Betreff
Einwohneranfrage - Thüringer Museum
Vorlage
EAF-0169/2019
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Verstößt diese Vorgehensweise nicht grundsätzlich gegen das Haushaltsrecht, da im Haushalt eingestellte Mittel nicht zweckentfremdet verwendet werden dürfen?

2.      Wie vereinbart sich die Aussage der Museumsleiterin (fehlende finanzielle Mittel) mit überschüssigen Haushaltsmitteln aus dem Etat des „Thüringer Museums“?

3.      Warum wurde ein mögliches Volontariat - von der Landesregierung zu 80 % gefördert-, das die Personalsituation verbessert hätte, nicht mit diesen überschüssigen Mitteln finanziert, sondern auch hier dafür fehlende finanzielle Mittel angegeben?

4.      Warum wurden Gelder, vor allem großzügige Spenden für Restaurierungsvorhaben, des oben genannten Vereins für Ausgaben des „Thüringer Museums“ (z.B. Druck von Flyern und Plakaten, Gagen zu Musikveranstaltungen, Getränke, Ankauf einer Fotodokumentation zur Restaurierung des Stadtschlosses etc.) in Anspruch genommen, obwohl genügend Geld vorhanden war?

5.      Welche Maßnahmen sind in absehbarer Zeit seitens der Stadt vorgesehen, um die Versicherungsproblematik für das Eisenacher Theater, auch bzgl. der Kostenübernahme, in Abstimmung mit der Kulturstiftung Meiningen und dem Land, zu klären?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Diese Vorgehensweise verstößt in keiner Weise gegen Haushaltsrecht! Die Mittel sind keinesfalls zweckentfremdet eingesetzt. Der HFA hat auf seiner regulären Sitzung am 29.11.2018 konform aller Rechtsgrundlagen den veränderten Mitteleinsatz bewilligt.

 

Zu 2.

Die Haushaltsmittel sind nicht überschüssig. Sie konnten für den vormals geplanten Zweck( Ausstellungen in Kooperation mit der Partnerstadt Sedan, Kooperation mit dem Französischen Kulturattaché) nicht ausgegeben werden. Der Grund dafür war insbesondere die späte Genehmigung des Haushaltes 2018 und das Nicht-zustande-Kommen entsprechender Vereinbarungen mit den genannten Institutionen.

 

Zu 3.

Im Stellenplan der Stadt Eisenach für 2018 waren diese Stellen nicht vorgesehen. Eine einfache Umwidmung der Gelder ist haushaltsrechtlich nicht möglich! Für den Haushalt 2019 werden durch das Dezernat II, bzw. durch das Kulturamt die Schaffung von 2 Volontärstellen angestrebt. Im Übrigen wird die Stadt Eisenach über diese Methode nicht die Personalsituation verbessern wollen, es geht vielmehr um die Schaffung von Plätzen zur wissenschaftlichen Aus- und Fortbildung von Fachkräften!

 

Zu 4.

Gelder von Fördervereinen werden immer in Absprache mit demjenigen eingesetzt. In der besonderen Situation eines nicht genehmigten Haushaltes ist es weitgehend unmögliche so genannte freiwillige Leistungen umzusetzen. Dies ist im Thüringer Haushaltsrecht grundsätzlich so angelegt. Deshalb sind alle Kultureinrichtungen in Thüringen, welche in dieser Situation sind, auf die ehrenamtliche Unterstützung in diesen Fällen angewiesen.

 

Zu 5.

Ich gehe davon aus, dass die Fragestellerin die nicht vorhandene Versicherung der Gebäude der Kulturstiftung Meinigen/ Eisenach auf dem Stadtgebiet der Stadt Eisenach erfragt.

Es ist als erstes festzustellen, dass mit Übergang des Eigentum an den Gebäuden des Landestheaters Eisenach an die Kulturstiftung Meiningen/ Eisenach die Versicherungen der Stadt Eisenach mit an die Kulturstiftung Meinigen/ Eisenach überging.

Nach den uns vorliegenden Unterlagen wird vom Freistaat Thüringen, mit Erlass des Thüringer Finanzministerium aus dem Jahre 1996, keine Versicherung mehr abgeschlossen. Dies gilt auch für Beteiligungen des Freistaates Thüringen. So ist festzustellen, dass auch die Kulturstiftung Meinigen/ Eisenach ihre Gebäude nicht versichert. 

Über die Aktivitäten der Stadt Eisenach wurde ausführlich im zuständigen Ausschuss, im Haupt- und Finanzausschuss und im Stadtrat berichtet.

Zusammengefasst ist folgendes bisher geschehen: Mit Bekannt werden des Zustandes und im Zuge der zusätzlich notwenigen Maßnahmen zur Sicherung des Landestheaters Eisenach, nahm die Stadtverwaltung den Gesprächsfaden mit der Kulturstiftung Meiningen/ Eisenach und dem Freistaat Thüringen auf. Unterstützt wurde dieses Vorgehen durch Beschlüsse des Stadtrates.

Zu Beginn lehnten die Vertreter des Freistaates Thüringen einen Versicherungsabschluss mit Verweis auf oben genannten Erlass ab. Zwischenzeitlich kontaktierte die Stadtverwaltung die Versicherung der Stadt Eisenach und untersuchte die Vorgänge seit dem Eigentumsübergang an die Stiftung.

ZZ. wird in Absprache und unter Vermittlung der Stadtverwaltung durch die Kulturstiftung Meiningen/ Eisenach ein Abschluss einer Versicherung geprüft.

Der Kostenumfang und die Verteilung der Kosten sind dabei noch nicht ausgehandelt!