEE, dem Straßenbauamt Südwestthüringen und
dem Investor- die Unternehmensgruppe May & Co vom 18.04./ 23.04.2018. In
dieser Vereinbarung sind die Verantwortlichkeiten hinsichtlich der
Leistungsabgrenzung und der Finanzierung klar geregelt.
Durch den TAV erfolgt die Erneuerung der veralteten Trink-und Abwasseranlagen
im Baufeld der äußeren Erschließung. Somit kann vermieden werden, dass in
kürzester Zeit die neue Straße wieder aufgerissen werden muss. Für den TAV ist
dies finanziell die vorteilhafteste Variante. Dies ist ein Vorgang, wie er
immer bei gemeinsamen Baumaßnahmen realisiert wird.
Zu 2.)
Kosten für den Bereich Trinkwasserbereich: 270 T€
Kosten für den Bereich Abwasser: 190T€
Zu 3.)
Beschlossen im Rahmen des Wirtschaftsplans 2018 des TAV in der Verbandsversammlung am 04.12.2017 (Beschluss Nr: 21/2017).