Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Fahrradbeauftragter
Vorlage
AF-0441/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Gibt es in der Stadtverwaltung bereits einen „Fahrradbeauftragten“?

2.      Wenn nein. Wäre es möglich, einen Fahrradbeauftragten innerhalb der Stadtverwaltung zu benennen?

3.      Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

4.      Gibt es eine Art „Radfahrer-Konzept“?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

1.    Die Stadt Eisenach ist bereits seit 2016 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen (AGFK-TH). Mit dem Antrag zur Mitgliedschaft wurde Herr Tom Philipp Schiller vom Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung, als Ansprechpartner offiziell benannt. Für die Mitgliedschaft gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:

·         Beschluss zur Mitarbeit in der AGFK-TH unter Anerkennung des Leitbildes

·         Nachweis über ein fahrradfreundliches Verkehrskonzept

·         Existenz bzw. Benennung eines festen Ansprechpartners in der Verwaltung

·         Existenz/Schaffung einer Arbeitsgruppe Radverkehr bzw. Nahmobilität.

Der genaue Wortlaut ist zu finden unter:

https://www.agfk-thueringen.de/agfk-thueringen/mitgliedschaft/

 

2.      Obsolet, siehe Nr. 1

 

3.      Herr Schiller ist als städtischer Verkehrsplaner für den Verkehrsentwicklungsplan (Generalverkehrsplan) zuständig und sehr gut mit den Themen- und Problemstellungen des Radverkehrs vertraut, außerdem nimmt er regelmäßig an Weiterbildungen teil. Herr Schiller leitet die „AG Radverkehr“, bei der sich der ADFC-Wartburgkreis und weitere Vertreter der Stadtverwaltung über Radverkehrsthemen fachlich austauschen. Seit März 2018 ist Herr Schiller als stellvertretender Vorsitzender der AGFK-TH tätig und gestaltet damit über die Stadtgrenzen von Eisenach hinaus die Radverkehrsförderung. Die Tätigkeit des Verkehrsplaners umfasst nicht die Umsetzung des Radwegebaus und der Unterhaltung von Radverkehrswegen, hierfür ist das Amt für Tiefbau und Grünflächen zuständig.

 

Die Rad- und Nahverkehrsförderung in Eisenach könnte durch die jährliche Bereitstellung von Investitionsmitteln deutlich schneller vorankommen. Unter Inanspruchnahme von verschiedenen Förderprogrammen mit bis zu 90% Förderquote könnten investive Maßnahmen also mit einem geringen kommunalen Mitleistungsanteil umgesetzt werden. Bislang hat die Stadt Eisenach aufgrund fehlender Haushaltsmittel leider kaum Eigenanteile darstellen können.

 

4.      Ja, es gibt das Radverkehrskonzept der Stadt Eisenach von 2003, dieses ist unter: https://www.eisenach.de/leben/verkehr-mobilitaet/radverkehr/ abrufbar. Im Haushaltsentwurf sind für 2019 Mittel für die Erstellung eines neuen Rad- und Fußverkehrskonzept eingestellt, mit dem die Planung von 2003 gründlich aktualisiert werden soll. Das Land Thüringen will seine Förderrichtlinien anpassen und Radverkehrskonzepte sollen damit förderfähig werden. Sobald auf Grundlage der Förderrichtlinie eine Förderung beantragt werden kann, soll ein Förderantrag gestellt werden. Sobald eine Förderung bestätigt wird kann die Ausschreibung eines neuen Konzeptes erfolgen.