hier: Bestellung der städtischen Mitglieder des Aufsichtsrates
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Herr/Frau …………………,
2.
Herr/Frau …………………,
3.
Herr/Frau ………………… und
4.
Herr/Frau …………………
werden zu weiteren
Vertretern der Stadt Eisenach im Aufsichtsrat der Gründer- und
Innovationszentrum Stedtfeld GmbH (GIS) für die Dauer der laufenden kommunalen
Wahlperiode bestellt.
II.
Begründung:
Die Bildung und
Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Gründer- und Innovationszentrum
Stedtfeld GmbH bestimmt sich nach § 9 des Gesellschaftsvertrages (GV).
Nach § 9 Abs. 1 GV
hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus 5 Mitgliedern besteht. Der
Oberbürgermeister ist kraft seines Amtes stets Mitglied und zugleich
Aufsichtsratsvorsitzender. Er kann für die Dauer seiner Amtszeit einen
Vertreter benennen, der an seiner Stelle das Amt wahrnimmt.
Gem. § 9 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages i. V. m. § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach
werden die Vertreter der Stadt Eisenach vom Stadtrat unter Berücksichtigung des
Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Fraktionen bestellt.
Demnach sind
1 Sitz durch die Fraktion DIE LINKE,
1 Sitz durch die CDU-Fraktion,
1 Sitz durch die SPD-Fraktion und
1 Sitz durch die AfD-Fraktion
zu besetzen.