hier: Bestellung von Verbandsräten und stellvertretenden Verbandsräten
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1. Herrn/Frau
…………………
2. Herrn/Frau
…………………
zu Verbandsräten des Abfallwirtschaftszweckverbandes
Wartburgkreis - Stadt Eisenach.
Ferner werden als stellvertretende Verbandsräte
Herr/Frau ………………… als Stellvertreter zu 1. und
Herr/Frau ………………… als Stellvertreter zu 2. bestellt.
II.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis – Stadt Eisenach bestellt und entsendet jedes Verbandsmitglied je angefangene 20.000 Einwohner einen Verbandsrat.
Die Stadt Eisenach hat somit eine Zahl von 3 Verbandsräten zu entsenden. Jeder Verbandsrat hat 1 Stimme.
Die Oberbürgermeisterin ist gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) Verbandsrat kraft Amtes. Die Oberbürgermeisterin wird im Bedarfsfall durch ihren Vertreter im Amt vertreten.
Folglich sind zwei weitere Verbandsräte sowie deren Stellvertreter (§ 28 Abs. 3 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 6 der Verbandssatzung des AZV) durch den neu konstituierten Stadtrat zu bestellen.
Da die Verbandssatzung hinsichtlich der Besetzung keine Vorgaben macht, ist nach § 9 Abs. 2 und 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach das Stärkeverhältnis der Fraktionen zugrunde zu legen.
Hiernach ist ein Mandat von der Fraktion DIE LINKE und ein Mandat von der CDU-Fraktion zu besetzen