II. Fragestellung
1. Gibt es in der Stadtverwaltung bereits einen „Fahrradbeauftragten“?
2. Wenn nein. Wäre es möglich, einen Fahrradbeauftragten innerhalb der Stadtverwaltung zu benennen?
3. Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
4. Gibt es eine Art „Radfahrer-Konzept“?
ich
beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
1. Die Stadt Eisenach ist bereits seit 2016
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen
(AGFK-TH). Mit dem Antrag zur Mitgliedschaft wurde Herr Tom Philipp Schiller
vom Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung, als Ansprechpartner
offiziell benannt. Für die Mitgliedschaft gelten folgende
Zugangsvoraussetzungen:
·
Beschluss
zur Mitarbeit in der AGFK-TH unter Anerkennung des Leitbildes
·
Nachweis
über ein fahrradfreundliches Verkehrskonzept
·
Existenz
bzw. Benennung eines festen Ansprechpartners in der Verwaltung
·
Existenz/Schaffung
einer Arbeitsgruppe Radverkehr bzw. Nahmobilität.
Der genaue Wortlaut
ist zu finden unter:
https://www.agfk-thueringen.de/agfk-thueringen/mitgliedschaft/
2.
Obsolet,
siehe Nr. 1
3. Herr Schiller ist als städtischer
Verkehrsplaner für den Verkehrsentwicklungsplan (Generalverkehrsplan) zuständig
und sehr gut mit den Themen- und Problemstellungen des Radverkehrs vertraut,
außerdem nimmt er regelmäßig an Weiterbildungen teil. Herr Schiller leitet die
„AG Radverkehr“, bei der sich der ADFC-Wartburgkreis und weitere Vertreter der
Stadtverwaltung über Radverkehrsthemen fachlich austauschen. Seit März 2018 ist
Herr Schiller als stellvertretender Vorsitzender der AGFK-TH tätig und
gestaltet damit über die Stadtgrenzen von Eisenach hinaus die
Radverkehrsförderung. Die Tätigkeit des Verkehrsplaners umfasst nicht die
Umsetzung des Radwegebaus und der Unterhaltung von Radverkehrswegen, hierfür
ist das Amt für Tiefbau und Grünflächen zuständig.
Die Rad- und Nahverkehrsförderung in Eisenach könnte durch die jährliche
Bereitstellung von Investitionsmitteln deutlich schneller vorankommen. Unter
Inanspruchnahme von verschiedenen Förderprogrammen mit bis zu 90% Förderquote
könnten investive Maßnahmen also mit einem geringen kommunalen
Mitleistungsanteil umgesetzt werden. Bislang hat die Stadt Eisenach aufgrund
fehlender Haushaltsmittel leider kaum Eigenanteile darstellen können.
4. Ja, es gibt das Radverkehrskonzept der Stadt Eisenach von 2003, dieses ist unter: https://www.eisenach.de/leben/verkehr-mobilitaet/radverkehr/ abrufbar. Im Haushaltsentwurf sind für 2019 Mittel für die Erstellung eines neuen Rad- und Fußverkehrskonzept eingestellt, mit dem die Planung von 2003 gründlich aktualisiert werden soll. Das Land Thüringen will seine Förderrichtlinien anpassen und Radverkehrskonzepte sollen damit förderfähig werden. Sobald auf Grundlage der Förderrichtlinie eine Förderung beantragt werden kann, soll ein Förderantrag gestellt werden. Sobald eine Förderung bestätigt wird kann die Ausschreibung eines neuen Konzeptes erfolgen.