Sachverhalt:
Kurzbericht zum
aktuellen Stand der Planung zum Umbau und Neubau des Industriedenkmal O1 für
die Nutzung einer Handballsportarena und einer Berufsschule:
1. Mit Datum
30.01.2019 wurde durch die ARGE dichter und FABRIK B Architektur GmbH das
Ergebnis der Vorplanung zur Leistungsphase 2 vorgestellt und übergeben. Die Vorplanung
kennzeichnet die zweite Leistungsphase
(LP2) der HOAI und ist Teil der Vorbereitung einer Entwurfsplanung. Sie folgt auf die
Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung)
und behandelt eine Grundlagenanalyse, die Abstimmung der Aufgabenstellung und
die Erarbeitung eines Planungskonzeptes. Neben der eigentlichen Vorplanung wurde auch
eine Kostenschätzung
angefertigt, die Rechenschaft über die zu
erwartenden Kosten ablegt. Bei der Kostenschätzung nach DIN 276 – Kosten im Bauwesen – werden die „Kosten auf der
Grundlage der Vorplanung“ ermittelt. Die
Kostenschätzung stellt somit eine Grundlage bei der Entscheidung über die
Weiterführung der Vorplanung zur Entwurfsplanung dar.
2. Die Aufstellung der
Kostenschätzung nach DIN 276 erfolgte getrennt nach den beiden Bauabschnitten
Sportarena 1.BA und Berufsschulzentrum 2.BA. Sie schließt mit folgenden
Brutto-Gesamtkosten ab:
1.BA Sportarena 23.511.000,00
€
2.BA Berufsschulzentrum 16.434.484,00 €
Gesamtkosten 39.945.484,00
€
3. Die übergebenen
Unterlagen der Leistungsphase 2 müssen jetzt noch durch den Bauherren geprüft,
angenommen und bestätigt werden.
Weitere Schritte:
1. Eine externe Überprüfung des Vorentwurfes sowie der Kostenschätzung soll
mit dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr erfolgen. Hierzu wird zeitnah
ein Termin mit dem TLBV vereinbart.
2. Der Vorentwurf soll
durch die DKB Handball-Bundesliga bezüglich der Übereinstimmung mit den
Anforderungen des TV-Pflichtenheftes, der Ordnung zur Erteilung von Lizenzen
(LZO), der Medienrichtlinie und der Richtlinie für die infrastrukturellen
Anforderungen an Spiele der Lizenzligen überprüft werden. Hierzu findet am
14.02.2019 ein Termin mit der HBL statt.
3. Die Kostenschätzung
soll in Bezug auf den Finanzierungsrahmen mit dem Thüringer Ministerium für
Infrastruktur und Landwirtschaft besprochen werden. Ein Termin wird zeitnah
vereinbart.
4. Für den Stadtrat
wird eine Beschlussvorlage vorbereitet, in welcher mögliche Szenarien zur
weiteren Vorgehensweise vorgestellt und ein Vorschlag zur weiteren Projektbearbeitung
gemacht werden.