hier: Bestellung der städtischen Mitglieder des Aufsichtsrates
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Herr/Frau …………………,
2.
Herr/Frau …………………,
3.
Herr/Frau ………………… und
4.
Herr/Frau …………………
werden zu weiteren
städtischen Vertretern im Aufsichtsrat der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) für die
Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt.
II.
Begründung:
Die Bildung und
Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Sportbad Eisenach GmbH bestimmt sich
nach § 9 des Gesellschaftsvertrages.
Der Aufsichtsrat
der Sportbad Eisenach GmbH besteht gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages
aus insgesamt 5 Mitgliedern. Der Oberbürgermeister ist kraft Amtes stets
Mitglied und zugleich Aufsichtsratsvorsitzender.
Gem. § 9 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages i. V. m. § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach
werden die Vertreter der Stadt Eisenach vom Stadtrat unter Berücksichtigung des
Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Fraktionen bestellt.
Demnach sind
1 Sitz durch die Fraktion DIE LINKE,
1 Sitz durch die CDU-Fraktion,
1 Sitz durch die SPD-Fraktion und
1 Sitz durch die AfD-Fraktion
zu besetzen.