Betreff
Wartburg-Stiftung
hier: Bestellung eines Stiftungsratsmitgliedes und eines stellvertretenden Stiftungsratsmitgliedes
Vorlage
0025-StR/2019
Aktenzeichen
20.1 /81 30 04
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Herr/Frau ……………………………

wird zum Stiftungsratsmitglied der Wartburg-Stiftung bestellt.

 

Als Stellvertreter wird

Herr/Frau ……………………………

bestellt.


II. Begründung:

 

Nach § 5 der Satzung der Wartburg-Stiftung besteht der Stiftungsrat aus folgenden Mitgliedern:

 

-          dem Thüringer Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Freistaates Thüringen,

-          dem Thüringer Finanzminister des Freistaates Thüringen,

-          dem Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Thüringen,

-          dem Landrat des Wartburgkreises,

-          einem vom Kreistag des Wartburgkreises benannten Vertreter,

-          dem Oberbürgermeister der Wartburgstadt Eisenach,

-          einem vom Stadtrat der Wartburgstadt benannten Vertreter,

-          dem Landeskonservator,

-          einem Vertreter der Stifterfamilie.

 

Die Entsendungsberechtigten haben jeweils einen Vertreter zu benennen.

 

Die Oberbürgermeisterin ist kraft Amtes Mitglied im Stiftungsrat, ihre Vertretung wird durch den Vertreter im Amt wahrgenommen.

 

Durch den Stadtrat ist somit ein weiteres Mitglied des Stiftungsrates zu bestellen und dessen Stellvertreter/-in zu benennen. 

 

Da in der Satzung der Wartburgstiftung keine andere Regelung besteht, erfolgt die Besetzung entsprechend § 9 Abs. 3 und 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.

 

Demnach wäre das Mandat durch die Fraktion DIE LINKE zu besetzen.