Betreff
Einwohneranfrage - Fürstenhof
Vorlage
EAF-0168/2019
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Warum unternahm die Verwaltung in nahezu drei Jahren keine erkennbaren Maßnahmen zum Schutz der Gebäude, zumindest der, die erhalten werden sollen?

2.      Wie ist der gegenwärtige Stand und warum erfährt diesbezüglich die interessierte Eisenacher Öffentlichkeit nichts davon?

3.      Wie will man dem wichtigen Aspekt des städtebaulichen Denkmalschutzes gerecht werden angesichts der gravierenden Versäumnisse?

4.      Wie lässt sich die Entwurfsplanung (Beschluss im Bauausschuss) für den „Fürstenhof“, gekoppelt mit dem Sanierungsvorhaben von Teilen des städtebaulichen wichtigen Komplexes, mit dem fortschreitenden Verfall der Gesamtanlage noch vereinbaren bzw. umsetzen oder existiert für die Gesamtanlage inzwischen ein neues Projekt?

5.      Warum wurden die unmittelbaren Nachbarn des Gebäudekomplexes über den Stand des Vorhabens bisher nicht informiert?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Grundsätzlich ist der Eigentümer für die Instandsetzung und Pflege seines Eigentums selbst verantwortlich.

Die Stadtverwaltung hatte die Absicht, den Eigentümer beim Erhalt abgestimmter, stadtbildprägender Gebäudeabschnitte zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurden Fördermittel für eine erste Sicherung eingeworben.

Doch in zahlreichen Abstimmungsgesprächen und trotz intensiv geführtem Schriftverkehr konnte keine Einigung zur Maßnahmenumsetzung herbeigeführt werden. Der Eigentümer ist weder das gesetzlich notwendige Vertragsverhältnis mit der Stadt eingegangen, um die Fördermittel zu erhalten, noch hat er das von ihm abgeforderte Sicherungs- und Sanierungskonzept vorgelegt.

So war den Mitarbeitern der Stadtverwaltung, insbesondere der Abteilung Stadtplanung, die Möglichkeit verwehrt, erforderliche und von ihr bereits geplante Sicherungsmaßnahmen unter Einsatz der verfügbaren Fördermittel umzusetzen oder umsetzen zu lassen. Von der Einleitung eines entsprechenden juristischen Zwangsverfahrens (Eingriff in die Grundrechte des Eigentümers) wurde nach intensiven Beratungen im Baudezernat bislang abgesehen.

 

Zu 2.:

Seit der Vorstellung des Planungsstandes im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens (Bauvoranfrage) liegen keine neuen Unterlagen des Eigentümers vor.

 

Zu 3.:

Die Stadtverwaltung wird sich weiterhin für den Erhalt von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen des Grundstücks einsetzen und die Anwendung rechtlicher Instrumente sorgfältig abwägen. Eine erhaltensrechtliche Genehmigung für einen vollständigen Abriss wird durch die Stadt Eisenach nicht erteilt.

 

Zu 4.:

Die Stadtverwaltung wird weiterhin auf ein vom Eigentümer auszuarbeitendes Sanierungskonzept zum Teilerhalt drängen. Ein neues oder geändertes Projekt liegt derzeit nicht vor.

 

Zu 5.:

Die Stadtverwaltung ist nicht gehalten, bestimmte Grundstückseigentümer über Planungsabsichten von Eigentümern benachbarter Grundstücke zu informieren. Eine Beteiligung kann ggf. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens (Bauantrag) erfolgen, sofern Nachbarn unmittelbar betroffen sind (§69 ThürBO).