Betreff
Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis-Stadt Eisenach (AZV)
hier: Bestellung von Verbandsräten und stellvertretenden Verbandsräten
Vorlage
0022-StR/2019
Aktenzeichen
20.1 / 81 16 04
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Herrn/Frau …………………

2.      Herrn/Frau …………………

zu Verbandsräten des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis - Stadt Eisenach.

 

Ferner werden als stellvertretende Verbandsräte

Herr/Frau ………………… als Stellvertreter zu 1. und

Herr/Frau ………………… als Stellvertreter zu 2. bestellt.

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis – Stadt Eisenach bestellt und entsendet jedes Verbandsmitglied je angefangene 20.000 Einwohner einen Verbandsrat.

 

Die Stadt Eisenach hat somit eine Zahl von 3 Verbandsräten zu entsenden. Jeder Verbandsrat hat 1 Stimme.

 

Die Oberbürgermeisterin ist gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) Verbandsrat kraft Amtes. Die Oberbürgermeisterin wird im Bedarfsfall durch ihren Vertreter im Amt vertreten.

 

Folglich sind zwei weitere Verbandsräte sowie deren Stellvertreter (§ 28 Abs. 3 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 6 der Verbandssatzung des AZV) durch den neu konstituierten Stadtrat zu bestellen.

 

Da die Verbandssatzung hinsichtlich der Besetzung keine Vorgaben macht, ist nach § 9 Abs. 2 und 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach das Stärkeverhältnis der Fraktionen zugrunde zu legen.

 

Hiernach ist ein Mandat von der Fraktion DIE LINKE und ein Mandat von der CDU-Fraktion zu besetzen