Betreff
Sachstandsbericht zum Bebauungsplan Nr. 6 "Bahnhofsvorstadt"
Vorlage
1292-BR/2019
Aktenzeichen
61.1./B6
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Im September 2018 wurde dem Stadtrat der Stadt Eisenach ein Sachstandsbericht (siehe Vorlagen-Nr.: 1154-BR/2018) vorgelegt. Dieser wird wie folgt fortgeschrieben:

 

Der bisherige Zeitplan sah vor, dass der Stadtrat nach der Sommerpause 2018 über einen letzten (4.) Entwurf befinden könne. Die Notwendigkeit einer erneuten Auslegung eines „in Teilen zu überarbeitenden“ Entwurfes des Bebauungsplanes ergab sich aus den Abwägungsergebnissen einzelner Stellungnahmen im Zuge der Beteiligungen zum 3. Entwurf. So waren insbesondere die verkehrsplanerischen Nachweise hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der beabsichtigten Erschließungslösung und die sich daraus ergebenden verkehrslärmrelevanten Auswirkungen überarbeitungsbedürftig. Weiterhin waren einzelne Festsetzungen anzupassen, insbesondere durch die Anregungen der Projektgruppe „Tor zur Stadt“ begründet. 

 

Verkehrs- und Immissionsplanung:

Da die notwendigen verkehrstechnischen Neubaumaßnahmen insbesondere die Bahnhofstraße mit ihren Knotenpunkten betrafen und es sich bei dieser um eine Bundesfernstraße handelt, wurde in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, damals das Straßenbauamt Südwestthüringen, innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 6 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt ein separates Planfeststellungsverfahren zwischengeschaltet und durchgeführt. Die Gutachter, die für die notwendigen Untersuchungen innerhalb des Bebauungsplans in den jeweiligen Fachrichtungen gebunden waren, wurden auch mit den Untersuchungen und Gutachten innerhalb des Planfeststellungsverfahrens beauftragt. Der rechtskräftige  Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 12. März 2018 (Az. 540.10-4348-05/17) zum Neubau der Verkehrsanlagen „Tor zur Stadt“ und dessen Ergebnisse sind für das betreffende Bebauungsplanverfahren Nr. 6 sowie auch für alle geplanten Bauvorhaben in dem Bereich als bindend anzusehen. Die Festlegungen aus dieser Planfeststellung sind nachrichtlich in den Bebauungsplan zu übernehmen und bestimmen (ersetzen sozusagen) die Festsetzungen in dem Bereich. Die planfestgestellten Maßnahmen sind durch Festsetzungen des Bebauungsplanes also nicht beeinfluss- oder veränderbar und werden bereits umgesetzt.

 

Für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens bedeutete die Planfeststellung eine Überarbeitung der erforderlichen Gutachten für das restliche Plangebiet und die Anpassung der Festsetzungen an den jeweiligen Schnittstellen im Plan. Die notwendigen Zuarbeiten dieser Gutachter und Fachplaner sowie deren Prüfung innerhalb der jeweils zuständigen Unteren Behörden dauern immer noch an: Darum hängen auch die nachfolgenden Arbeiten zeitlich nach:

 

1.      Die Verkehrsbegleitplanung musste die planfestgestellten Verkehrsbereiche als festgelegte Größe in die Betrachtung der Gesamtverkehrsplanung des Bebauungsplan-gebietes einbeziehen. Die Überarbeitung der Planung nahm mehr Zeit in Anspruch als noch im August 2018 angenommen. Die vorläufige Fassung ging in der 49. KW 2018 der Stadtplanung zu. Redaktionelle Änderungen und Abstimmung über fehlerhafte Formulierungen machten sich erforderlich und waren dem Büro nicht zeitnah möglich. Die endabgestimmte Verkehrsbegleitplanung liegt seit der 5. KW 2019 vor. 

 

2.      Das Verkehrslärmgutachten musste ebenso wie die Verkehrsbegleitplanung die planfestgestellten Bereiche und deren lärmtechnische Festlegungen als fest bestimmte Größe ansetzen. Im Grunde nach als erforderlich festgestellte Lärmminderungsmaßnahmen in diesem Bereich werden im Bebauungsplan nicht vertiefend behandelt, sondern werden in einem nachgeschalteten, gesonderten Verfahren zu regeln sein. Das Verkehrslärmgutachten und die Untersuchung zum Anlagenlärm beeinflussen sich wechselseitig. Die Untere Immissionsschutzbehörde (UIB) prüft hier parallel. Wegen zeitlichen Engpässen und eingeschränkter Leistungsfähigkeit des Fachbüros konnte der vertraglich zugesagte Abgabetermin trotz mehrfacher Erinnerungen der Stadt nicht eingehalten werden. Die Untersuchungsunterlagen gingen in der 5. KW 2019 unvollständig bei der Stadt ein. Die fachliche Prüfung des Dokumentes konnte von der UIB bislang zeitlich nicht konkret zugesagt werden. Somit kann das Vorliegen einer Endfassung nicht verbindlich terminiert werden, die Bemühungen zielen auf ein Ergebnis bis Ende Februar 2019.

 

3.      Das Gutachten über den Anlagenlärm ist wechselseitig mit dem o. g. Verkehrslärmgutachten beeinflusst und musste ebenso überarbeitet werden. Die Unterlage wurde zwar in der 49. KW 2018 an die Stadt übergeben, jedoch liegt aus den vorgenannten Fakten zum Verkehrslärmgutachten und der ausstehenden Prüfung bei der UIB auch hier noch kein endabgestimmtes Ergebnis vor. Hier wird ebenfalls Ende Februar/ Anfang März 2019 mit einem Ergebnis gerechnet. 

 

Durch das Planungsbüro wurden die sonstigen Abwägungsergebnisse soweit notwendig bereits in den 4. Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet. Die Fertigstellung ist jedoch von den unter 1. bis 3. aufgeführten und endabgestimmten Gutachten abhängig. Auch die Begründung zum Bebauungsplan sowie der Umweltbericht müssen danach angepasst werden. Diese Einarbeitung wird mindestens 4 Wochen in Anspruch nehmen. Nach der Übersendung des 4. Entwurfes wird eine gründliche interne Abstimmung (Beteiligung) innerhalb der Fachämter der Stadtverwaltung weitere 4 Wochen in Anspruch nehmen. Sollten keine begründeten Änderungsforderungen der Fachverwaltung eingehen, werden der Beschluss über die Auslegung vorbereitet und die Unterlagen für die Beschlussfassung zusammengestellt. Die Vorbereitungszeit für einen solchen Beschluss benötigt allein aus der Geschäftsordnung des Stadtrates mindestens 4 Wochen Vorlauf und ist zudem vom Sitzungskalender und der Tagesordnung des Stadtrates abhängig.

 

Unter Berücksichtigung der Einhaltung aller zeitlichen Annahmen und des zeitlichen Vorlaufes für den Stadtrat (und seinen Ausschüssen) ist eine Beschlussfassung des auslegungsreifen Entwurfes nicht vor der Sommerpause 2019 möglich.


Anlagenverzeichnis

 

Anlage: Zeitplan aktuell